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Rechtsstreit riskieren?

Charles

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Registriert
26. Juli 2007
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467
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Man stelle sich den Fall vor:
Ich biete über das Internet eine Dienstleistung an, z.B. über suchmaschinenoptimi/erung-texter.de (Domain und Dienstleistung erfunden, aber in der Art). Nun erhalte ich einen Anruf des Inhabers von suchmaschinen-te/xter.de (ebenfalls erfunden), der die Seite schon einige Jahre länger betreibt. Dieser bietet mir eine "Kooperation" an, die so aussehen soll, dass ich SEO für seine Seite machen soll, dafür will er mich bezahlen, und mir Aufträge weiterreichen will, da er genügend Aufträge habe, um auch einige weiterzugeben.Er wolle ja eigentlich nicht vor Gericht und sich "gütlich einigen". Aber es sei ja eine Verwechslungsgefahr zwischen unseren Seiten gegeben...

Nun will er sich demnächst mit mir treffen, um Details zu besprechen.
Da ich genügend Aufträge habe, da meine Postionen bei google sehr gut sind mit der Seite und auch nicht SEO für die direkte Konkurrenz machen will, frage ich mich, wie seine Chancen bei einer Gerichtsverhandlung wären.
Was sollte man hier tun? Einen Anwaltstermin habe ich bereits, aber mich interessiert Eure Meinung.

1. Prozess riskieren
2. "Kooperieren" (schliesse ich eigentlich aus)
3. Ihm anbieten, die Domain zu kaufen und die Links von der Seite abziehen
4. Die Links abziehen (ich habe noch zwei andere verwandte Projekte zu dieser Dienstleistung) und die Domain löschen und den Inhalt auf eine neue Seite packen, auf dass er sich mit dem nächsten Inhaber rumstreiten muss
5.Erstmal die Inhaber der anderen Domains/ Projekte kontaktieren, die teilweise seiner Domain noch viel ähnlicher sind, ob er ihnen auch eine "Kooperation" angeboten hat

Was denkt Ihr?

Grüße
Charles
 
Wozu eine Meinung, dafür ist es eindeutig schon eine Sache für den "Fachmann".

Leider ist es bei Rechtsanwälten wie im KFZ Gewerbe.
Wenn es sich um einen Traktor handelt ist eben ein Mann vom fach gefragt,

das soll heissen, geh zu einem IT- / FACHanwalt oder einem der sich auf
gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert hat.

Die haben einfach das bessere Know-How, die Erfahrung, geeignetes Netzwerk und tatsächlich Tricks auf Lager.

Wir haben auch lange mit Markenschutzstreitereien suchen müssen und "draufgezahlt" bis wir endlich eine große Kanzlei "weit weg" gefunden haben und damit seither zufrieden sind.
Am Anfang haben wir auch Kanzleien "Vor Ort" gehabt...



Gruß
Markus
 
Wegen einer sozusagen Keyword-Domain wird es doch wohl in diesem Zusammenhang keinen Rechtsstreit geben?

Meines "unrechtsexpertigen" Erachtens müsste grundsätzlich der Domainname als eine Art Alleinstellungsmerkmal ausreichen, um vor Gericht zu gehen. Wenn jetzt wb*desgn**-gest*lter/**.biz gegen wb*-desgn**-gest*lter/**.biz vorgehen würde, wäre ich als Betroffener relativ gelassen. Wenn es aber um eine Domain mit einem Zusatz wie den Nachnamen geht oder um eine markentaugliche Domain, würde ich kalte Füße bekommen.

Die hier nun zu stellenden Fragen sind: Um welche Dienstleistung, welche Domain geht es und wieso nutzt der "Kläger" keine eindeutige Domain, die ihm ein Alleinstellungsmerkmal geben könnte.

Ich hatte mal etwas ähnliches, als eine meiner de-Domains (Magazincharakter) auf eine gleichnamige com-Adresse (Shop im gleichen Segment) stieß. Diese Auseinandersetzung hatte ich wegen der Verwechslungsfahr und dem Zwist von Magazin und Shop (Glaubwürdigkeit) angestrebt und außergerichtlich gewonnen. Heute habe ich beide Domainendungen. Hier lag der Fall aber meiner Meinung nach deutlich anders, da nicht zwei kommerzielle Anbeiter mit gleicher Dienstleitung die gleiche Domain genutzt hatten und die Domain keine (reine) Keyworddomain ist.

Alle Angaben ohne Gewähr und Rechtswissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Eure Meinungen!
Ja, es handelt sich um eine Keyword-Domain sozusagen, keine "Wortneuschöpfung", wobei der erste Teil der Domain vor dem Bindestrich bei mir der (gebräuchlichere) ausgeschriebene Begriff ist und seine Domain hat vor dem Bindestrich die Abkürzung des Begriffs .
Also sowas wie studi-wohnung.de vs. studenten-wohnung.de
Er meinte, seine Chancen vor Gericht lägen bei 70 %...
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Anfragen klingen seltsam, einesteils drohen andererseits eine Kooperation anbieten!?

Von dem Menschen würde ich mich wohl eher fern halten und das Ganze bei Unsicherheit vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
 
Ich würde den ignorieren und erst Geld für den Anwalt ausgeben wenn tatsächlich was kommt.
 
Ich würde den ignorieren und erst Geld für den Anwalt ausgeben wenn tatsächlich was kommt.

Im Prinzip würde ich mich da anschließen.

Da ich Deine Seiten aber nicht kenne und die wenigsten Seiten wirklich rechtssicher gebaut sind, kann es aber auch nicht schaden, mal einen Anwalt draufschauen zu lassen, bevor der Gegner ernst macht.

Gruß
M.
 
...ich kann mich auch nur den Ausführungen von Arithmos anschließen, wobei ich bei klarer

Rechtslage diesem "Erpresser" ordentlich mit entsprechenden Rechtsmittel auf die Fußnägel

klopfen würde !


Rechtswirksamen Gruß Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du schon zum Anwalt gehst, kannst Du ja neben Deiner auch gleich mal die Seite des Angreifers prüfen lassen ;-)
 
@ErwinS


is keine Erpressung, sein "Bestreben" ist ja sich "gütlich" zu einigen...
Spass beiseite...

so wie es geschildert ist da nicht rechtsrelevant....
und schon gar nicht strafbar...

Würde ne kleine "Auskunft" beim Rechtsbeuger einholen und dann weitersehen...
der Type schreiben, dass man natürlich "auch eine Gerichtverhandlung vermeiden möchte, aber mein Anwalt rät mir nach Begutachtung der Sachlage zu einer negativen Feststellungsklage " irgendsowas... wie beim Pokern halt...

Dagegen könnte es strafbar sein jemand als Erpresser zu bezeichnen ;)

Markus
Ball flach halten....
 
ich würde das macht- und drohgehabe zur gänze lassen und mich nicht auf dieses niveau herablassen, sondern ihm völlig emotionslos einen konkreten preis anbieten mit angabe auf angebotsgültigkeit. wenn der einigermaßen frisch im kopp ist, selbst bei besserem recht, kauft man vernünftigerweise bei entsprechend "normalen" angebot lieber als ewig zu prozessieren...iss nämlich auch wirtschaftlicher, für beide:)

positiver nebeneffekt für dich wäre, dass er nach deinem preisangebot keine fantasiestreitwerte festlegen/beantragen kann.
 
@ rqx

...das sehe ich anders, auch wenn jemand mir diplomatisch mitteilt: sich gütlich mit mir einigen zu wollen, mit dem Hinweis "eigentlich nicht vor Gericht " gehen zu wollen, so heißt dies doch, wenn ich nicht auf seine Vorstellungen eingehe und ablehne, er dann zum Gericht geht und er mich mit diesem diskreten Hinweis "erpresst" !

Es ist auch nicht strafbar jemandem als Erpresser zu bezeichnen, wenn die Fakten es eindeutig belegen.

Ich habe bei meiner Botschaft bewußt "Erpresser" in Gänsefüßchen gesetzt, weil Charles
bewußt auch "Kooperation" mit gleichen Zeichen versehen hat !

Erfrischenden Gruß Erwin
 
@ rqx

...das sehe ich anders, auch wenn jemand mir diplomatisch mitteilt: sich gütlich mit mir einigen zu wollen, mit dem Hinweis "eigentlich nicht vor Gericht " gehen zu wollen, so heißt dies doch, wenn ich nicht auf seine Vorstellungen eingehe und ablehne, er dann zum Gericht geht und er mich mit diesem diskreten Hinweis "erpresst" !

...

is leider *keine* Erpressung, genausowenig wie es eine Nötigung ist, jemand zu dicht aufzufahren,
erst wenn der Vorfahrende darauf aus einer subjektiven Notlage reagiert, weil er keine andere Möglichkeit hat oder glaubt zu haben, dann ist es eine Nötigung....

Und hier sind ja wohl zig Handlungsmöglichkeiten....
Politiker machen uns dieses schlechte Gehabe ja seit Jahrzehnten vor....

Außerdem ist es kein "Übel", eine Gerichtsverhandlung, mit dem hier "gedroht" wird.
Ein Gericht ist ja zur Rechtsfindung da, kein Übel.....
(soll man als Bürger so sehen - Bürgerhandbuch 2.0 )


lg
Markus

peace love und son zeuch ;)
 
Hallo Ihr,

danke für Eure angeregte Diskussion zu dem Thema. Als Erpresser bezeichnen würde ich nie jemanden, will ja keinen unnötigen Ärger provozieren.
Ich war gerade beim Anwalt und der meinte, dass die Gegenseite keine Handhabe hätte, da es sich bei meiner Domain und bei seiner um allgemeine beschreibende Begriffe handele, die auch nicht als Marke eintragungsfähig wären.Keine Grundlage für eine eventuelle Abmahnung oder gar einen Prozess also. Jetzt bin ich ein wenig beruhigter und weiss, wie ich dem Herrn gegenüber auftreten muss...Im Fall der Fälle soll er ruhig vor Gericht ziehen...


Grüße
Charles
 
Bestens, so soll es sein :)

Musst ihm diese News ja nicht mittteilen.

Vielleicht kannst Du ja ein bischen mit ihm "spielen" um mehr über Ihn herauszufinden, vielleicht gehts ihm ja nicht ganz so gut und deshalb versucht er den Grund bei der Konkurrenz zu suchen...
im Endeffekt gibt er vielleicht sogar selbst seine Domain auf oder verkauft sie...wer weiß ;)

greetz
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Ende gut, alles gut. Vorerst.

Ich war gerade beim Anwalt und der meinte, dass die Gegenseite keine Handhabe hätte, da es sich bei meiner Domain und bei seiner um allgemeine beschreibende Begriffe handele, die auch nicht als Marke eintragungsfähig wären.

Sag ich ja :shakehands:
 
Hallo Ihr,

danke für Eure angeregte Diskussion zu dem Thema. Als Erpresser bezeichnen würde ich nie jemanden, will ja keinen unnötigen Ärger provozieren.
Ich war gerade beim Anwalt und der meinte, dass die Gegenseite keine Handhabe hätte, da es sich bei meiner Domain und bei seiner um allgemeine beschreibende Begriffe handele, die auch nicht als Marke eintragungsfähig wären.Keine Grundlage für eine eventuelle Abmahnung oder gar einen Prozess also. Jetzt bin ich ein wenig beruhigter und weiss, wie ich dem Herrn gegenüber auftreten muss...Im Fall der Fälle soll er ruhig vor Gericht ziehen...


Grüße
Charles


Gut, dann würde ich ab sofort einfach überhaupt nicht mehr reagieren. Dann bist Du den möglichen Ärger los.
 
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