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Nutzungsrechte eines Auftrags-Projekts

Chrissi

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17. Juni 2007
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Habe mal eine rechtliche Frage zu Website-Projekten die als Auftrag für einen Kunden realisiert werden. Vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrung auf diesem Gebiet.

Ich hatte vor ca. 3 Monaten von einem Bekannten den Autrag bekommen, ein Flirtportal-System zu erstellen. Dafür sollte ich eine andere Flirtseite als Vorlage nehmen und sozusagen alles ähnlich nachbauen und noch einige Zusatzfeatures programmieren. Diese Flirtseite bezieht sich nur auf eine ganz bestimmte Stadt. Der Bekannte sagte mir er wollte denen "ein bisschen Konkurrenz machen". Er liess alles so aussehen als ob der Auftrag sich auch nur auf diese Stadt bezieht... er hat zB eine Domain registriert die diesen Stadtnamen enthält. Anhand dieser Informationen habe ich ihm einen Preis genannt .. ein Vertrag wurde jedoch nich gemacht.
So nach und nach merke ich aber, dass er das Portal für mehrere Städte (u.A. auch in Russland) nutzen möchte. Da im Adminbreich das Logo einfach ausgetauscht werden kann, wäre das auch einfach umzusetzen.

Wie sieht es nun rechtlich aus .. Ist das Script nach Zahlung nun in seinem "Besitz" und er kann damit tun was er will ? Oder hat er praktisch sowas wie eine "Einzelplatz-Lizenz" erworben (so ähnlich wie wenn man Software kauft).

In wie weit darf ich das Script überhaupt nutzen, umschreiben, weiterverkaufen usw ... ? Habe ich noch irgendwelche Rechte ?

Bin gespannt auf eure Meinungen

Grüße, Chrissi
 
Bei einer solchen Auftragsarbeit ist von einer vollständigen Rechteübertragung (du programmierst für ihn und er kann mit dem Ergebnis machen was er will, - inklusive Weiterverkauf) bis hin zu einem Lizenzmodell das die Benutzung auf einem Rechner/Projekt/Domain etc. limitiert und eventuelle Veränderungen untersagt alles drin. Ohne Vertrag ist ganz schwer zu sagen.

Grundsätzlich hast du die Urheberrechte an deiner Software, welche Rechte durch den Verkauf übertragen wurden, sollte ein Vertrag eigentlich Regeln. Nach meiner Einschätzung kann der Auftraggeber in diesem Fall die Software unbeschränkt selber verwenden. Alles was darüber hinausgeht bedarf vermutlich deiner Zustimmung. Für eine genauere Einschätzung solltest du einen auf Urherberrecht spezialisierten Anwalt fragen.

Gruß Udo
 
danke für die schnelle Antwort ... Dann hängt also alles vom Vertrag ab. Da das Projekt noch nicht fertig ist und der Bekannte auch noch nichts gezahlt hat, könnte man das ja noch nachholen. Für eine weiträumige Rechteübertragung (Vervielfältigung, Veränderungen, Weiterverkauf), könnte man dann also einen höheren Preis fordern .. sehe ich das richtig ?
 
UdoRathje hat Deine Fragen - soweit er das nach den vorliegenden Infos konnte - m.E. adäquat beantwortet.

Für eine weiträumige Rechteübertragung (Vervielfältigung, Veränderungen, Weiterverkauf), könnte man dann also einen höheren Preis fordern .. sehe ich das richtig ?

Das siehst Du richtig. Insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte oder Rechte zur Vervielfältigung/Lizensierung solltest Du Dir gesondert vergüten lassen (wenn Du dem überhaupt zustimmen willst). Definitiv solltest Du einen schriftlichen Vertrag anstreben, indem Du u.a. sicherstellst, dass (definierte) Rechte erst nach vollständiger Bezahlung übertragen werden. ;-)

Gruß morepas
 
alles klar ... Könnt ihr ansonsten noch einen Anwalt empfehlen der mir günstig bei der Erstellung des Vertrages helfen könnte ?
 
Hallo,

meiner Ansicht nach hättest Du diese ganzen Punkte schon vorher abklären
müssen, ggf. inklusive Vertrag. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den
Auftrag jetzt einfach abarbeiten, und beim nächsten dann voher alles im Detail
abklären und ggf. auch schriftlich festhalten. Wäre ich die Personen die den
Auftrag an Dich vergeben hat, würde ich als Auftraggeber ohnehin keine Änderungen
mehr akzeptieren, und mir ggf. lieber eine ganz andere Personen dafür suchen.

Gruß
 
meiner Ansicht nach hättest Du diese ganzen Punkte schon vorher abklären
müssen, ggf. inklusive Vertrag. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den
Auftrag jetzt einfach abarbeiten, und beim nächsten dann voher alles im Detail abklären und ggf. auch schriftlich festhalten.
Wäre ich die Personen die den
Auftrag an Dich vergeben hat, würde ich als Auftraggeber ohnehin keine Änderungen
mehr akzeptieren, und mir ggf. lieber eine ganz andere Personen dafür suchen.

Ich halte mich natürlich an alle Absprachen, und arbeite alles so ab wie es am Anfang, vor der Preisnennnung, besprochen wurde. Änderungen kommen eher von Seiten des Auftraggebers und nicht von mir.
Da der Auftrag wie gesagt noch nicht abgeschlossen ist, spricht nichts gegen einen Vertrag .. So sehe ich das.
 
Hallo,

ich meinte das ganze eher so:

Ich erteile Dir den Auftrag ein Portal für z.B. 1000€ zu erstellen. Es gibt dabei
keinen Vertrag und offenbar auch keine anderen Absprachen. Das würde für
mich heissen, nachdem Du das Geld bekommen hast, bekomme ich die Arbeit
und kann damit dann machen wozu ich Lust habe. Ich kann das Portal also
einmal benutzen, hundert mal, oder was auch immer.

Wenn Du dann zu einem späteren Zeitpunkt plötzlich einen Vertrag möchtest,
der mir manche dieser Dinge verbietet, oder nur durch zusätzliche Kosten ermöglicht,
hätte ich damit ein ganz massives Problem.

Aber das ist natürlich nur meine private Meinung dazu (bin ja auch kein Anwalt).
Ich würde sowas grundsätzlich nie ohne einen Vertrag machen, wäre mir als
Auftraggeber auch viel zu unsicher.

Gruß
 
Nein, Du darfst ohne Absprache mit "der Arbeit" eben nicht machen, was Du willst. Ist bzgl. der Nutzungsrechte nichts ausdrücklich vereinbart, dann greift die Zweckübertragungsregel (siehe Link oben).

Ciao
Forsaken


Hallo,

ich meinte das ganze eher so:

Ich erteile Dir den Auftrag ein Portal für z.B. 1000€ zu erstellen. Es gibt dabei
keinen Vertrag und offenbar auch keine anderen Absprachen. Das würde für
mich heissen, nachdem Du das Geld bekommen hast, bekomme ich die Arbeit
und kann damit dann machen wozu ich Lust habe. Ich kann das Portal also
einmal benutzen, hundert mal, oder was auch immer.

Wenn Du dann zu einem späteren Zeitpunkt plötzlich einen Vertrag möchtest,
der mir manche dieser Dinge verbietet, oder nur durch zusätzliche Kosten ermöglicht,
hätte ich damit ein ganz massives Problem.

Aber das ist natürlich nur meine private Meinung dazu (bin ja auch kein Anwalt).
Ich würde sowas grundsätzlich nie ohne einen Vertrag machen, wäre mir als
Auftraggeber auch viel zu unsicher.

Gruß
 
Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)

Super Link ... Das bringt schonmal mehr Licht ins Dunkel . Danke !
 
wenn du das ganze für EIN project erstellt hast, darf der käufer nicht damit machen was er will.

du bist urheber und hast letztendlich immer den finger drauf.

er darf soweit ich weiss auch nicht daran rumbauen oder andere daran rumbauen und änderungen vornehmen lassen.

aber ist ja ein toller bekannter wenn er dich schon vorab so verarschen will, überlege dir lieber ob du für solche leute arbeitest.

und von der konkurrenz bloss keinen programmcode oder so klauen, wenn die clever sind machen sie dich dafür richtig fertig.
 
Nein, Du darfst ohne Absprache mit "der Arbeit" eben nicht machen, was Du willst. Ist bzgl. der Nutzungsrechte nichts ausdrücklich vereinbart, dann greift die Zweckübertragungsregel (siehe Link oben).

Ciao
Forsaken


Hallo,

ja Du hast damit natürlich absolut recht. Ich bin daher auch sehr froh bisher
immer auf einen Vertrag bestanden zu haben, nachdem ich das gelesen habe
umso mehr.

Gruß
 
Hallo zusammen,

ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, weil ich grad tierisch sauern bin und gerne mal eure Meinung zu folgender Sache hören würde.
Der Bekannte, für den ich dieses Projekt erstellt habe ist selber Inhaber einer Firma für Webseitenerstellung und Printmedien. Nun hat er doch tatsächlich die von mir erstellte Website als Referenz für seine eigene Firmenpräsenz genutzt. Ist das nicht der Hammer ? Was noch hinzukommt: Ihm war es besonders wichtig, dass die Impressum-Seite des Flirtportals über den Adminbereich editierbar ist. Nun verweigert er sich mich einzeln als Programmiererin + EMail-Adresse zu nennen. Es wird zwar mein Name erwähnt, aber nur in der Form, dass es so aussieht als sei ich Mitarbeiterin in dieser Firma.
Als ich ihn aufgefordert habe den Link aus seiner Firmenseite rauszulöschen und das Impressum umzugestalten, meinte er: er hätte mich bezahlt und nun gehört ihm dieses Skript. Was er nun damit mache sei seine Sache, da er ja alle Rechte hätte. Er bezeichnete mich als "Subunternehmen", deshalb sei es auch ok die Website als eigene Referenz anzugeben. Meine E-Mail Adresse will er absolut nicht ins Impressum nehmen, da sonst "seine" Kunden ja erst mich anschreiben und nicht direkt ihm (diesen Umweg würde er "unschön" finden) Als nächstes stand er dann vor der Haustür meines Freundes und drohte damit ihm eine reinzuhauen.
Heftig, oder ?

Grüße
Chrissi
 
Hallo zusammen,

ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, weil ich grad tierisch sauern bin und gerne mal eure Meinung zu folgender Sache hören würde.
Der Bekannte, für den ich dieses Projekt erstellt habe ist selber Inhaber einer Firma für Webseitenerstellung und Printmedien. Nun hat er doch tatsächlich die von mir erstellte Website als Referenz für seine eigene Firmenpräsenz genutzt. Ist das nicht der Hammer ? Was noch hinzukommt: Ihm war es besonders wichtig, dass die Impressum-Seite des Flirtportals über den Adminbereich editierbar ist. Nun verweigert er sich mich einzeln als Programmiererin + EMail-Adresse zu nennen. Es wird zwar mein Name erwähnt, aber nur in der Form, dass es so aussieht als sei ich Mitarbeiterin in dieser Firma.
Als ich ihn aufgefordert habe den Link aus seiner Firmenseite rauszulöschen und das Impressum umzugestalten, meinte er: er hätte mich bezahlt und nun gehört ihm dieses Skript. Was er nun damit mache sei seine Sache, da er ja alle Rechte hätte. Er bezeichnete mich als "Subunternehmen", deshalb sei es auch ok die Website als eigene Referenz anzugeben. Meine E-Mail Adresse will er absolut nicht ins Impressum nehmen, da sonst "seine" Kunden ja erst mich anschreiben und nicht direkt ihm (diesen Umweg würde er "unschön" finden) Als nächstes stand er dann vor der Haustür meines Freundes und drohte damit ihm eine reinzuhauen.
Heftig, oder ?

Grüße
Chrissi

Du hast jedenfalls einen lustigen Bekanntenkreis... :)

grüsse,
engel
 
imo

Ohne den gesamten Thread gelesen zu haben und nicht mit der Intention, eine Rechtsberatung zu leisten, hier meine Meinung:

Also, wenn Du mich fragst, Chrissi, würde ich auf jeden Fall schonmal die Polizei informieren (Anwalt). Zwar könnte es als "Aussage gegen Aussage" gewertet werden, aber wenn dieser Vogel tatsächlich handgreiflich wird, dann ist die Polizei informiert. Auch könnte es sein, dass sie den Bekannten anruft und ihn dazu befragt. Das zeigt, dass Ihr Euch nicht unterbuttern lasst.

Wenn Du keinen Juristen kennst, ruf doch einfach ein paar aus Deiner Gegend an und frag mal nach, ob sie ein kostenloses erstes Vorgespräch anbieten. Einige tun dies und geben dann ein Urteil ab, ob eine Zusammenarbeit lohnend erscheint.

Ich drücke Dir wirklich die Daumen. Da bist Du wirklich mal an einen komischen Typen geraten.


Gruß

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht aufregen, Anwalt anrufen, Strafanzeige veranlassen (von Deinem Anwalt) und die Sache urheberrechtlich prüfen lassen.

Ciao
Forsaken
 
danke euch ... Eigentlich wollte ich ja nicht gleich mit der Rechtskeule kommen, aber manchmal geht es wohl nicht anders. Wenn man schon Angst haben muss die Wohnung zu verlassen, dann geht das eindeutig zu weit.
 
danke euch ... Eigentlich wollte ich ja nicht gleich mit der Rechtskeule kommen, aber manchmal geht es wohl nicht anders. Wenn man schon Angst haben muss die Wohnung zu verlassen, dann geht das eindeutig zu weit.

@Chrissi:
Wie Du schon sagst, es gibt Dinge, denen musst Du mit der Rechtskeule begegnen.

Hier wurdest Du anscheinend übers Ohr gehauen (Urheberrecht) und - was noch viel schlimmer ist - Du bzw. Dein Freund wurden bedroht. Meiner Meinung nach gibt es da nur die "Rechtskeule". Alles andere würde die Gegenseite nur darin bestärken, derartiges Verhalten häufiger an den Tag zu legen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und wie gesagt - lass Dich vorab kostenlos beraten und Dir die Einschätzungen bzgl. der Kosten schriftlich geben. Zwar variieren diese mitunter stark (vor allem bei denjenigen Kosten, die der Anwalt selbst nicht richtig voraussagen kann), aber einige Bestandteile sind da auch ganz gut prognostizierbar.

Ich denke aber, dass der Jurist Forsaken diesbezüglich viel mehr Ahnung hat ;+).

Gruß und viel Erfolg Dir

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
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