Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Nicht ganz ernst gemeinte Frage

  • Ersteller Ersteller coder
  • Erstellt am Erstellt am
C

coder

Guest
Mal angenommen, jemand würde diese Domain ersteigern. Dürfte er diese, wenn er seinen Sitz in Deutschland hat und sich an Publikum in Deutschland wendet, nutzen? - Oder kommt direkt nach Versteigerungsende der Brief vom gegnerischen Anwalt?

Immerhin wird sie auf der Plattform des Markeninhabers mit dessen Wissen verkauft und er ist finanziell über die Gebühr daran beteiligt. Könnte man dies spitzfindig als Nutzungsgebühr für die Marke auslegen? :dontknow:
 
Zurück
Oben