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Nutzungsrechte eines Auftrags-Projekts

Nochmal eine kurze Frage zu ... Habe ich überhaupt ein Recht darauf, dass ich "ordentlich" in dem Impressum genannt werde und dass der Link von seiner Firmen-Seite gelöscht wird ? Dazu muss ich sagen, der Auftraggeber hat selbst den Header + Menüleiste designed. Damit hat er ca. 2 % zu den Projekt beigetragen. Ist es angebracht mich als Subunternehmen zu bezeichnen ?
Einen Anwalt habe ich kontaktiert, der wird mir ja auf jeden Fall genaueres sagen können. Da mir die Sache aber jetzt keine Ruhe lässt, würde ich gerne nochmal eure Ansicht dazu hören. Vielleicht hat ja jemand von euch schon ähnliche Probleme gehabt.
 
Das Urheberrecht an einem Werk hat der Urheber - also strenggenommen hat er natürlich nur Recht an seiner Leistung und du an deiner.

Man muss immer zwischen Urheber- und Nutzungsrecht unterscheiden. Der Programmier ist der Urheber (und bleibt es auch immer an einem Werk) und er gibt, wenn kein Vertrag vorhanden, nach dem neuen Gesetz nur ein sehr begrenztes Nutzungsrecht "weiter".

Was mich ein wenig wundert ist, dass die Seite quasi "kopiert" wurde - nach Vorlage. Das könnte natürlich urheberrechtlich auch problematisch werden, wenn Elemte der anderen Seite übernommen wurden....und dann kann der Auftraggeber seine Hände im Reinen waschen....Bei einem Konkurenzportal ist das nicht unkritisch.

Man sollte sich sehr intensiv mit dem Urheberrecht auseinandersetzen....
 
Was mich ein wenig wundert ist, dass die Seite quasi "kopiert" wurde - nach Vorlage. Das könnte natürlich urheberrechtlich auch problematisch werden, wenn Elemte der anderen Seite übernommen wurden....und dann kann der Auftraggeber seine Hände im Reinen waschen....Bei einem Konkurenzportal ist das nicht unkritisch.

Da es mein Auftrag war eine Seite "analog" zu konkurrenzseite.de zu bauen, liegt die Haftung dann doch bei ihm oder ? Ich habe zum Glück nichts kopiert, sondern die Seite nur als Vorlage genommen. Den größen Teil habe ich nach eigenen Ideen umgestaltet.
 

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