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OT: Frage zur Retoure im Onlineversand

Wettermann

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24. Mai 2008
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3.721
Mal etwas offtopic vom Domainhandel aber dennoch zum Internetrecht gefragt:

Bei einem Ebay-Händler habe ich als Neuware einen Artikel für etwas über 10,- Euro gekauft.
An dem Artikel ist Wesentliches ist defekt.

Eine Rücksendung auf meine Kosten würde knapp 7 Euro kosten, also fast soviel wie die Ware.
Eine unfreie Rücksendung würde den Händler etwa 16 Euro kosten, also mehr als der Warenwert.

Der Händler reagiert nicht angemessen auf meine Emailreklamation. Es kommen nur Antworten ala "neue Batterien einlegen", konkrete Fragen nach Regulierungvorschlägen werden einfach ignoriert.

Es ist zwar nur ein Zehner aber prinzipiell sehe ich es irgendwie nicht ein, auf diese Art den Händler durchkommen zu lassen.

Wie sieht es denn rechtlich aus? Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass man onlinebestellungen immer 14 Tage lang zurücksenden kann. Aber auf welchem Weg und zu wessen lasten? Wenn schon Emails ignoriert werden muss ich ja zusätzlich noch damit rechnen, dass der Empfang bestritten wird wenn ich eine Versandart ohne Unterschrift wähle.

Seine AGB sagen dazu nichts.
 
Hast du es durch eine Ebay-Aktion gekauft oder direkt bei dem Händler unabhängig von Ebay?
 
Wenn ich das recht in Erinnerung habe - ich kann mich auch irren.

Gibt es einen Mindestpreis von 40 Euro, wird dieser Preis überschritten, dann gehen die Versandkosten für Rücksendungen zu lasten des Verkäufers.
Alles was darunter ist geht zu lasten des Käufers. Scheint wohl eine Bagatellgrenze sein. Bei deinen 7 Euro warenwert, wäre das wohl unter der Bagatellgrenze.
Gibt ihm doch einfach eine entsprechende Bewertung, da hat er viel mehr daran zu knabbern als an dem Produkt.

Ich kann auch total falsch liegen...

MSc
 
Wenn ich das recht in Erinnerung habe - ich kann mich auch irren.

Gibt es einen Mindestpreis von 40 Euro, wird dieser Preis überschritten, dann gehen die Versandkosten für Rücksendungen zu lasten des Verkäufers.
Alles was darunter ist geht zu lasten des Käufers. Scheint wohl eine Bagatellgrenze sein. Bei deinen 7 Euro warenwert, wäre das wohl unter der Bagatellgrenze.
Gibt ihm doch einfach eine entsprechende Bewertung, da hat er viel mehr daran zu knabbern als an dem Produkt.

Ich kann auch total falsch liegen...

MSc


Habe auch grade etwas gegoogelt und das ähnliche gelesen
Widerrufsrecht? Wer zahlt Versand? | Online-Auktionen: eBay u. a.
 
ok, danke an alle.

Wenn ich das alles recht interpretiere, kann der sich ganz beruhigt zurücklehnen und es kann ihm egal sein was ich mache.
 
Nee, da gehen zwei Sachen durcheinander. Widerrufsrecht ist was anderes als Rücksendung wegen Mängeln. Kauf ich einen Mantel bei Ebay und denke nach einer Woche "ach nee der ist doch nicht so schick", dann kann ich den Mantel zurückschicken auf meine Kosten, es sei denn er war teurer als 40 Euro, dann zahlt das der Verkäufer. Ist ein Artikel defekt, dann kannst Du ihn zurückschicken und Reparatur oder einen neuen verlangen und der Händler muss dir das Porto zahlen. Das nennt sich dann Nacherfüllung und ist Teil des Gewährleistungsrechts...
 
oha - wieder was gelernt.

Welchen Rücksendeweg bzw. Portozahlung muss ich denn korrekterweise wählen?
Man beachte Warenwert und Porto wie oben beschrieben.
 
Naja im Zweifel natürlich den günstigsten. Würde das aber eh vorher per Mail mit dem Verkäufer klären und ihn fragen was für ihn am besten ist. Manchmal schicken Verkäufer auch neue Ware und verzichten auf ihr Recht sich die alte kaputte zurücksenden zu lassen, gerade bei nicht so teuren Gegenständen.
 
Dann hilft wohl nur auf andere Art mit ihm Kontakt aufzunehmen (Telefon?). Ansonsten wie gesagt günstige Standard-Variante nehmen, dass heißt du musst nicht zu Hermes gehen weil die einen Euro billiger sind, wenn Du sonst immer DHL nimmst - darfst die Sache aber natürlich auch nicht per Taxikurier verschicken ;-).

Dazu ein Schreiben beilegen, was Du möchtest (neue Ware) und eine Kontoverbindung angeben, wohin das Geld überwiesen werden soll. Wichtig ist dabei eine Frist zu setzen, bis wann das Geld gezahlt werden soll (10-14 Tage). Anschließend nachschauen ob das Gels überwiesen wurde und im Zweifel Mahnen und mit dem Rechtsanwalt drohen, das hilft immer ;-)
 
Ich glaube aufgrund des Warenwertes ist es alles nichts wert.

Bis zu meinem Kauf war sein Ebaykonto positiv. Jetzt über 20 Negativbewertungen mit etwa identischem Inhalt.
 
hast du mit paypal bezahlt?
dann hast du gesteigerte Chancen, kannst das Geld leichter rückholen per Antrag
ausserdem
in eBay die Beschwerde über dein Konto direkt in eBay starten
hatte das gleiche auch gerade, haben uns aber schnell geeinigt
kann die defekte Ware behalten und Kohle ist wieder auf dem Konto
 
Uh ja, blöd ist natürlich wenn so ein Händler mal in Insolvenz geht oder sich anderweitig aus dem Staub macht, dann kann man lange auf sein Geld warten, das ist dann wohl weg.
 

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