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"an alle die nicht mehr rauchen wollen, besuchen sie unseren Onlineshop ..........ch" oder

"an alle die wirklich nicht mehr rauchen wollen, genießen sie jetzt ihr Leben und besuchen sie unseren onlineshop .......ch, ihre Lunge sagt danke"

Dem kann ich nur zustimmen. Deutlich emotionaler. Das die Leute online gehen sollen muss gesagt werden ...also ja, "Online"shop. Der Domain kann ich ebenfalls nichts abgewinnen. Grüße
 
ErwinS schrieb:
"an alle die nicht mehr rauchen wollen, besuchen sie unseren Onlineshop ..........ch" oder

"an alle die wirklich nicht mehr rauchen wollen, genießen sie jetzt ihr Leben und besuchen sie unseren onlineshop .......ch, ihre Lunge sagt danke"

Dem kann ich nur zustimmen. Deutlich emotionaler. Das die Leute online gehen sollen muss gesagt werden ...also ja, "Online"shop. Der Domain kann ich ebenfalls nichts abgewinnen. Grüße

Da habt ihr ja Recht, aber wir DÜRFEN NICHT SAGEN:
- Raucherentwöhnung
- An alle die nicht mehr rauchen wolllen ..... suggeriert auch Raucherentwöhnung
- Wir dürfen nichts sagen von wegen Gesundheit

Onlineshop ist klar, habe ich so umgesetzt, JA.

An der Domain arbeite ich noch.

Gruss Ric
 
Hi Ric,


ich habe dir gerade eine PN gesandt, mit den Argumenten das eine pauschale Aussage keine Entwöhnung im eigentlichen Sinne, darstellt.

Wenn schon eine Suggestion bezogen auf Rauchentwöhnung ausreicht, bei einem solch neutralen Spot, dann ist ja auch causal betrachtet das Produkt selbst in Gefahr vom Markt genommen zu werden.

Gruß


Erwin
 
Die Gefahr besteht :-)

Das Produkt selbst ist ein «Elektroprodukt» > CE Zertifizierung etc.
Das Liquid Aroma (ohne Nikotin) ist in der Schweiz dem Lebensmittelgesetz unterstellt.
Liquids mit Nikotin haben in der Schweiz noch keine Zulassung.

Dennoch müssen wir für Liquids ohne Nikotin (35% Tabaksteuern voraus dem Bund abliefern - Tabaksteuern ohne Tabak? Welches Gesetz gilt nun?) OBWOHL es kein Tabak oder Nikotin enthält. Dazu läuft im Moment eine Petition im Nationalrat, der diesen Missstand aufheben soll, damit die Steuer fällt.

Chemisch gesehen ist die E-Zigarette kein Rauchgerät, sondern ein Dampfgerät. Deshalb fällt die E-Zigarette nicht unter das Raucherschutzgesetz.

Das bezieht sich auf die Schweiz. Du siehst also.... alles in allem noch ein ziemliches durcheinander.

Gruss Ric
 
Radiowerbung ist immer gut...
...wenn man eine Stimme hat,

die verzaubert, Interesse weckt und mich dahin führt, wo Du mich hin haben willst...

es ist wohl ratsam, eine professionelle Stimme zu engagieren,
bestimmt hast Du daran gedacht,
die alles so rüber bringt wie es fein ist...

Alles Gute für Dein Projekt :wink:
 
Meine Überlegung dazu - habe gerade ein ähnliches Thema.
Für alltägliche und brave Begriffe (Genuss) willst Du nicht genug Geld in die Hand nehmen.
Langweilige Imagepflege fällt also raus - daher vier Richtungen von mir:


1)
dampfen.ch empfinde ich ebenfalls negativ .....würde ich aber nicht überhören und macht neugierig.
Wundervoll für eine Landing Page bzw. diese Werbung.

Ich würde die Richtung konsequent im Text umsetzen - verzichte auf die schönen Worte.

Dampfen, Dampfen, Dampfen, Dampfen, Dampfen, Dampfen, - die günstige Möglichkeit zu rauchen finden Sie unter dampfen.ch
Besuchen Sie jetzt dampfen.ch

Sprachlich nicht perfekt aber da Du es eh nicht so machen wirst ;-) ....baue ich nicht lange dran.

2)
Wenn Du "normalere" Werbung machen willst solltest Du zumindest einen Grund einbauen.
Mir fehlen die Argumente bei Deinem bisherigen Versionen.

- Eine günstige Alternative ist sicher interessant. Da die Produkte Unterschiede aufweisen lässt sich sicherlich eine Argumentation aufbauen.

- Rauchen und weiße Zähne?

- Keine gelben Wände mehr?

- Seit mein Freund die elektronische Zigarette benutzt... küsse ich ihn viel lieber

- Endlich Glimmstengel ohne Blausäure

- Wollen Sie mal Schokolade rauchen? (Gibt ja XXX Geschmacksrichtungen)

- Auch in rauchfreien Zonen

- Eine Kippe reicht den ganzen Tag

3)
Sende eine schlichte ehrliche Information.

Dampfen.ch - Ihr Shop für elektronische Zigaretten.
Für nur 59,-€ erhalten Sie Ihr Startpaket in 48 Stunden.
Besuchen Sie jetzt dampfen.ch

(Falls diese Art überhaupt erlaubt ist)

4) Endlich ein gesundes Leben - unter xy-medizin-glück-gesund.ch finden Sie alle Informationen zur Rauchentwöhnung.
Nicht gleich meckern - Du machst es einfach wie Medizinkonzerne. Neutrale Seite mit Informationen und große Werbung für die nächste Seite(Dein Shop).
Diese Informationsseite kannst Du auch einfacher bei Ärzten oder Selbsthilfegruppen bewerben.
Nur mache es vernünftig mit einer klaren und erkennbaren Trennung vom Text. Leider wird dieser Weg überwiegend mit "Schleichwerbung" kombiniert.


Nur ganz ganz grob als Anregung. Auf Deinen schönen "einfach so" Text würde ich verzichten.
Zur Frage "Onlineshop" oder "Shop" würde ich bei "Shop" bleiben. Welches Ladengeschäft wirbt mit Shop?
Für mich ist die Zeit der expliziten Hinweise auf "Online" abgelaufen.

Grundsätzlich würde ich bei dieser geringen Häufung
Durchsagen
Donnerstag, Block 1, 09.27 und 15.27 Uhr
Freitag, Block 1 und 2, 09.27, 10.27, 15.27 und 18.27 Uhr
Samstag, Block 3, 14.27 Uhr

die Sache nicht machen.
Daraus kannst Du keine Informationen/Rückschlüsse ziehen.

Zur Seite .....der Header wirkt wie ein Aquarium.
Ich glaube Du willst es "zu gut" machen - schlichte Seriosität finde ich passender.
Die Schriftgröße ist einige Nummern zu klein.


Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Werbung wird wohl ab Februar ausgestrahlt und leicht modifiziert sein. Hat aber mehr mit dem Marketingplan und anderen Gegebenheiten zu tun. Mehr dazu gerne per PM. (Geschäftsgeheminisse)

Danke fürs Verständnis.
Ric
 
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