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Niederländer will meine Domain-geld.biz.

RooNY

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31. Aug. 2001
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Hihi,sowas hab ich auch noch nie Erlebt.
Schreibt mich an (mein Bruder vertrete ich),das er ein Markenrecht auf die Domain geld.biz hat.hihi.
Und das beste ist,das er mir Droht,wenn ich bis 25. nicht Antworte,wird er ein "stop" verfahren einleiten.hihi.
Ich glaube ich werde ihn folgende Antwort aus Englisch übersetzen lassen:'

Sehr geehrter Herr.....(scherz-mode-on)Möchtegernmarkenbesitzer:

Es tut mir leid,das ich ihnen die Domain weggeschnappt habe ,obwohl sie eine Marke darauf besitzen.
Sie sollten sich allerdings im Klaren sein,das im unserem Falle Österreichisches merkenrecht zur Anwendung kommt.
In diesem sinne haben allerdings meine Nachforschungen auf dem Patentamt in der Kohlgasse ergeben,das es KEINE Marke in Österreich gibt,die den Namen "Geld" trägt.
So ist es meine Pflicht,darauf zu beharren,das sie mir eine Kopie ihrer Markenrechtsurkunde an meine Adresse schicken,damit meine Anwälte ihr Recht prüfen können.
Sollte ich tatsächlich im Unrecht diese Domain Registriert haben,werde ich ohne zu zögern diese ihnen übertragen und eine Entschuldigung dazulegen.
Was allerdings sehr zweifelhaft ist,das in Österreich ein Name wie "Geld" nicht als Marke angemeldet werden kann.
Sie müssen meine Haltung verstehen,das ja sonst ein jeder mit einer vermeindlichen "Marke" kommen kann und die Domain herausfordert,die ihn gerade gefällt.
In diesem Sinne verbleibe ich:
Hochachtungsvoll:Ronald Haslbrunner

Anhang:Adresse und Verbindungen
--------------------------------
Bin schon auf seine Markenrechtsurkunde gespannt!
Der plufft sicher,denn er hat keine,denn ich bin in 5 Min auf den Stefansplatz und sehe in den Markendatenbanken des Patentamtes nach.
Und er hat hier in Austria keine Marke.
Hab mich nämlich auch wegen csv.info schlau gemacht,und die ist hier auch keine.
Vielleicht steht der aber nur auf meinem Bruder und will ihn Heiraten.
Im Internet soll es ja alles geben *hihi*.

Gruß:Ronald
 
Deine Darstellung ist allerdings nicht korrekt.

Wenn er eine Marke auf "Geld" hat, dann ist sein Ansatz zumindest richtig und er kann Dir eine Menge Stess machen.
 
Nein,das siehst du falsch.
Laut meiner Domainanwältin kann er das nur,wenn seine Marke auch in Österreich gültig ist.
Aber laut Patentamt ist sie das nicht,da man in Österreich solche Marken nicht Eintragen lassen kann.
Also können schon,nur wird sie dann abgelehnt.
Also glaub ich,das der bei meinem Bruder "anbandeln" will.
Pfui-Leute gibtz ;D
Na ich warte jetzt mal seine Markenurkunde ab.
Solange er die nicht rausrückt,damit ich sie überprüfen kann,kommt eine Domainübertragung oder solche spielereien nicht in Frage.
Soweit kommen wir wohl noch,das jeder daherkommt mit einer Marke,aber keinen Beweis abliefert.
Hoffendlich beeilt er sich.
Bin schon gespannt wie ein Bogen. ;D

Gruß:Ronald
 
ich sage nicht, daß Du keine Change hast. Aber Deine Anwältin und Ihre Erfahrung vor Gericht hat hier erstmal nichts zu suchen.

Schau Dir die STOP Procedure an ...
 
..genau. vor gericht ist das ne ganz andere sache.da bin ich mir auch sicher das du das gewinnst aber vorher könnte sie verloren gehen. auch wenn ich glaube das du dann immer noch zur verdeitigung vor ein gericht gehen könntest,allerdings hast du halt keine marke.....und biz ist internationale endung und österreich nicht auschlaggebend. nur am ende dann halt..nicht vor der domainschiedstelle
 
Hi Jungfer.
Ich habe natürlich auch jenes Bedacht,als ich die Domain anmeldete.
Was ich weis,ist,das es mein Recht ist,das ich die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht Akzeptieren muß und auf ein Verfahren nach Österreichischem Recht vor ein Österreichisches Gericht einfordern kann.
Und das werde ich tun.
Sollte diese Schiedsstelle meine Forderung nicht Erfüllen,werde ich einen Misstrauensantrag gegen sie stellen.
Und laut int.Recht muß sie meine forderung erfüllen.
So leicht ist das auch nicht.
.com oder org ist auch International,und trotzdem werden solche Streitigkeiten nach den jeweiligen Landesrecht entschieden,in dem die beklagte Partei wohnhaft ist.

Gruß:Ronald
 
Du hast WIPO bereits zugestimmt, das ist bei biz vorgeschrieben.
 
Hallo,

ich bezweifle stark, dass eine Marke "geld.biz" in den Niederlanden eingetragen ist. Über österreichisches Markenrecht weiß ich nichts, aber in Deutschland würde ein solcher Begriff auf keinen Fall eingetragen werden, da ein Freihaltebedürfnis besteht.

Gruß,
Ursula Ramacher
 
Moin Ursula,

beim dpma sind insgesamt 83 Marken eingetragen, die den Begriff "Geld" beinhalten. Am interessantesten in diesem Fall dürfte folgender Eintrag sein:

UG01 - Kurzer Überblick
Markentext:  GELD
Markenform:  Wort-/Bildmarke
Inhaber:  Schubert, Alexander, Dipl.-Ing., Berlin
Leitklasse:  41
Klassen:  28; 38; 41
Letzter Verfahrensstand:  Empfangsbescheinigung mit Veroeffentl.d.Anmeldung
UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag:  10.07.2001

Wie kann man so eine Marke in Bezug auf "Geld.tld" bewerten?

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
1. Ich schrieb ja auch extra "WENN eine entsprechende Marke eingetragen ist ..."

2. Warum sollte jemand in den Niederlanden die Deutsche Schreibweise als freihaltebedürftig ansehen ?

3. Ich kann nur allen raten, sich mal bei www.wipo.int ein paar entsprechende Schiedssprüche anzusehen !

Ich will keine Panik machen, aber WENN es eine Marke gibt, dann ist man besser sich sehr genau seiner Position bewußt.
 
ahoi zusammen,

anbei eine liste aller marken, die das wort "geld" beinhalten.

Suchbegriff: geld
German Trademarks   103 Doc.  
EU Community Trademarks  12 Doc.  
WIPO International Trademarks  3 Doc.  
U.S.A. Federal Trademarks  0 Doc.  
U.S.A. 51 States Trademarks  1 Doc.  
U.K. Trademarks  0 Doc.  
French Trademarks  1 Doc.  
Italian Trademarks  1 Doc.  
Spanish Trademarks  0 Doc.  
Danish Trademarks  0 Doc.  
BeNeLux Trademarks  64 Doc.  
Swedish Trademarks  0 Doc.  
Norwegian Trademarks  0 Doc.  
Finnish Trademarks  0 Doc.  
Canadian Trademarks  0 Doc.  
Mexican Trademarks  0 Doc.  

enthalten sind aber auch abgelehnte marken, daher die differenz zu dpinfo.

@ ursula: freihaltebedürfnis für klasse 36 bestimmt. aber alle anderen klassen ?

take care
domainster
 
nur meine meinung:

solange roony über geld -sprich klasse 36- auf der adresse berichtet, ist er sicher, ohne frage,

ein "schein"-problem könnte es im WIPO-verfahren geben.
weil markeninhaber, ansprueche gegen die domaininhaber haben könnten, weil roony selbst evtl aufgrund einer botswanischen marke eingetragen wurde, was weiss ich ABER:

ein wipo-urteil muss im jeweiligen beitrittsland auch vollstreckt werden und gegen diese vollstreckung sind rechtsmittel zulässig.
damit kann in Ö gegen die vollstreckung geklagt werden und dies mit erfolg.

fazit außer spesen nichts gewesen roony behält die domain -so oder so.

Domaingruss

Michael Dieckmann
www.domainverein.de
 
nicht bei .biz.

Es erfolgt Transfer bei Neulevel aufgrund Wipo Urteil.

Schaut Euch doch einfach mal ein paar Urteile an !
 
@STEPHAN
die urteile sagen in der regel "die domain xyz.biz geht an xy" allerdings muss dieses urteil vollstreckt werden, und da heisst es z.B. unter punkt 14 der deutschen uebersetzung
http://www.neulevel.biz/lang/german/terms_gr.pdfdas dies in einklang mit den heimatgesetzen erfolgen muss. damit gilt auch österreichisches recht und nicht nur das wipo-urteil.
die frist dagegen als unterlegener eines WIPO-Urteils klage einzureichen (im jeweiligen land) beträgt 10 tage.

Domaingruss
Michael
www.domainverein.de

kein land der welt überträgt einfach so die gesetzgebung (incl. rechtsprechung) an andere, selbst das Bundesverfassungsgericht stellt in der frage, wann EU-Gesetze gesetzte gelten sollen darauf ab, dass dies nur solange geschehen darf, solange gewisse bundesgesetze eingehalten werden.




How are .BIZ domain name conflicts resolved?
In general, there are three dispute-resolution policies in effect for .BIZ:
Restrictions Dispute-Resolution Policy (RDRP);
Start-up Trademark Opposition Policy (STOP), formerly known as the Start-up Dispute-Resolution Policy (SUDRP); and
Uniform Dispute-Resolution Policy (UDRP).
 
Ein "Freihaltungebedürfnis" sehe ich für so einen Begriff
nicht. Der Begriff Geld kann als Marke eingetragen werden.
Entscheidend ist (sind) allein die Klasse (n). Einer Marken-
eintragung der Wortmarke "Geld" in der Klasse für Reinigungsprodukte, Waschmittel stünde von daher nichts im Wege.

Falls der Holländer tatsächlich eine nationale Markenurkunde besitzen sollte, kann er -auch später- eine EU Marke unter demselben Begriff anmelden. Hierbei kann er den Zeitrang seiner nationalen Marke geltend machen.

Das würde bedeuten, dass sein EU Markenrecht ab der
Eintragung seiner nationalen Marke gilt.

Interessantes Thema !

Viel Glück !

TC  






 



   
 
@tomcat

ganz so einfach ist es dann doch nicht !

Falls der Holländer tatsächlich eine nationale Markenurkunde besitzen sollte, kann er -auch später- eine EU Marke unter demselben Begriff anmelden. Hierbei kann er den Zeitrang seiner nationalen Marke geltend machen.

das kann er tun, wobei er die priorität nur innerhalb einer kurzen frist geltend machen kann.

Das würde bedeuten, dass sein EU Markenrecht ab der
Eintragung seiner nationalen Marke gilt.

vorausgesetzt die marke wird als schutzfähig anerkannt und es liegen keine älteren rechte in einem der mitgliedsstaaten vor. gleiches gilt für die beurteilung der schutzfähigkeit. wenn ich "geld" in der klasse 36 in portugal anmelde, wo dieses wort keine allgemeine bedeutung hat und unter umständen eingetragen wird, bedeutet das noch lange nicht, dass ich hinterher die eu-marke abhole und dann auch den schutz in den deutschsprachigen ländern habe.

problem bei der eu-marke: wenn die marke in einem der 16 länder durchfällt, wegen absoluten oder relativer schutzhindernisse, floppt die ganze anmeldung.
dann lieber die ir-marke bei der wipo beantragen und bei problemen in einzelnen staaten dort zurückziehen.

aktuelle wipo urteile gibt es regelmässig auf markenplatz.de

take care
domainster
 
Das ist selbstverständlich richtig. Mein Beitrag bezog sich
auf die Ausgangsfrage, in der ja ebenfalls noch sh. viele Fragen offen sind... hat er überhaupt eine Marke usw...ist
die Erhebung eines Anspruchs überhaupt ernst gemeint...)

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass das Vorhandensein einer Niederländischen Marke nicht automatisch die völlige
Sorglosigkeit für einen Österreichischen dot.biz Domainbesitzer bedeuten muß.

Schönes WE

TC






 
 
Ja.

Ich würde vielleicht mal schauen, ob es eine Markeneintragung beim Benelux-Office gibt - das vereinfacht möglicherweise die Rechtsfindung.

Oder?
 
Hallo ihr Hübschen.

Das Thema hat sich erledigt.
Ich bin in die Kohlgasse gefahren (ca.10 Min von mir) und habe nachgeschaut.
Wie bei csv keine Marke auf Geld.
Ich habe ihn darauf gemailt,das ich ihn nicht verstehe,weil er ja keine Marke hier hat und was er will.
Draufhin hat er zurückgemailt,das er keinen einspruch erhebt und er wünscht uns viel Glück.
Er scheint ein netter Kerl zu sein,denn er blieb stets sachlich.
Ich hätte und werde sicher alle Rechtsmittel einsetzen,um eine meiner Domains zu behalten.
Was ich einmal in meinen Händen habe geb ich nicht mehr so schnell her ;D
Ich pöser Pube ;D

Gruß:Ronald
 
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