Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

MwSt. bei priv. Verkauf?

morepas

New member
Registriert
01. Okt. 2007
Beiträge
815
Reaktionspunkte
1
Hallo zusammen,

ich habe gerade eine .de-Domain von einer in Deutschland gemeldeten Privatperson gekauft. Muss der Verkäufer in diesem Fall Mehrwertsteuer ausweisen?


Grüße
morepas
 
Er muss nicht nur nicht, er darf es sogar gar nicht. MwSt. ausweisen darf nur, wer umsatzsteuerpflichtig ist. Privatpersonen und Kleinunternehmer weisen brutto wie netto aus.
 
Danke, das deckt sich mit dem Feedback, dass ich gerade von unserem Steuerberater bekommen habe.

Gruß
morepas
 
Manchmal könnt ihr Selbständigen aber Fragen stellen.....tsstss

Ahoi!
 
Er muss nicht nur nicht, er darf es sogar gar nicht. MwSt. ausweisen darf nur, wer umsatzsteuerpflichtig ist. Privatpersonen und Kleinunternehmer weisen brutto wie netto aus.

Hallo,

das ist richtig. Es gibt aber Umstände, wodurch eine Privatperson DURCH den Verkauf einer Domain schon umsatzsteuerpflichtig wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Das war mein erster Kauf von einer Privatperson. Meine Steuerberaterin hat aber auch geschmunzelt.

Gruß
morepas

Könnte man ja gleich zur zweiten Frage übergehen, der nach der Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für die Domain im Rahmen der eigenen Buchführung :-)
 
Könnte man ja gleich zur zweiten Frage übergehen, der nach der Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für die Domain im Rahmen der eigenen Buchführung :-)

Danke ;) Wird aber hier nicht nötig sein, da ich sie (mit MwSt.) direkt wieder verkauft habe. phhh :stupido:
 
Könnte man ja gleich zur zweiten Frage übergehen, der nach der Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für die Domain im Rahmen der eigenen Buchführung :-)

Hi,

meine Kenntnisstand diesbezüglich: Kaufst Du die Domain, um sie im Geschäft einzusetzen: Nicht abzugsfähig, nicht Abschreibbar. Argument des Finanzamtes: Ähnlich wie Grundstücke, verbraucht sich die Domain nicht.

Wenn Du aber Domains an- und verkaufst, und zwar dauernd, dann kannst Du Glück haben, dass man es Dir als sowas wie "Wareneinkauf" anrechnet. Und genau wie im echten Leben, verdirbt ja dann und wann eine Ware, dann kann man den Betrag sogar ausbuchen als Totalverlust, man sollte dann aber auch die Domain wirklich löschen.
 
Hi,

meine Kenntnisstand diesbezüglich: Kaufst Du die Domain, um sie im Geschäft einzusetzen: Nicht abzugsfähig, nicht Abschreibbar. Argument des Finanzamtes: Ähnlich wie Grundstücke, verbraucht sich die Domain nicht.

Wenn Du aber Domains an- und verkaufst, und zwar dauernd, dann kannst Du Glück haben, dass man es Dir als sowas wie "Wareneinkauf" anrechnet. Und genau wie im echten Leben, verdirbt ja dann und wann eine Ware, dann kann man den Betrag sogar ausbuchen als Totalverlust, man sollte dann aber auch die Domain wirklich löschen.

Alexander, Du bist der Held! Endlich mal jemand, der es wie ich und auch wie mein Steuerberater sieht. Genau DAS macht nämlich den Unterschied aus. Aber keiner konnte mein Statement, das wie Deine Aussage oben ausgesehen hat, bisher annehmen und 100%ig zustimmen.

Gruss Jens
buchführung.de
 
Dafür braucht man aber keinen Steuerberater. Natürlich ist das so: Unterschied zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen. Gehört zum steuerlichen 1x1! Ist übrigens von mir schon in einem eigenen Thread behandelt worden vor einiger Zeit!
 
Dafür braucht man aber keinen Steuerberater. Natürlich ist das so: Unterschied zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen. Gehört zum steuerlichen 1x1! Ist übrigens von mir schon in einem eigenen Thread behandelt worden vor einiger Zeit!

Ja, aber frag' mal User wie plopp und 123meins die sehen das anders und ich konnte sie bisher nicht vom Gegenteil überzeugen, vielleicht schaffst Du es ja! :)

Gruss Jens
finance.at
 
He he, keine Chance Jens, das kriegste nicht hin ;) Aber das Thema haben wir ja auch in anderen Threads schon durchgekaut.

Und ich wäre der Erste, der froh wäre, wenn ich bzw. meine SB sich irren würde.
 
Alexander, Du bist der Held! Endlich mal jemand, der es wie ich und auch wie mein Steuerberater sieht. Genau DAS macht nämlich den Unterschied aus. Aber keiner konnte mein Statement, das wie Deine Aussage oben ausgesehen hat, bisher annehmen und 100%ig zustimmen.

Gruss Jens
buchführung.de

Lieber Jens,

es gibt immer drei Parteien:

Es gibt Dich als Steuersubjekt. Es gibt Deinen Steuerberater, als der Berater des Steuersubjektes. Und es gibt den Steuerprüfer.

Grundsätzlich darfst Du ja als abzugsfähige Ausgabe ALLES hereinnehmen. Erst wenn der Prüfer auftaucht, heisst es Tacheles reden.

Ist der Prüfer ein Arsch, dann geht gar nix. Ist er kein Arsch, dann obliegt es der GÜte Deines Steuerberaters die Wogen zu glätten.

Meine Erfahrung: Je teurer der Steuerberater, desto eher setzt der Erfolg ein. 250,- Euro pro Stunde Honorar? JA, lohnt sich früher oder später.
 
He he, keine Chance Jens, das kriegste nicht hin ;) Aber das Thema haben wir ja auch in anderen Threads schon durchgekaut.

Und ich wäre der Erste, der froh wäre, wenn ich bzw. meine SB sich irren würde.

Nun ja, Du baust ja jetzt Projekte auf Deinen eingekauften Domains auf, Pech gehabt, das geht natürlich dann nicht so durch *lol*.

Gruss Jens
wasser.at
 
Nun ja, Du baust ja jetzt Projekte auf Deinen eingekauften Domains auf, Pech gehabt, das geht natürlich dann nicht so durch *lol*.

Gruss Jens
wasser.at

Meine in den Augen mancher so "langweilige" Diskussion im Therad "das Wesen der Domain" setzte sich ja EXAKT mit dem Thema auseinander. Meine Theorie ist der Grundstein, für ein neues steuerliches Selbstverständnis der Betrachtung von Domainkäufen. Leider hat das niemand so "angenommen".
 
He he, keine Chance Jens, das kriegste nicht hin ;) Aber das Thema haben wir ja auch in anderen Threads schon durchgekaut.

Und ich wäre der Erste, der froh wäre, wenn ich bzw. meine SB sich irren würde.

Du musst es natürlich nicht wiederholen, aber was sagt denn Dein SB dazu?
 
Och Paul, das ist doch aber noch harmlos. In anderen Foren gibts da ganz andere Kaliber von Fragestellungen. Beispiel gefällig: Login - ABAKUS SEO Forum
Aber festhalten, sonst kippste vor Lachen vom Stuhl.
Daniel
Danke für die Vorwarnung!

Hi P_K,
schön das Du wieder auf den Beinen bist ;)
Danke!

Das war mein erster Kauf von einer Privatperson. Meine Steuerberaterin hat aber auch geschmunzelt.
Wird sie auch noch schmunzeln, wenn sie dies mitbekommt?:

Danke ;) Wird aber hier nicht nötig sein, da ich sie (mit MwSt.) direkt wieder verkauft habe. phhh :stupido:
Wie du nun wohl die Vorsteuer berechnest? (Knifflige Sache)

Ahoi!
 
Zurück
Oben