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Nutzungsrechte verkaufen

omhat

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13. Apr. 2011
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Ich möchten bei einer Domain die Nutzungsrechte verkaufen - d.h. der Käufer darf die Domain inklusive CMS und Content nutzen, aber die Domain bleibt weiterhin in meinem Besitz.

Muß ich da auf etwas aufpassen - nicht dass dem Käufer automatisch nach einer gewissen Zeit die Domain gehört weil er diese schon so lange nutzt...
 
Du solltest hier auf jeden Fall einen wasserdichten Domainpachtvertrag machen.

Harry
 
Naja und wenns ein erfolg wird, nimmst du demjenigen die Domain weg .. Naja schwierige sache ...

Das müste dann schon ein super dichter vertrag werden ...
 
Das ist riskant, da Du als Domaininhaber immer noch bestimmte Haftungen für den Inhalt hast, so ist es der Landesmedienanstalt HH-SH z.B. egal, wie die Domain genutzt wird, sie wendet sich an den Holder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchten bei einer Domain die Nutzungsrechte verkaufen - d.h. der Käufer darf die Domain inklusive CMS und Content nutzen, aber die Domain bleibt weiterhin in meinem Besitz....

Hm, rechtlich gesehen bist du die Domain los, wenn du die Nutzungsrechte verkaufst. Da du selber kein Eigentum an einer Domain erwerben kannst, sind es immer nur die Nutzungsrechte, die gehandelt werden. Adomino hat schon die richtige Richtung angedeutet, das Thema "Pachtvertrag" d.h. Fruchtziehung/Nutznießung ist wohl eher das Thema.
Auch wenn du eine Domain auf theoretische 99 Jahre verpachtest, behältst du die Nutzungsrechte. Ein Pächter kann sich nicht auf Gewohnheitsrecht beziehen. Die Details zur Rückgabe der Pachtsache regelt im Übrigen ja auch der Pachtvertrag.

Viel Erfolg!
 
Naja und wenns ein erfolg wird, nimmst du demjenigen die Domain weg .. Naja schwierige sache ...

Das müste dann schon ein super dichter vertrag werden ...

Oftmals ist in solchen Verträgen ein Kaufrecht zu einem vorher definierten Kaufpreis enthalten. Dieser Kaufpreis kann festgelegt sein, sich am erwirtschafteteten Umsatz orientieren, etc..

Viele Grüße
Alexander
 
Stichwort Störerhaftung des Domain-Inhabers ist auch ein Aspekt der Beachtung finden sollte. Du solltest die Vertragsgestaltung einem (auf diesem Gebiet) kompetenten Anwalt überlassen (Fachanwalt?).
 
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