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Neuer Prozess mit Telekom?

pfefferkopp

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14. Juni 2004
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Hallo zusammen,

ich habe vorige Woche einen ersten Brief von der Telekom bekommen. Darin steht, dass ich meine Internet-Präsenz zur Löschung bringen soll.

Meine Domain hat das "t-" und einen Zusatz der zu meiner künftigen Geschäftsbereich gehört. Das "t" steht in meinem Fall für meinen Nachnahmen, der extrem schwierig zu schreiben ist.


Eine Freund von mir ist Jurist (leider noch kein Volljurist), und der meinte, dass dieser Geschäftsbereich nichts mit der Telekom zu tun habe und wir diesen ersten Anschreiben nicht antworten.

Könnt ihr mir jetzt sagen wie es weitergeht, was ich tun soll?

Danke
 
Wie ist denn der Geschäftsberereich? Bin ja nun wirklich nicht fürs schnelle aufgeben aber die Telekom wird nicht locker lassen und wenn die Domain Dir nicht wahnsinnig Wichtig ist dann würde ich mir sehr gut überlegen die Domain zu behalten. War denn eine Kostennote dem Schreiben angehängt?
 
Dem Schreiben war keine Kostennote beigefügt. Die zwei Unterschriftsleistenden (ppa) sprachen zunächst davon, dass Ihnen an einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht gelegen sei.

Der Geschäftsbereich sind die alternativen Energien. Diese haben wohl mit der Telekom nichts zu tun.

Die Internetadresse ist extrem wichtig.
 
OK, dann kämpfe und geh zum Anwalt. Rechne damit das Du einige Tausend Euro investieren wirst und zu 50% die Domain verlierst. Suche Dir aber gleich einen guten Anwalt.. für die Telekom empfehle ich www.Bonnanwalt.de
 
Die Telekom hat mehrere hundert Marken
mit dem Bestandteil t-Marke geschützt,
viele davon sind ziemlich bekannt. Man
würde also in diesem Fall wohl von einer
berühmten Serienmarke sprechen.

Bei berühmten Marken kommt es nicht
auf die Branchennähe an, die Ausnutzung
der Wertschätzung der bekannten Marke
kann in jedem Bereich geschehen, auch
wenn in keinem direkten Zusammenhang
steht. Die Rechtssprechung geht zum Teil
von unähnlichen Bereichen aus und erlaubt
dann ausnahmsweise die Nutzung einer
der berühmten Marke gleichlautenden Marke
(z.B. DUPLO für Rasierer:
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamburg3U275-01.html )

Serienmarken haben die Eigenschaft, dass
vom Unternehmen ein bestimmter Bestand-
teil (t-, scout24) in Kombination mit anderen
Begriffen (online, mobile, immobilien, auto ...)
genutzt wird und so ein Schutz auch für alle
nicht benutzten Varianten entsteht.

Vor Gericht könntest du natürlich eben so gut
gewinnen wie verlieren, aber bedenke, was
Jungfer schon schrieb: Ist dir diese Domain ein
jahrelanger Rechtsstreit durch alle Instanzen
und ein hohes Kostenrisiko wert? Aufgrund der
wirtschaftlichen Bedeutung der t-Marke wird
ein Streitwert und die daraus resultierenden
Kosten für den Rechtsstreit enorm hoch liegen.

Und später hat die Telekom vielleicht auch noch
irgend einen Stromerzeuger in ihrem Besitz,
die Produktpalette ist weit. :o

Bin gespannt, wie du vorgehst! :)

Gruß
Sebastian
 
Tja, das ist schwierig zu sagen.

Die Domain und Firmenbezeichnung sind Resultat einer 1-jährigen Arbeit für ein tragfähiges Unternehmenskonzept, welches mittelfristig ca. 150 Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern schafft!
 
Was aber nicht an der Domain hängen wird und bei einem Konzept was 150 Arbeitsplätze schafft sollten 150,-Euro für ne Beratung bei Anwalt drin sein.
 
Man sollte nicht vergessen, dass die T-Com alles daran setzen wird, die Nutzung der Domain bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens zu unterbinden. Alles andere könnte zu einer Verwässerung der Serienmarke "t-" führen, was die T-Com auf keinen Fall riskieren wird. Schließlich würde sie damit ihre rechtsposition in anderen Rechtsstreitigkeiten untergraben.

Sie wird dabei auch versuchen, gegen die Domain mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen. Dies wird von einigen Gerichten unterstützt. Ich würde die Zeit und das Geld versuchen sinnvoller zu nutzen und mir Alternativen überlegen.

Gruß Daniel
 
Hallo zusammen,

also es ist gekommen, was kommen mußte.

Die Telekom hat mich in einem Schreiben anfang diesen Jahres nochmals dazu aufgefordert, meine Domain und die dazugehörige Marke zu löschen.

Der nächste Schritt der Telekom war die Eröffnung des Widerspruchsverfahren gegen meine Marke. Antragssteller sind: T-Online, T-Com, T-Systems und T-Mobile. Hat die Telekom solche Angst vor mir, dass diese gleich 4 ihrer zahllosen Marken für das Widerspruchverfahren verwendet. Sie hätte ja gleich 100 nehmen können. Dann würde sich das dpma nur nur mit meinem Fall beschäftigen und die Telekom wär um 12.000 € + Anwaltkosten leichter.


Meine Marke verwendet in keinem Fall nur annähernd Waren- und Dienstleistungsklassen der o.g. Marken.

Heute landete dann die einstweilige Verfügung vom Landgericht in meinem Briefkasten. Nebenbei sei noch gesagt, das die Rechtsanwälte der Telekom wohl keinen Briefumschlag besitzen. Denn das Schreiben lag "lose" im Briefkasten. Wie das Landgericht dieser Einstweiligen Verfügung stattgeben konnte, ist mir fraglich, da die Domain nur ein Logo und einen kleinen Text enthielt und meine Marke keine Waren- und Dienstleistungsklassen verwendet, die der Telekom ähnlich sind.

Gibt es Fristen, die ich beachten muß?

Was haltet Ihr davon?
Was würdet Ihr machen?
 
pfefferkopp schrieb:
Ich dachte hier gibt es Spezialisten, oder doch nur Schwätzer?
Hallo Pfefferkopf,

sunblind ist im Forum für seine " qualitativen " Äußerungen bekannt.
Ich kann Deinen Ärger absolut verstehen.
Du hast leider kein kleines Problem, welches in diesem/anderen Forum Dir eine eventuell existentielle Entscheidung abnehmen könnte.
Dein Problem ist kein kleines Feuerchen, welches mit dem richtigen Löschmittel eines Handfeuerlöschers zu bekämpfen gilt.
Du stehst vor einem glutspuckenden Vulkan, dessen Lavastrom Dein Haus zu vernichten droht. Es ist absolut ungerecht, dass jemand versucht Dein mit Mühe und Fleiß aufgebautes Haus zu zerstören.
Nimm Dir keine Ratschläge von Brandstiftern oder freiwilligen Feuerwehr'lern. Du benötigst einen katastrophenerprobten Vulkanspezialisten, der den Vulkanausbruch und den genauen Lavastrom glaubt berechnen zu können. Aber eine Garantie, Dein Haus bzw. Dein Leben absolut sicher schützen zu können, wird keiner geben können !
Auch der Vulkanspezialist (Anwalt) wird im Notfall mit dem Hubschrauber Dein Haus verlassen.
Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute, und eine weise Entscheidung !

Ciao / didi

P.S.
Wünsche Dir einen uneigennützigen, absoluten TOP-Anwalt, der Dich objektiv und realistisch zur " richtigen " Entscheidung führt.
 
Moin pfefferkopp,

pfefferkopp schrieb:
Ich dachte hier gibt es Spezialisten, oder doch nur Schwätzer?
Dieses allgemeine Statement als Antwort auf _ein_ Posting, welches Dir nicht gefällt,
empfinde ich angesichts, zahlreicher freundlicher, sachdienlicher und imo wertvoller
Postings von erfahrenen und teilweise gerichtserprobten Mitgliedern in diesem
Thread, als unangemessene Frechheit.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Ich denke das auch vor dem Empfang des Schreibens alles gesagt wurde.Dem ist nichts hinzuzufügen.Viel Erfolg aber die Voraussagungen treffen nun ein!
 
Danke erst mal. Sicher geht es um einen großen Konzern. Vielleicht schaut sich die Telekom auch diesen Thread an. Deswegen halte ich mich einfach etwas zurück.

Ich brauche nur sachliche und rechtliche Informationen und keine ermüdenden Kommentare. Für was gibt es denn auch Juristen unter diesem Forum. Nur gemeinsam ist man stark! Wenn hier jeder sein Wissen zur Verfügung stellt, dann besteht eine reale Chance - nicht nur für mich! Es wird irgendwann jeden betreffen, der eine t-xxxx.xxx besitzt.
 
Die Antworten hast Du bereits am Anfang bekommen das die Sache aussichtslos ist.Mit einem Top Anwalt und einigen tausendern Investitionen kann ich mir vorstellen das in der 3.Instanz 50% Glück hast wenn der Richter bissel durchsieht.Aber es ist abzuraten und das gleiche wurde Dir hier im Forum am Anfang gesagt.Es wird sich also keiner wiederholen.
 
pfefferkopp schrieb:
Danke erst mal. Sicher geht es um einen großen Konzern. Vielleicht schaut sich die Telekom auch diesen Thread an. Deswegen halte ich mich einfach etwas zurück.

Ich brauche nur sachliche und rechtliche Informationen und keine ermüdenden Kommentare. Für was gibt es denn auch Juristen unter diesem Forum. Nur gemeinsam ist man stark! Wenn hier jeder sein Wissen zur Verfügung stellt, dann besteht eine reale Chance - nicht nur für mich! Es wird irgendwann jeden betreffen, der eine t-xxxx.xxx besitzt.

Welche deutschen Marken sind wohl am bekanntesten? Wenn Du ein bißchen nachdenkst, stellst Du fest, dass die "T-"Markenserie auf jeden Fall zu den Top Ten gehört. Diese Markenserie hat einen ganz erheblichen Wert, was erklärt, dass der T-Com-Konzern auch dagegen vorgeht.

Jetzt schau mal in § 9 Abs. 2 Ziff. 3 und § 14 Abs. 2 Ziff. 3 MarkenG. Dur wirst feststellen, dass es bei beiden Vorschriften auf die Tatbestandsmerkmale "Markenähnlichkeit, Verkehrsbekanntheit der älteren Marke und Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft" ankommt. Das Tatbestandsmerkmal "Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit" wirst Du dort allerdings vergebens suchen. Das bedeutet im Klartext, dass Du Dich allmählich von dem Gedanken verabschieden solltest, dass sich jemand dafür interessiert, dass Deine Marke für völlig andere Waren und Dienstleistungen geschützt ist. Du wirst also nur dann Erfolg haben, wenn die Verwechslungsgefahr verneint wird oder die Unterscheidungskraft der "T-"Markenserie nicht beeinträchtigt wird.

Überlege Dir dann, wie hoch der Gegenstandswert wohl sein wird. Der wird wohl bei 100.000,- EUR aufwärts liegen. Allein bei einem Verfahren in erster Instanz musst Du mit Anwaltskosten in Höhe von mindesten 6.700,- EUR zzgl. USt. rechnen. Wenn es eine Berufung gibt, erhöht sich das Ganze um etwa 7.500,- EUR zzgl. USt. Diese Kosten kommen auf Dich zu, wenn Du voll verlierst. Dazu kommen die Kosten für deinen anwalt im Widerspruchsverfahren, die bei diesem Streitwert auch bei mindestens 2.500,- bis 3.000,- EUR liegen dürften. Diese Kosten kannst Du sparen, indem Du das Verfahren selbst betreibst. Trotzdem ist das Kostenrisiko immens hoch und Du musst davon ausgehen, dass für die Telekom diese Kosten Peanuts sind. Die gehen auch zum BGH in Revision wenn sie zugelassen wird. Die Telekom hat also an einem sehr langen Hebel, von dem sie auch Gebrauch macht. Ob Du über diese Möglichkeiten verfügst, weiß ich nicht. Ich würde allerdings die Unterlagen meine rechtsschutzversicherung genau durchlesen und erst dann weitere Schritte unternehmen, wenn ich die Deckungszusage habe.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Chancen vielleicht bei 50% liegen (stimme jungfer in der Prognose zu), ohne dass ich die weiteren Markenbestandteile kenne. Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken, die mit der Sache verbunden sind, solltest Du vernünftig werden und nichts unternehmen, was auf Deine Kosten geht. Ich würde mir jedenfalls von dem Geld eher ein Auto kaufen oder eine Weltreise machen und die ganze Angelegenheit begraben. Wenn Du allerdings eine deckungszusage hast, dann kommt sicher jeder Anwalt gerne mit Dir ins Geschäft. Hier könnte man für Ruhm, Ehre und Geld kämpfen. Ein Sieg ließe sich schließlich auch gut vermarkten.

Auf all das haben sämtliche Forumsteilnehmer mehrfach sachlich und fundiert hingewiesen. Es besteht also überhaupt kein Grund, irgendjemand zu beschimpfen. Selbstverständlich helfen wir im Rahmen dieses Forums gerne und alle tun dies unentgeltlich. Insofern haben wir schon einen Beitrag zur Solidarität geleistet und Dich mit Deinem Problem nicht alleine gelassen. Wenn Du uns aber keinen Glauben schenkst, können wir es nicht ändern.


Gruß Daniel
 
flatman schrieb:
Moin pfefferkopp,


Dieses allgemeine Statement als Antwort auf _ein_ Posting, welches Dir nicht gefällt,
empfinde ich angesichts, zahlreicher freundlicher, sachdienlicher und imo wertvoller
Postings von erfahrenen und teilweise gerichtserprobten Mitgliedern in diesem
Thread, als unangemessene Frechheit.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman

Ich liebe deine Art zu schreiben.
Nur mal so als Randbemerkung. :p :D :D ;)
Ich muss schlafen gehen :D
Schoenen Tag,

Gruss aus dem schmilzendem New York
Daniel


PS: Dein Postfach ist voll.
 
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