Wettermann
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- Registriert
- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Moin,
frisch aus dem Urlaub zurück hat mich ein kleines Problem im Briefkasten erwartet. Ich überlege nun, welches die beste Möglichkeit für mich ist, es zu lösen.
Anfang 2006 hatte mich ein Altenheim beauftragt auf die bereits vorhandene Domain (Name des Altenheimes) eine Webseite zu erstellen.
Damals hatte ich von Domains nahezu keine Ahnung und habe möglicherweise einen Fehler gemacht, den es nun so auszubügeln gilt, dass es für mich keine Folgeprobleme gibt.
Das Altenheim hatte keine Ahnung mehr wo die Domain registriert war und wie man sie nutzt.
Der von mir geschlossene Vertrag beinhaltete die Recherche, wie man an die Domain kommt, die Übernahme der Domain, die Registrierung weiterer Schreibweisen, die Erstellung der Webseite, die Pflege der Webseite sowie Webhosting, Emailweiterleitung usw. Alles in einem Vertrag aber die jeweiligen Preise einzeln ausgewiesen wobei Domainholding, Webspace & Traffic und Email eine gemeinsame Position sind.
Die bereits vorhandene Domain sowie weitere Schreibweise übernahm ich mittels Vollmacht auf meinen Namen. Bis heute sind die Domains auf meinen Namen, nur auf der Webseite steht der Kunde im Impressum und auch sonst ist es unzweifelhaft offensichtlich seine Seite.
Nachdem der Kunde, der schon in den Vorjahren erst nach Ausreden sehr spät zahlte nun die Rechnung für die letzten 12 Monate für Regg-Kosten, Webspace usw. bekam, schickt er mir die Rechnung zurück mit dem Hinweis, er hätte bereits im August zum November gekündigt. Abgerechnet war zuletzt bis Juli letzten Jahres somit wäre also der Abrechnungszeitraum Juli bis November in jedem Fall unstrittig. Wie gesagt, tut der Kunde aber so als müsste er nun gar nicht zahlen.
Ich überlege nun folgenden Schritt:
1. Erstellte und zurückerhaltene Rechnung stornieren.
2. Zwei neue Rechnungen ausstellen, einmal für den unstrittigen und einmal für den strittigen Zeitraum (wobei dem Kunden vermutlich nicht bewusst ist, dass er mit seinem Brief bereits einen Teil der Zeit quasi anerkannt hat).
3. Einen Nachweis der Kündigung anfordern (wird er nur erbringen können, wenn er behauptet, die Kündigung unter Zeugen persönlich übergeben zu haben)
4. Meinerseits nun fristgerecht kündigen und den Endzeitraum abrechnen. Hinweis, dass die Webseite und die Emailadresse dann nicht mehr erreichbar ist.
Ohne eine Rechtsberatung zu erhalten ist die Frage an Euch, ob Ihr das auch so machen würdet.
Dann bleibt die Sache mit den Domains. Die will ich nicht mehr haben. Wie gehe ich richtig vor? Im Vertrag ist das unzureichend für diesen Fall geregelt. Darin steht nur, dass ich im Fall der Vertragskündigung einem Umzug zustimmen würde (falsch / unpassend formuliert).
Sollte ich die löschen oder kann ich einfach das Altenheim jetzt noch als Owner eintragen (die technische Möglichkeit hättte ich in meinem Robot natürlich) und dann in den Transit schicken? Im Ergebnis würde das Altenheim von der Denic den "Transitbrief 1" bekommen. Ich kann nur vermuten, dass sie damit nicht klarkommen und irgendwann eine Rechnung der Denic erhalten.
Kann mir bei dieser Variante etwas negatives passieren?
Wir sprechen hier über einen Jahresauftragswert von etwa 100,- Euro. Ein Anwalt würde also die Einnahme seit Vertragsbeginn auffressen.
Mir geht es nur zweitrangig darum, nun noch die letzten Euronen zu bekommen. Vorrangig möchte ich wegen der Domaingeschichte nichts falsch machen.
frisch aus dem Urlaub zurück hat mich ein kleines Problem im Briefkasten erwartet. Ich überlege nun, welches die beste Möglichkeit für mich ist, es zu lösen.
Anfang 2006 hatte mich ein Altenheim beauftragt auf die bereits vorhandene Domain (Name des Altenheimes) eine Webseite zu erstellen.
Damals hatte ich von Domains nahezu keine Ahnung und habe möglicherweise einen Fehler gemacht, den es nun so auszubügeln gilt, dass es für mich keine Folgeprobleme gibt.
Das Altenheim hatte keine Ahnung mehr wo die Domain registriert war und wie man sie nutzt.
Der von mir geschlossene Vertrag beinhaltete die Recherche, wie man an die Domain kommt, die Übernahme der Domain, die Registrierung weiterer Schreibweisen, die Erstellung der Webseite, die Pflege der Webseite sowie Webhosting, Emailweiterleitung usw. Alles in einem Vertrag aber die jeweiligen Preise einzeln ausgewiesen wobei Domainholding, Webspace & Traffic und Email eine gemeinsame Position sind.
Die bereits vorhandene Domain sowie weitere Schreibweise übernahm ich mittels Vollmacht auf meinen Namen. Bis heute sind die Domains auf meinen Namen, nur auf der Webseite steht der Kunde im Impressum und auch sonst ist es unzweifelhaft offensichtlich seine Seite.
Nachdem der Kunde, der schon in den Vorjahren erst nach Ausreden sehr spät zahlte nun die Rechnung für die letzten 12 Monate für Regg-Kosten, Webspace usw. bekam, schickt er mir die Rechnung zurück mit dem Hinweis, er hätte bereits im August zum November gekündigt. Abgerechnet war zuletzt bis Juli letzten Jahres somit wäre also der Abrechnungszeitraum Juli bis November in jedem Fall unstrittig. Wie gesagt, tut der Kunde aber so als müsste er nun gar nicht zahlen.
Ich überlege nun folgenden Schritt:
1. Erstellte und zurückerhaltene Rechnung stornieren.
2. Zwei neue Rechnungen ausstellen, einmal für den unstrittigen und einmal für den strittigen Zeitraum (wobei dem Kunden vermutlich nicht bewusst ist, dass er mit seinem Brief bereits einen Teil der Zeit quasi anerkannt hat).
3. Einen Nachweis der Kündigung anfordern (wird er nur erbringen können, wenn er behauptet, die Kündigung unter Zeugen persönlich übergeben zu haben)
4. Meinerseits nun fristgerecht kündigen und den Endzeitraum abrechnen. Hinweis, dass die Webseite und die Emailadresse dann nicht mehr erreichbar ist.
Ohne eine Rechtsberatung zu erhalten ist die Frage an Euch, ob Ihr das auch so machen würdet.
Dann bleibt die Sache mit den Domains. Die will ich nicht mehr haben. Wie gehe ich richtig vor? Im Vertrag ist das unzureichend für diesen Fall geregelt. Darin steht nur, dass ich im Fall der Vertragskündigung einem Umzug zustimmen würde (falsch / unpassend formuliert).
Sollte ich die löschen oder kann ich einfach das Altenheim jetzt noch als Owner eintragen (die technische Möglichkeit hättte ich in meinem Robot natürlich) und dann in den Transit schicken? Im Ergebnis würde das Altenheim von der Denic den "Transitbrief 1" bekommen. Ich kann nur vermuten, dass sie damit nicht klarkommen und irgendwann eine Rechnung der Denic erhalten.
Kann mir bei dieser Variante etwas negatives passieren?
Wir sprechen hier über einen Jahresauftragswert von etwa 100,- Euro. Ein Anwalt würde also die Einnahme seit Vertragsbeginn auffressen.
Mir geht es nur zweitrangig darum, nun noch die letzten Euronen zu bekommen. Vorrangig möchte ich wegen der Domaingeschichte nichts falsch machen.