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Rechnungen per @ ungültig

III

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27. Juli 2009
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Neulich hat mich ein Steuerberater angerufen und mir gesagt, dass Rechnungen die man per @ verschickt ungültig sind. Ist er nur zu faul sie selbst auszudrucken, oder ist da wirklich was dran?
 
Nö:

Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält.
Quelle

Hier ist für dich § 14 UStG Interessant
 
Der Anhang ist teil der Email und somit rechtens, diese als PDF im Anhang zu senden.
Mein Verständnis des § und keine Rechtsberatung
 
Das kommt natürlich immer darauf an, wo man sitzt. Auf den Seychellen gibt es keine Buchführungspflicht.

Und in den USA gilt auch eine Zeile auf dem Kontoauszug als Beleg ...
 
Relevant ist es in DE für die Geltendmachung der UST (Vorsteuer).
Dazu muss (mW) derzeit noch eine digitale Signatur vorliegen.

(Ich meine aber gelesen zu haben, dass man über die Abschaffung dieser Pflicht diskutiert...)

Die Frage ist natürlich, wie in der Praxis nachgewiesen wird, WER eine Rechnung letztlich ausgedruckt hat - aber im Zweifel bist immer DU in der Beweispflicht.
 
Die Frage ist natürlich, wie in der Praxis nachgewiesen wird, WER eine Rechnung letztlich ausgedruckt hat

Man muss wohl unterscheiden ob der Rechnungsteller üblicherweise ein richtiges Briefpapier verwendet oder ob er üblicherweise mit weißem Papier arbeitet und Briefkopf, etc jedesmal mitgedruckt wird.

Bei letzterer Variante kann niemand nachträglich kontrollieren auf wessen Drucker das Dokument nun gedruckt wurde - beim Rechnungssteller oder beim Empfänger.
 
Hätte man die gültigen Rechnungen nicht noch im Nachhinein vom Verkäufer anfördern können?


Danke für den Link!

Sehr interessant, da es bei mir in der Firma hier in der Vergangenheit im Rahmen einer Steuerprüfung große Probleme hinsichtlich dieser Problematik gab, die Folge daraus war eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe.

Gruss Jens
 
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