firstlevel
New member
- Registriert
- 03. März 2004
- Beiträge
- 2.045
moin,
mich würde mal interessieren wie es sich verhält beim anschreiben von Kunden im Rückblick auf Newsletter?
Wann darf ich die Email Adresse eines "Kunden" in meinen Newsletter Versand aufnehmen? Bzw. andersrum gefragt, wann nicht?
Der Hintergrund:
Der Grundgedanke ist, wenn wir Artikel z.B. bei ebay versteigern (Werbebanner, Domains etc.) würden wir gerne die Email Adressen nehmen, in einem NewsletterScript hinterlegen und dann unsere "neuen Kunden" über aktuelle Angebote außerhalb von ebay informieren. Hier geht es wirklich um den Gedanken der Angebotsinformierung.
Wie weit geht sowas rechtlich i.O. ? Oder muss der Kunde wirklich sich gezielt selbstständig in den Newsletter eintragen ?
Danke für eine Info
B!
mich würde mal interessieren wie es sich verhält beim anschreiben von Kunden im Rückblick auf Newsletter?
Wann darf ich die Email Adresse eines "Kunden" in meinen Newsletter Versand aufnehmen? Bzw. andersrum gefragt, wann nicht?
Der Hintergrund:
Der Grundgedanke ist, wenn wir Artikel z.B. bei ebay versteigern (Werbebanner, Domains etc.) würden wir gerne die Email Adressen nehmen, in einem NewsletterScript hinterlegen und dann unsere "neuen Kunden" über aktuelle Angebote außerhalb von ebay informieren. Hier geht es wirklich um den Gedanken der Angebotsinformierung.
Wie weit geht sowas rechtlich i.O. ? Oder muss der Kunde wirklich sich gezielt selbstständig in den Newsletter eintragen ?
Danke für eine Info
B!