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rechtliche Lage bei Newsletter Versand ?

firstlevel

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03. März 2004
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moin,

mich würde mal interessieren wie es sich verhält beim anschreiben von Kunden im Rückblick auf Newsletter?

Wann darf ich die Email Adresse eines "Kunden" in meinen Newsletter Versand aufnehmen? Bzw. andersrum gefragt, wann nicht?

Der Hintergrund:
Der Grundgedanke ist, wenn wir Artikel z.B. bei ebay versteigern (Werbebanner, Domains etc.) würden wir gerne die Email Adressen nehmen, in einem NewsletterScript hinterlegen und dann unsere "neuen Kunden" über aktuelle Angebote außerhalb von ebay informieren. Hier geht es wirklich um den Gedanken der Angebotsinformierung.

Wie weit geht sowas rechtlich i.O. ? Oder muss der Kunde wirklich sich gezielt selbstständig in den Newsletter eintragen ?

Danke für eine Info
B!
 
Wenn er ein Kunde von Dir ist dann besteht eine geschäftliche Verbindung und Du darfst Ihn informieren,allerdings muss der Abmeldelink vorhanden sein.
 
Das mit der geschäftlichen Beziehung gilt nur bei Unternehmern und nicht bei Verbrauchern. Nun weiss ich nicht, ob alle Deine E-Bay Kunden Unternehmer oder auch Verbraucher sind.
Problematisch ist auch, dass die von jungfer dargelegte Rechtslage im Zusammenhang mit Telefonmarketinganrufen (sog. Cold Calls) "entwickelt" wurde. Bei Telefonanrufen geht es nämlich in erster Linie darum, den Verbraucher vor Werbeanrufen in seiner Privatsphäre zu schützen, da jeder trainierte Call Center Mitarbeiter nun mal sehr gezielt auf den Kunden eingeht und dieser ihn erst einmal abwimmeln muss (soviel zur Störung der Privatsphäre). Handelt es sich hier jedoch um Unternehmer, mit denen bereits eine Geschäftsverbindung besteht, dann können Cold Calls erfolgen (Zielumgebung des Anrufes ist normalerweise hier das Büro -> keine Privatsphäre, man rechnet eher mit solchen Anrufen).
Bei Newslettern hat sich nun auch in Deutschland das sogenannte "opt-in" Verfahren durchgesetzt (ist das Gesetzes schon unterschrieben?), das bedeutet, dass das "Ziel" des Newsletters im Vorfeld zugestimmt haben muss, diesen zu erhalten.
Die von jungfer beschriebene Möglichkeit des "Austragens" aus der Mailingliste mittels eines Links in der Nachricht stellt das sog. "opt-out" Verfahren dar gegen das sich der Gesetzgeber nun entschieden hat.
Die "kalte" Zusendung von Newslettern (oder anderen Werbeemails) verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Also ist es immer angebracht im Vorfeld die Zustimmung des Kunden zu haben, bevor man ihm die Newsletter zusendet.

Ciao

Forsaken
 
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