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OffTopic - Gewerbeanmeldung als Arbeitnehmer

splatter

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25. Juni 2002
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Hallo,
ich wuerde gern zu folgendem Sachverhalt eure Meinung und Erfahrungen wissen:
ich in ein normaler Angestellter in einer Internetfirma.
Nun moechte ich nebenbei ein paar private Internetprojekte aufziehen.
So will  ichbeispielsweise bei dem AMAZON-Partnerprogramm mitmachen. Dazu muss man ja aber irgendwie ein Gewerbe haben, so wie ich das verstanden habe.
Kann ich denn, obwohl ich ja Arbeitnehmer bin, trotzdem nebenbei ein Gewerbe aufmachen?
Was kostet sowas?
Wie laeuft das dann steuermaessig?
Muss mein Arbeitgeber sein Einverstaendnis geben?
Was ist, wenn ich  beispielsweise auf meiner Seite Bannerwerbung, Eintraege in Linklisten etc. verkaufen will?
Gibt es eine Hoechtsgrenze, was ich damit nebenbei verdienen darf?
Jetzt betreue ich nebenbei auch schon eine Internetseite und erhalte dafuer auch Geld. Diese Einkuenfte gebe ich jetzt schon beim Finanzamt an, ohne das ich ein Gewerbe angemeldet haette oder sowas. Ist das korrekt oder kann mir da steuermaessig etwas passieren?

Viele Fragen :-)

Danke Splatter
 
grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig.

In der Regel kann der Arbeitgeber nicht wiedersprechen, außer Deine ARbeit leidet (müde etc) oder Du greifst in seinen Arbeitsgereich ein und die Gefahr sehe ich hier.

Aber Fragen kostet nichts ....
 
Hallo splatter!

Kann ich denn, obwohl ich ja Arbeitnehmer bin, trotzdem nebenbei ein Gewerbe aufmachen?

Rechtlich spricht nichts dagegen! Nur der Arbeitgeber muss zustimmen.

Was kostet sowas?

Die reine Gewerbeanmeldung kostet so um die 25 Euro. Dies ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Natürlich musst Du mit "Folgekosten" für Steuerberater und logischerweise auch Steuern rechnen.

Wie laeuft das dann steuermaessig?

Das solltest Du direkt mit einem Steuerberater klären, der hierfür unverzichtbar ist.

Muss mein Arbeitgeber sein Einverstaendnis geben?

Ja, das ist unverzichtbar! Versuche ihm klarzumachen, dass Du Deine Nebentätigkeit zeitlich sehr flexibel gestalten kannst, dass also auch Überstunden und Dienstreisen keinerlei Probleme darstellen.

Was ist, wenn ich  beispielsweise auf meiner Seite Bannerwerbung, Eintraege in Linklisten etc. verkaufen will?
Gibt es eine Hoechtsgrenze, was ich damit nebenbei verdienen darf?


Du kannst in der Regel so viel verdienen, wie Du willst. Im gleichen Maße müssen aber auch Steuern bezahlt werden. Nicht wenige verdienen durch ihre Nebentätigkeit mehr als in ihrem Hauptberuf.

Jetzt betreue ich nebenbei auch schon eine Internetseite und erhalte dafuer auch Geld. Diese Einkuenfte gebe ich jetzt schon beim Finanzamt an, ohne das ich ein Gewerbe angemeldet haette oder sowas. Ist das korrekt oder kann mir da steuermaessig etwas passieren?

-> Steuerberater

Grüße
Torsten
 
das geld fuer einen steuerberater wuerd ich mir an deiner stelle sparen. solange du keine bestimmten grenzen ueberschreitest kannst du deinen gewinn ganz einfach nach paragraph 4 absatz 3 des einkommensteuergesetze versteueren. klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

betriebseinnahmen - betriebsausgaben = verlust/gewinn = zu versteuerndes einkommen. das kannst du dann einfach in die anlage "gse" deiner einkommensteuererklaerung eintragen - fertig.

ich kann da auch das steuerprogramm von "wiso" empfehlen - idiotensicher ;D und mit ca 20 euro wohl erheblich billiger als ein steuerberater!

es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine zustimmung deines arbeitgebers vorzulegen. du solltest ihn jedoch davon informieren, um moegliche interessenkonflikte im vorfeld zu vermeiden. solange deine arbeitskraft nicht beeintraechtigt wird, du nicht einrichtungen der firma fuer dein eigenes gewerbe nutzt und nicht als konkurrent die kunden abgraebst, kann dir keiner was anhaben!

mfg    
zorron ;D
 
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