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rechtliche Probleme mit onkelsam??

  • Ersteller Ersteller engel
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E

engel

Guest
Hallo,

ich besitze die Domain onkelsam.de .
Bei der Registrierung habe ich an die amerikanische Regierung gedacht(kennt ja jeder den Uncle Sam mit dem Spruch: We want you).
Allerdings gibt es auch einen Bekleidungshersteller:
Uncle Sam.
Ist die Domain abmahngefährdet?
Ich denke eigentlich nicht. Allerdings stimmen mich regelmässige Katalogbestellungen über die Domain http://www.onkelsam.de etwas nachdenklich.

Danke für Eure Meinungen!

grüsse,
engel
 
Achso, deswegen ist Deine Adresse bei "Onkel Toms Hütte"  ;D
 
Nein jetzt mal ernsthaft (sonst denkt Stefan noch er sei sonstwo gelandet  ;) )

Ich denke, dass es schon ein Problem geben könnte. Mein Rechtsempfinden sagt zwar, es ist "nur" eine Übersetzung vom englischen ins deutsche aber nach den bisherigen Urteilen wäre ich mir da nicht mehr so sicher (siehe z.B. Fokus ./. Focus).

Mal sehen was Stefan dazu meint...
 
Guten Morgen aus Dresden,

nach meinem Dafürhalten bestehen in solchen Fällen keine Unterlassungsansprüche:

1. Zeichenrechtlich (Markenrecht etc.) fehlt es an einem Verletzungstatbestand. Insbesondere liegt Verwechslungsgefahr nicht vor (anders teilweise die - wirklich fehlerhafte! - Rechtsprechung, die bei der Registrierung einer Domain es für unerheblich hält, ob überhaupt Inhalte darunter angeboten werden und - falls ja - welche Inhalte, welche Waren, welche Dienstleistungen, dies sind).

2. Wettbewerbsrechtlich habe ich ebenfalls keine größeren Probleme. Ein Fall des "Domaingrabbings" ist nicht gegeben. Sonstige Fallgruppen wettbewerbsrechtlicher Verstöße liegen schon deshalb nicht vor, weil ein Wettbewerbsverhältnis zu verneinen ist.

Aber: Wie das Landgericht XY letztendlich in der Sache entscheiden würde, weiß der liebe Gott allein.
 
Noch ein kleiner Nachtrag:

- Wäre ich Besitzer der Domain, würde ich sie behalten.

- Für die Urteilsverliebten: Nach OLG Frankfurt a.M., MMR 2000, 486, 487 - "alcon.de" kommt es ebenso wie nach der herrschenden Meinung in der Literatur für die Frage der Verwechslungsgefahr entscheidend auf den Inhalt der Website an (dies wird allerdings bei den einzuführenden gTLDs = generic Top Level Domains anders zu beurteilen sein; eine Eintragung von advo24.pro werde ich mir beispielsweise nicht gefallen lassen :-))
 
Hi,
Onkel Sam ist in USA das Symbol für die US Army, danach hätte wohl nur die US Army "Rechte" an der Domain, um gewissermaßen Soldaten zu rekrutieren. Andererseits dürfte hierzulande "der Iwan" wohl ebenso eindeutig die Russen bzw die russische Armee bezeichnen und ich fände es absurt deshalb als Domaininhaber die Domain abgeben zu müssen.

Hier in D weiss man aber wohl nie; siehe "meine Quelle"! Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang mal einen Verein "DummeAllianz" gründen, um der Rechtsprechung die Absurdität vor Augen zu führen.

Michael Dieckmann
 
Advo24

Advo24.pro

Wie würdest Du denn gegen einen Rechtsanwalt in Italien oder Fidij vorgehen, der sich unter advo24.pro präsentiert?
WIPO ?

Grüsse nach Dresden

Michael
 
Dies kommt auf den Inhalt der Site und den angesprochenen Interessentenkreis an. Derzeit beschränkt sich das Angebot von advo24 auf den deutschsprachigen Raum. Sollten die Italiener oder der Südsee-Anwalt auch deutsche Kundenkreise ansprechen, würde ich alle rechtlichen Möglichkeiten (also auch Klage in Deutschland) ausschöpfen.
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Nun ist mir viel wohler. ;D

grüsse,
engel
 
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