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privater Domainkauf über Western Union?

akropolis

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06. März 2012
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Hallo
Ich habe evtl. die Möglichkeit, eine lll.com Domain zu einem guten Preis zu kaufen (im Vergleich zu anderen lll.com).
Der Besitzer ist aus Japan. Gemäss diversen Recherchen war auf der Seite über mehrere Jahre ein Projekt (Geschäft), das auch mit den Whois-Daten und dem Namen des Kontaktes übereinstimmt.

Nun folgendes. Der Besitzer sagt, dass er wegen den hohen Gebühren und Steuern in Japan (50%) die Domain nicht über einen offiziellen Weg wie Sedo oder Escrow verkaufen kann.
Er möchte, dass das Geld an seinen Freund in der Türkei überwiesen wird (zB. per Western Union). Wenn das Geld eingetroffen ist, sollte ich den Transfercode per Mail erhalten.
Da habe ich natürlich ein schlechtes Gefühl. Stimmt das mit den Gebühren?
Er wäre mit escrow einverstanden, jedoch für mehr als den doppelten Preis. (und hat mir auch angeboten, eine Kopie seines Passes zu schicken, zur Prüfung)

Ausserdem ist bei seiner Mail-Adresse (eine [email protected]) als Registrant/Admin/Tech Moniker eingetragen, was ich etwas seltsam finde. Muss aber nix heissen.

Auf den Verkauf wurde ich in einem anderen Forum per pn hingewiesen, der member dort ist seit 2007 registriert und sagt, er kenne den Besitzer.

Was meinen die dazu, die bereits Erfahrungen mit internationalem Handel gemacht haben? Lieber Finger weg oder kein Problem?
Geht um x'xxx.-

Danke für eure Meinung
Marcel
 
Zuletzt bearbeitet:
...so viel mir bekannt ist liegen die Einkommenssteuersätze in Japan bei 5 - 40 % bezüglich des Jahres-Netto-Einkommen.
D.h. der höchste von 40 % erst ab 18.000.000 Yen, das entspricht in etwa nach heutigem Kurs ca. 130.000 €.

Demnach scheint dir ein "getürkter Japaner" eine Story zu erzählen, zumal bei diesem kleinen Betrag nur ca. 5 -10 % Steuer anfallen würden (Alleinbesteuerung)!
Biete ihm doch eine Abwicklung über einen schweizer Notar an, dann bist du auf der sicheren Seite !


Gruß


Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Mann, wie deutlich muss ein Betrug *WESTERUNION* TÜRKEI eigentlich sein, dass man ihn vorher erkennt und eine Verhandlung umgehend abbricht?

Und Du willst auch noch ernsthaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten?


Grüsse

123meins
 
Finger weg, Marcel.
Klarer Betrug und nichts anderes.
 
Ich würde auch die Finger von lassen. Früher hab ich die Leute gebeten zum Test die inhaberdaten im whois zu ändern um Zugriff bestätigen zu können


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Würde auch von einem Betrug ausgehen. Außerdem erhebt Western Union auch hohe Gebühren.

cu
 
Oh Mann, wie deutlich muss ein Betrug *WESTERUNION* TÜRKEI eigentlich sein, dass man ihn vorher erkennt und eine Verhandlung umgehend abbricht?

Und Du willst auch noch ernsthaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten?


Grüsse

123meins



...dann erzähl uns doch mal hier warum nach deiner Meinung dabei eine "ernsthafte Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet wird" ?

Gruß


Erwin
 
Steht im ersten Text. Da gibt es von mir nichts zu erzählen.

Grüsse

123meins




..das ist dann aber ein weit hergeholtes Konstrukt bezogen auf die Verkäuferseite. Dies hat aber nicht unbedingt etwas mit einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu tun, denn man weiss doch nicht als Käufer ob ein Verkäufer Steuern für solche Verkäufe entrichtet.


Gruß


Erwin
 
..das ist dann aber ein weit hergeholtes Konstrukt bezogen auf die Verkäuferseite. Dies hat aber nicht unbedingt etwas mit einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu tun, denn man weiss doch nicht als Käufer ob ein Verkäufer Steuern für solche Verkäufe entrichtet.


Gruß


Erwin

Du bist ja drollig. Also wenn Dich jemand bittet eine Leistung bar zu bezahlen und Dir dabei offen sagt, er möchte keine Überweisung, weil er dann entsprechende Steuern bezahlen muss, dann leistest Du keinen Beitrag zur dessen Steuerhinterziehung?

Du lebst offensichtlich in einer anderen Realität als ich, da ist es mühsam und sinnlos zu diskutieren.

Grüsse

123meins
 
@Akropolis
Sag ihn Du hättest einen absolut seriösen Treuhanddienst in Nigeria, den Du für diese Transaktion einsetzen möchtest....

Spaß bei Seite
Japan? Western Union? Türkei? Wie willst Du da vorgehen wenn irgendwas dabei nicht klappen sollte?
Hände weg!!!
 
Biete ihm doch alternativ eine Zahlung via Paypal an seinen Hund an, um ihm ganz deutlich zu machen, dass er seine Tante auf den Arm nehmen kann.

Auch mein Tipp: Wenn's auch nur komisch riecht, lass es. Die Chinesen sagen in Strategem 12:
Das gesunde Schaf von der Weide führen/mitnehmen. Das hier ist keine gesunde Gelegenheit.
 
Du bist ja drollig. Also wenn Dich jemand bittet eine Leistung bar zu bezahlen und Dir dabei offen sagt, er möchte keine Überweisung, weil er dann entsprechende Steuern bezahlen muss, dann leistest Du keinen Beitrag zur dessen Steuerhinterziehung?

Du lebst offensichtlich in einer anderen Realität als ich, da ist es mühsam und sinnlos zu diskutieren.

Grüsse

123meins





...du kannst doch keinem Dritten unterstellen nur weil er über Western Union eine Rechnung bezahlt haben will, das dieser Vorgang dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist. Du bist ja mehr als drollig ! Überleg doch mal was du hier für eine "heiße Dampfblase" von dir gegeben hast!

Von einer Bitte "bar zu bezahlen" steht doch auch gar nichts in der Offerte, die Akropolis erhalten hat!
In der Realität wo du lebst werden offensichtlich Worte wie "bar zu bezahlen" einfach hinzugedichtet, damit ein Eröffnungs-Beitrag ganz gezielt von dir falsch interpretiert wird !
Dann ist es ja auch mühsam mit dir zu diskutieren und wahrscheinlich auch sinnlos !

Du weisst doch auch gar nicht ob in diesem speziellen Fall, der Geld-Empfänger in der Türkei eine gemeinsame Firma mit dem "Verkäufer/Japaner" in der Türkei hat und auch dort dieser Umsatz versteuert wird, weil eben der Steuersatz dafür in der Türkei für dieses gemeinsame Unternehmen niedriger ist als in Japan !

Manche Unternehmer bevorzugen sogar die Abwicklung über Western Union, weil ein Banktransfer über WU meist schneller durchführbar ist, als eine normale Auslandsüberweisung über die Hausbank. Das ist die Realität, und nicht irgendwelche Konstrukte die du hier versuchst zu kreieren.

Zudem heißt es konkret in dem Angebot:
"Er möchte, dass das Geld an seinen Freund in der Türkei überwiesen wird (zB. per Western Union)."
Da hier die Western Union Bank nur als Beispiel angeführt wurde, siehe "z.B" kann also auch von einer anderen Bank die Überweisung erfolgen, von einer Barzahlung war also "n i e" die Rede !

Gruß


Erwin
 
...du kannst doch keinem Dritten unterstellen nur weil er über Western Union eine Rechnung bezahlt haben will, das dieser Vorgang dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist. Du bist ja mehr als drollig ! Überleg doch mal was du hier für eine "heiße Dampfblase" von dir gegeben hast!

Von einer Bitte "bar zu bezahlen" steht doch auch gar nichts in der Offerte, die Akropolis erhalten hat!
In der Realität wo du lebst werden offensichtlich Worte wie "bar zu bezahlen" einfach hinzugedichtet, damit ein Eröffnungs-Beitrag ganz gezielt von dir falsch interpretiert wird !
Dann ist es ja auch mühsam mit dir zu diskutieren und wahrscheinlich auch sinnlos !

Du weisst doch auch gar nicht ob in diesem speziellen Fall, der Geld-Empfänger in der Türkei eine gemeinsame Firma mit dem "Verkäufer/Japaner" in der Türkei hat und auch dort dieser Umsatz versteuert wird, weil eben der Steuersatz dafür in der Türkei für dieses gemeinsame Unternehmen niedriger ist als in Japan !

Manche Unternehmer bevorzugen sogar die Abwicklung über Western Union, weil ein Banktransfer über WU meist schneller durchführbar ist, als eine normale Auslandsüberweisung über die Hausbank. Das ist die Realität, und nicht irgendwelche Konstrukte die du hier versuchst zu kreieren.

Zudem heißt es konkret in dem Angebot:
"Er möchte, dass das Geld an seinen Freund in der Türkei überwiesen wird (zB. per Western Union)."
Da hier die Western Union Bank nur als Beispiel angeführt wurde, siehe "z.B" kann also auch von einer anderen Bank die Überweisung erfolgen, von einer Barzahlung war also "n i e" die Rede !

Gruß


Erwin

Erwin, Warum verteidigst Du Dich so?
Hast etwa auch Freunde in der Türkei die Geld für Dich da abholen, weil bei einer Überweisung nach Deutschland zu hohe Steuern (50%) anfallen? Und deswegen der offizielle Weg über Sedo, wo regelmässig die Steuerbehörde vorbeischaut, für Dich nicht in Frage kommt?

Der Besitzer sagt, dass er wegen den hohen Gebühren und Steuern in Japan (50%) die Domain nicht über einen offiziellen Weg wie Sedo oder Escrow verkaufen kann.
Er möchte, dass das Geld an seinen Freund in der Türkei überwiesen wird (zB. per Western Union)

Zu "Western Union" sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass dies tatsächlich keine Überweisung ist sondern eine Ferngeldbarzahlung. Geld wird abgeholt, Geld weg. Western Union ist toll wenn man den Empfänger persönlich kennt und in unwegsame Regionen ohne Banken oder an Personen ohne Bankkonto Geld schicken möchte. Billiger als eine Banküberweisung ist das in der Regel aber wohl nicht.

Western Union ist so nett und warnt sogar selber vor Missbrauch:
Konsumentenschutz - Häufig gestellte Fragen*|*Western Union

Wenn Sie unaufgefordert Briefe oder E-Mails erhalten, in denen Ihnen teure oder schwer erhältliche Waren zu unrealistisch günstigen Preisen angeboten werden, dann ist höchste Vorsicht geboten.

Du kannst Dich jetzt ja an dem "u.a." Aufhängen, kann sein, dass es durchaus noch andere Bargeldnetzwerke neben WU gibt die man nutzen kann.

Denke Du fragst am Besten akropolis nach den Kontaktdaten und machst für Ihn den Deal wenn er jetzt entgegen all Deiner Überzeugungsversuche doch Zweifel haben sollte. Ihr könnt Euch ja den Gewinn teilen wenn es klappt.

Grüsse

123meins
 
dank den antworten habe ich mich schon länger gegen einen kauf entschieden, da das risiko einfach zu gross ist. (obwohl der preis nicht übertrieben günstig war, und eine teurere alternative über escrow angeboten wurde.
wenn ich die domain unbedingt hätte haben wollen, hätte ich mehr bezahlt und über escrow abgewickelt. entweder hätte es dann geklappt oder nicht. wie auch immer :) irgendwelche beihilfen zu steuerhinterziehung habe ich selbstverständlich nicht vor.

danke für alle antworten und tipps. ich denke man kann diesen thread schliessen.
 
..das ist dann aber ein weit hergeholtes Konstrukt bezogen auf die Verkäuferseite. Dies hat aber nicht unbedingt etwas mit einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu tun, denn man weiss doch nicht als Käufer ob ein Verkäufer Steuern für solche Verkäufe entrichtet.


Gruß


Erwin

Diese Aussage sagt bereits alles "Nun folgendes. Der Besitzer sagt, dass er wegen den hohen Gebühren und Steuern in Japan (50%) die Domain nicht über einen offiziellen Weg wie Sedo oder Escrow verkaufen kann".

Dazu braucht es wohl keine weitere Diskussion, das es sich tatsächlich um Beihilfe handelt. Jeder Gewerbetreibende muss hier zumindest annehmen, das die Steuer eventuell nicht korrekt abgeführt wird. Alleine die Annahme reicht bereits aus.
 
Erwin, Warum verteidigst Du Dich so?
Hast etwa auch Freunde in der Türkei die Geld für Dich da abholen, weil bei einer Überweisung nach Deutschland zu hohe Steuern (50%) anfallen? Und deswegen der offizielle Weg über Sedo, wo regelmässig die Steuerbehörde vorbeischaut, für Dich nicht in Frage kommt?



Zu "Western Union" sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass dies tatsächlich keine Überweisung ist sondern eine Ferngeldbarzahlung. Geld wird abgeholt, Geld weg. Western Union ist toll wenn man den Empfänger persönlich kennt und in unwegsame Regionen ohne Banken oder an Personen ohne Bankkonto Geld schicken möchte. Billiger als eine Banküberweisung ist das in der Regel aber wohl nicht.

Western Union ist so nett und warnt sogar selber vor Missbrauch:
Konsumentenschutz - Häufig gestellte Fragen*|*Western Union



Du kannst Dich jetzt ja an dem "u.a." Aufhängen, kann sein, dass es durchaus noch andere Bargeldnetzwerke neben WU gibt die man nutzen kann.

Denke Du fragst am Besten akropolis nach den Kontaktdaten und machst für Ihn den Deal wenn er jetzt entgegen all Deiner Überzeugungsversuche doch Zweifel haben sollte. Ihr könnt Euch ja den Gewinn teilen wenn es klappt.

Grüsse

123meins





...du versuchst hier krampfhaft mit einer altbekannten Argumentationstechnik, von deinen vorgebrachten Behauptungen und Falschdarstellungen abzulenken, die da lauten:

1.
Es würde im Angebot stehen : "bar zu bezahlen", >>>obwohl dort nur von "überwiesen/überweisen" die Rede ist!

2.
Das jemand der über Western Union eine Rechnung bezahlt haben will, das dieser Vorgang dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist, ist natürlich absoluter Blödsinn. Die Gründe dafür habe ich im letzten Beitrag sachlich und ausführlich vorgetragen!

3.
Wenn jemand aus steuerlichen Gründen in einem bestimmten Staat keinen Verkauf vornehmen kann/will, bzw. auch nicht über Sedo, sondern über einen anderen Staat abwickeln will, so liegt das doch in seinem Ermessen und der Ausnutzung legaler Steuervermeidungsmöglichkeiten. Beispiele dafür gibt es ja genügend !

4.
Anscheinend hast du meinen ersten Beitrag nicht richtig gelesen, da hatte ich klar begründet warum ich den Deal ablehne, aber nicht wegen Deiner Ablehnung gegenüber Western Union.

5.
Auch deine folgende Aussage ist falsch:
"Zu "Western Union" sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass dies tatsächlich keine Überweisung ist sondern eine Ferngeldbarzahlung"

Man kann in ca. 190 Staaten von seinem Bankkonto Überweisungen über die Western Union Bank vornehmen. Es handelt sich als nicht um Ferngeldbarzahlung, sondern um eine Banküberweisung! Kannst du dir auch gerne von Western Union bestätigen lassen!

6.
Der "türkische Freund" trifft doch wohl eher auf die Domainer hier zu, die über Strohmänner, "getürkte Adressen", Briefkastenfirmen und für die Personen, die sich jetzt schon abgesetzt haben und in ihren Fluchtburgen ausharren. Du solltest also mit Deinen Anspielungen den Ball ganz flach halten !!!

Gruß


Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Aussage sagt bereits alles "Nun folgendes. Der Besitzer sagt, dass er wegen den hohen Gebühren und Steuern in Japan (50%) die Domain nicht über einen offiziellen Weg wie Sedo oder Escrow verkaufen kann".

Dazu braucht es wohl keine weitere Diskussion, das es sich tatsächlich um Beihilfe handelt. Jeder Gewerbetreibende muss hier zumindest annehmen, das die Steuer eventuell nicht korrekt abgeführt wird. Alleine die Annahme reicht bereits aus.



...da bin ich anderer Meinung. Hatte ich bei "123meins" erklärt, warum deine Annahme nicht ausreicht. Du schreibst ja selbst "eventuell".

Gruß


Erwin
 
...da bin ich anderer Meinung. Hatte ich bei "123meins" erklärt, warum deine Annahme nicht ausreicht. Du schreibst ja selbst "eventuell".

Gruß


Erwin

Ja, richtig. Aber bei einem Gewerbetreibenden werden andere Maßstäbe angesetzt. So ist die Sachlage und die Äußerung des Verkäufers bereits ausreichend für eine mehr als hinreichende Annahme. Das vermeintliche Wissen kann dabei schon ausreichen, wobei es unwahrscheinlich ist, das es hierbei überhaupt zur Konsequenzen kommen würde.
 
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