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Preis- MwSt.- AGB-Pflicht usw. bei Einbindung von Amazonwerbung

Wettermann

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24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Hier ist es schon Thema - aber nur angerissen und OT.

Ich konnte bei Google nichts passendes finden (alles bezieht sich auf den Verkäufer der Ware), daher frage ich hier mal nach Eurer Meinung.

Man liest immer sehr viel über Abmahnungen wenn auf einer Webseite irgendwas angeboten wird. Preise weisen keine Steuern und Versandkosten aus, usw.

Wie ist es, wenn ich selber gar nicht der Verkäufer bin und lediglich die übliche Werbung von Amazon (Artikellinks) auf meiner Webseite habe?

Da habe ich keine Möglichkeit, MwSt auszuweisen oder etwas zu den Versandkosten zu sagen.

Einerseits stelle ich ja quasi nur den Werbeplatz zur Verfügung andererseits suche ich mir ja genau das Produkt aus was ich bewerbe und die Seite zu der die Werbung verlinkt.

Wer kennt sich da aus?
 
in der sendung am montag wurde darüber diskutiert. grundsätzlich sollte der hinweis "Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten" unter jedem widget von amazon stehen, dass eine preisangabe enthält.

auch habe ich erfahren, dass der hinweis "im sichtbaren bereich" stehen muss. es sollte möglichst nicht gescrollt werden, um diesen hinweis irgendwo unten zu finden. möglichst nahe am werbemittel von amazon.

ob man da jetzt auf der sicheren seite ist, weiss ich nicht. ich denke, dass ist auf jeden fall einmal besser, als würde man den hinweis weglassen.

natürlich kannst du das ganze auch über die amazon api lösen, indem du automatisch diesen hinweis hinter jedem preis automatisch einfügst.

grüsse,
andy
 
grundsätzlich sollte der hinweis "Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten" unter jedem widget von amazon stehen, dass eine preisangabe enthält.

Kann man das irgendwo nachlesen? Gibts über solche Fälle Urteile?

Was ist wenn gar kein Preis angegeben ist und Beispielsweise ein Foto mit dem Textlink "jetzt kaufen" zum Artikel bei Amazon führt?
 
Das Problem liegt bei Amazon, schwappt aber auf alle Werbepartner über. Bisher gab es wahrscheinlich wohl auch deshalb keine große Abmahnwelle, weil keiner Lust hat, gegen den Riesen zu Felde zu ziehen. Völlig verrückt ist dabei die Regel für Betreiber von aStores. Die haben praktisch keine Chance, die Angaben sinnvoll unterzubringen.

Wichtig ist eben, dass auf jeder Seite, nach einem Urteil, das ich gerade nicht als Link habe, direkt neben jedem Preis der genannte Hinweis steht.

Für Amazon-Partner heißt das wohl. dass er zumindest deutlich sichtbar auf der Seite stehen sollte, auch wenn das streng genommen nicht ausreichend ist.

Einen Link ohne Preisangabe in den Shop zu setzen, ist meiner Meinung nach völlig unbedenklich, aber ich bin kein Jurist.
 
Das Problem liegt bei Amazon, schwappt aber auf alle Werbepartner über. Bisher gab es wahrscheinlich wohl auch deshalb keine große Abmahnwelle, weil keiner Lust hat, gegen den Riesen zu Felde zu ziehen.

Naja ob jemand gegen Amazon vorgeht ist mir zunächst mal egal.
Für mich ist wichtig, ob meine Seite abmahngefährdet ist wenn ich normale Amazon-Produktlinks mit Preis setze ohne selber irgendwas hinzuzufügen (was ja direkt in der Anzeige nicht möglich ist).
 
So ist es. Und sie ist es wohl. Deshalb kannst du nur eine Ergänzung über oder unter den WWerbematerialien anbringen oder auf die Preisangabe verzichten.

Ich meine das dazu passende Urteil ist nicht allzu alt. Vom letzten Jahr oder so.
 
Ich habe es bei eine meiner Seiten so ähnlich gemacht. aStore als Iframe und drüber und drunter die Anmerkung. Allerdings befürchte ich, dass es rein rechtlich nicht ganz das ist, was eigentlich verlangt ist. Nur wie sollen aStore-Betreiber sonst vorgehen, wenn sie nicht auf den Shop verzichten wollen?
 
Ich weiß nicht ob wir hier nicht auf dem falschen Pferd sitzen. Für mich bezieht sich das alles auf den Verkäufer.

Die meisten Texte zu diesem Thema beginnen etwa so:
Jeder Online-Händler, der im Rahmen seines Internetauftritts Waren anbietet,...
Die Frage ist aber, ob man Waren anbietet wenn man Amazonwerbung mit Produkt-Links schaltet.

Ich sehe mich da eigentlich nicht als Anbieter der Waren, denn ich besitze sie nicht und ich liefere sie nicht aus. Auch bekomme ich nicht das Geld vom Käufer.

Im Grunde sind die Werbeanzeigen ja nichts weiter als ein Link zum Anbieter.
Und genau genommen ja auch noch nicht, denn zu den meisten Produkten kann man bei Amazon noch mal wieder wählen, bei welchem der zahlreichen Anbieter man kaufen möchte.

Die Frage ist halt ob ein Richter das auch so sieht und versteht oder ob man zumindest noch als Mitstörer haftbar gemacht werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsächlich werbe ich auf meinen Seiten ohne Angabe von Preisen. Hier ist es wichtig, dass der User keine vollständige Produktpräsentation bekommt, bevor er via Klick weitergeleitet wird. Wenn der User sich also anhand Deiner Präsentation nicht alleine entscheiden kann und weitere Infos braucht (die er auf den folgenden Seiten bekommt), dann kann man ohne Angabe von Preisen werben.

Es gibt einen guten Podcast zu dem Thema in dem der Kollege Dr. Bahr die Problematik sehr gut erklärt:

Preisangabepflichten fr Affiliates - Law Podcasting - Das erste deutsche Anwalts-Audio-Blog - Kanzlei Dr. Bahr

Ciao
Forsaken
 
Für mich ist wichtig, ob meine Seite abmahngefährdet ist wenn ich normale Amazon-Produktlinks mit Preis setze ohne selber irgendwas hinzuzufügen (was ja direkt in der Anzeige nicht möglich ist).

Abmahngefährdet ist dies ganz sicher! Schließlich wird nicht jeder vermeintliche Mitbewerber erkennen, ob hier ein Verstoß gegen die PAngV vorliegt oder doch nicht - und schwupps liegt die Abmahnung auf dem Tisch.

Ob solch eine Abmahnung nun gerechtfertigt wäre, steht auf einem anderen Blatt...
 
Tatsächlich werbe ich auf meinen Seiten ohne Angabe von Preisen. Hier ist es wichtig, dass der User keine vollständige Produktpräsentation bekommt, bevor er via Klick weitergeleitet wird. Wenn der User sich also anhand Deiner Präsentation nicht alleine entscheiden kann und weitere Infos braucht (die er auf den folgenden Seiten bekommt), dann kann man ohne Angabe von Preisen werben.

Es gibt einen guten Podcast zu dem Thema in dem der Kollege Dr. Bahr die Problematik sehr gut erklärt:

Preisangabepflichten fr Affiliates - Law Podcasting - Das erste deutsche Anwalts-Audio-Blog - Kanzlei Dr. Bahr

Ciao
Forsaken

Vielen Dank!
 
Das Problem ist auch, dass man von Amazon keinerlei Unterstützung im Falle einer Abmahnung erwarten sollte, Beispiele gab es da in der Vergangenheit schon einige. Daher kann man eigentlich nur entweder die strengeren Anforderungen wie an einen "echten" Online-Shop erfüllen oder so weit es geht auf Preisangaben verzichten.
 
btw: Mir ist gerade aufgefallen, dass 1&1 auf verschiedenen Seiten gerade gestern oder heute das Vorgehen zu diesem Thema geändert hat.

Unverändert: Ein Produktfoto mit einer vieldeutigen Überschrift ala "Die neuen Navis" dann der Preis ohne Angabe zur MwSt. Dann der Link zum Werbepartner

Bisher: Versandkosten konkret genannt
Neu: "Versand: s. Shop"

Offenbar hat sich dort jemand ganz aktuell mit diesem Thema befasst.
 
Nochmal, nur damit das nicht falsch verstanden wird:

Wenn man ohne Preis wirbt, dann gilt oben Gesagtes. Wenn man mit Preis wirbt, dann braucht man auch die nach der PAngV vorgeschriebenen Bestandteile.

Ciao
Forsaken

btw: Mir ist gerade aufgefallen, dass 1&1 auf verschiedenen Seiten gerade gestern oder heute das Vorgehen zu diesem Thema geändert hat.

Unverändert: Ein Produktfoto mit einer vieldeutigen Überschrift ala "Die neuen Navis" dann der Preis ohne Angabe zur MwSt. Dann der Link zum Werbepartner

Bisher: Versandkosten konkret genannt
Neu: "Versand: s. Shop"

Offenbar hat sich dort jemand ganz aktuell mit diesem Thema befasst.
 
Dann macht 1und1 es offenbar neuerdings falsch. Mahn sie ab :-D

In dem von Dir verlinkten Podcast habe ich das so verstanden, dass man die Angaben nicht braucht wenn über den Link bereits alle Produktinfos vorliegen und der Käufer davon ausgehen kann, dass er mit dem Klick bereits kauft. Wenn noch nicht alle Informationen vorliegen braucht man es nicht.

Bei den amazon-Produktlinks ist zwar i.d.R der Preis dabei, dafür aber bei weitem nicht alle Infos, dass man sofort kaufen würde. Man kann nach klick ja sogar noch den Händler wählen.

Scheint ein nicht einfaches Thema zu sein. Vielleicht gibt es gerade deshalb keine bekannten Abmahnungen zu diesem Thema.
 
Hallo in die Runde,

dann darf man das ganze auch nicht nur an die Partnerprogramme und amazon richten sondern auch an den adsense Einsatz ??
siehe aus dem Schlauchprojekt
""sofort ab lager lieferbar, nur 39€ GARDENA Schlauchtrommel""
unter den g//gle-Anzeigen
 

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