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Nach Domainkauf folgt Absage, wie darauf richtig reagieren?

crystalheaven

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Registriert
13. Dez. 2010
Beiträge
798
Hey,

ich weiß nicht, wie ich auf dieses Verhalten antworten soll.

Für XXX Euro würden wir die Domain kaufen.

Daraufhin habe ich ganz normal Authcode und Rechnung versandt, die Domain bei Sedo entfernt.
Das ist zwei Wochen her. Heute kam auf meine Nachfrage folgendes zurück:

Wir brauchen noch ein bisschen für die Entscheidung. Ist es ok wenn wir in einem Monat nochmal sprechen?
Wenn die URL bis dahin verkauft ist haben wir Pech ;).

Bin etwas sprachlos. Erstens war das Angebot verbindlich (?) und zweitens hätte die Domain in dieser Zeit anderwertig verkauft werden können.
Also freundlich darauf hinweisen, dass schon ein Deal vorliegt und man die Zahlung erwartet?

cu
 
das hatte ich auch schon ein paar mal.
sogar zuletzt mit einem domainer mit einer .me domain, der sich dann gar nicht mehr gemeldet hat.
 
ich würde ihn freundlich darauf hinweisen, dass es sich um einen verbindlichen Verkauf ohne Rücktrittsrecht handelt, und du den zeitnahen Zahlungseingang erwartest.
Mit dem anderen Angebot usw. würde ich gar nicht erwähnen.
Es ist ein rechtsverbindliches Geschäft, bei dem du nichts erklären oder deine Forderung begründen müsstest.
So in der Art würd ich es handhaben, zumal er keinen triftigen Grund nennt vom Kauf zurücktreten zu wollen.
 
Ich glaube, dass ein gewiefter RA aus den Worten "würden wir Kaufen" eine Option aber noch keine Zusage machen würde....
LG
Thomas
 
Ich glaube, dass ein gewiefter RA aus den Worten "würden wir Kaufen" eine Option aber noch keine Zusage machen würde....
LG
Thomas
nuja, es folgt kein: wenn, sollte...oder Ähnliches. Es ist also an keine weitere Bedingung gekoppelt als den Preis.
Mit Zusendung des Authcodes usw. ist aus meiner Sicht somit ein rechtsverbindlicher Kauf/Verkauf zustande gekommen...
 
Ich sehe es wie Thomas. Ich glaube du hast da etwas überstürzt auf sein "würden wir kaufen" reagiert. Da noch keine Details über Zahlungsmodalitäten, Übergabe usw... besprochen wurden (oder doch?) sehe ich noch keinen abgeschlossenen Vertrag.

Hat der "Käufer" Dir denn zumindest ne Rechnungsadresse oder sowas explizit mitgeteilt? Das wäre nämlich die klare Botschaft "jo, lass es uns machen, schick mir die Rechnung."

"Würden wir für XXX Euro kaufen" verstehe ich ganz klar als einen Gedankengang und Teil der Verhandlung, aber für mich persönlich wäre das noch kein endgültiger Abschluss. Meine Reaktion wäre so was wie:
"Sehr schön, soll die Rechnung auf die Adresse in der Signatur ausgestellt werden?"

Und dann auf seine Antwort warten, dann Rechnung raus. Wobei ich das aber noch nie so hastig gemacht habe. Entweder Vertrag mit klaren Übergaberegeln unterschreiben oder auf Zahlungseingang warten.
 
Zahlungsmethode und Übergabe waren bereits klar, die Anschrift stand in der Signatur.

Nur der Preis noch nicht. Es handelte sich um ein Gegenangebot, welches ich akzeptiert habe.

cu
 
weiss nich...also vllt. hat Thomas doch Recht...
Erscheint mir jetzt doch etwas wirr...
Viel Glück!
 
Zahlungsmethode und Übergabe waren bereits klar, die Anschrift stand in der Signatur.

Nur der Preis noch nicht. Es handelte sich um ein Gegenangebot, welches ich akzeptiert habe.

cu

Wenn es wirklich nur um einen xxx€ Betrag geht, würde ich die Sache aus Zeit- und Kostengründen abhaken, selbst wenn Du bei einer Klage Recht bekommen würdest.
In der Regel musst du nämlich Zeit und Geld vorstrecken, die womöglich sogar unwiderruflich verbrannt sind (z.B. wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, oder er doch Recht bekommt).

Ich arbeite mit einem Inkasso-Büro auf Erfolgsbasis zusammen, denen ich solche Forderungen ohne eigenen Mehraufwand online übermittle.
In meinen Fällen lag aber eindeutig ein Kaufvertrag vor (eBay, Sedo), dein Fall wäre mir in der Tat auch zu heiß.

LG
 
Da kannst du nichts machen, denn "es ist dir kein Schaden dadurch entstanden" - so die Begründung damals bei mir. Seitdem ist nichts verkauft, solange nicht das Geld auf dem Konto ist... Wenn der Kunde abspringt, dann ist das eben so. Passiert mir auch mindestens 5-10x/Jahr ;-) ist also nichts ungewöhnliches. Selbst wenn du bei Ebay/Sedo/etc.. (über einen Zwischenhändler) verkaufst, kannst du dagegen nichts machen. Thats Life!
 
Da kannst du nichts machen, denn "es ist dir kein Schaden dadurch entstanden" - so die Begründung damals bei mir. Seitdem ist nichts verkauft, solange nicht das Geld auf dem Konto ist... Wenn der Kunde abspringt, dann ist das eben so. Passiert mir auch mindestens 5-10x/Jahr ;-) ist also nichts ungewöhnliches. Selbst wenn du bei Ebay/Sedo/etc.. (über einen Zwischenhändler) verkaufst, kannst du dagegen nichts machen. Thats Life!

Dem ist nicht ganz so, es ist nur unangenehm und häufig zu "teuer" Recht zu bekommen. Auch schon das telefonische gesprochene Wort "ich kaufe die Domain" gilt als Vertrag- es ist nur schwer beweisbar! Wenn du in der Bäckerei sagst "ich will 10 Brötchen" ist das auch ein Kaufvertrag und Du musst die Brötchen nehmen. Ich mache immer einen Vertrag, den ich dem Käufer umgehend zumaile. Ist der zurück, erst dann ist für mich das Geschäft sicher abgeschlossen.

LG
Thomas
(Ist keine Rechtsberatung)
 
So ist es das wäre mir die Mühe nicht wert.


Hatte ich auch gerade und vorigen Jahres schon mindestens 1o mal.

Nach der Rechnungsstellung und Einigung hieß es plötzlich wir haben kein Interesse.


Habe ich einfach alles abgehakt undd gut ist weiter geht's..
 
So ist es das wäre mir die Mühe nicht wert.


Hatte ich auch gerade und vorigen Jahres schon mindestens 1o mal.

Nach der Rechnungsstellung und Einigung hieß es plötzlich wir haben kein Interesse.


Habe ich einfach alles abgehakt undd gut ist weiter geht's..

Ich denke so sollte man es auch handhaben. Denn man hat die "Ware" (die Domain) ja noch im eigenen Besitz. Auch wenn es natürlich ärgerlich ist wegen des Austragens und der verschwendeten Zeit, aber je eher man es dann abhakt umso weniger Zeit und Nerven droht man zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Passiert mir auch häufig, gerade gestern diese Antwort von einem SEO nach einer Kaufzusage erhalten:
"...sorry erstmal für die späte Rückmeldung. Hatte dann mal die Eckdaten angeschaut (SV) und war negativ überrascht. daher kein Interesse mehr."

Egal, wie hier schon gesagt wurde, abhaken und weiter geht's!

Gruß Jens
 
Heftig war auch diese Antwort, die ich letztes Jahr erhalten habe, nachdem ich dann doch mal konsequent auf Erfüllung einer schriftlichen Kaufzusage bestanden habe:

"...
Ich halte fest:

Keine individuell erbrachte Dienstleistung
Fernabsatzgesetzt
Verkauf von Gewerbe an Privat
Noch keine vorgenommenen Veränderungen
Kein Wertverlust der abstrakten Sache "Domain" durch Rücktritt
Keine von mir akzeptierten AGB

Fazit:

Schöne Grüße ans Inkassounternehmen.
..."

Gruß Jens
 

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