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Rechtsstreit riskieren?

Hallo Ihr,

danke für Eure Antworten.
@wulfman: Ja, so werde ich es auch machen. Ich habe ihm klar gemacht, dass ich einem eventuellen Rechtsstreit gelassen entgegen sehe. Wenn er jetzt weitermacht, dann läuft die Korrespondenz eben nur noch über den Anwalt.
Vor kurzem hat mir ein Freund gesagt, dass er nichts von einer Selbständigkeit im Internet halte, da das ein Raubfischbecken sei...Jetzt weiß ich, was er meint.

Grüße
Charles
 
@ Charles,

das ist ja dann erfreulich, wenn dein Rechtsanwalt dir diesen Bescheid geben konnte, da Rechtsstreitigkeiten in der Regel doch viel Zeit und Geld kosten und Prozesse vermieden werden sollten, wenn sie nicht nötig sind.

@ rqx + oppo,

...ich weiß nicht aus welchem "Kochbuch" ihr die Info herhabt: "es wäre strafbar jemandem als einen Erpresser zu bezeichnen, wenn die Fakten es eindeutig belegen?"

Wir leben hier in einem Rechtsstaat, wo lt. Grundgesetz die Rede- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist. Zensur gibt es nicht.
Wenn eure Behauptung richtig wäre, dann dürften nicht täglich in der Presse bestimmte Personen, als Erpresser bezeichnet werden, die noch nicht verurteilt worden sind ! Selbst in einer Strafanzeige, die man bei der Staatsanwaltschaft einreicht, kann man jemandem als einen Erpresser bezeichnen, wenn die entsprechenden Fakten beliegen.

Den Begriff "Erpressung", den nur ihr beiden angeführt habt, habe ich ganz bewußt nicht erwähnt, da es sich dabei dann ja um eine vollendete Tat handeln würde, die ja hier gar nicht vorliegt !

Mein Hinweis. "das ich ordentlich mit entsprechenden Rechtsmitteln solch einem Erpresser auf die Fußnägeln klopfen würde", hat mit Macht- und Drohgebärden nichts zu tun und zieht schon gar nicht das Niveau nach unten, zumal es schon unten ist,...da gerade im Domainhandel eine große Zahl von "Wegelagerer und Raubritter" laufend versuchen sich ungerechtfertigt auf verschiedene Art und Weise zu bereichern !

Ein Prozess kann solchen "Haifischen" in die Schranken weisen und mögliche Schadensersatzansprüche etc. dabei geltend gemacht werden, aber auch Rechtsklarheit schaffen, die zwingend notwendig ist, falls Dritte mit irgendwelchen Rechtsansprüchen etc. drohen sollten, sonst könnte die
Domain im ungeklärten Fall, erheblich an Wert verlieren !

Außerdem ist ein positiver Gerichtsbescheid ein hervorragendes Verkaufsargument, unwiderruflich und rechtsverbindlich !


Entspannten Nachtgruß Erwin :top:
 
...@ rqx + oppo,

...ich weiß nicht aus welchem "Kochbuch" ihr die Info herhabt: "es wäre strafbar jemandem als einen Erpresser zu bezeichnen, wenn die Fakten es eindeutig belegen?"

Wir leben hier in einem Rechtsstaat, wo lt. Grundgesetz die Rede- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist. Zensur gibt es nicht.
Wenn eure Behauptung richtig wäre, dann dürften nicht täglich in der Presse bestimmte Personen, als Erpresser bezeichnet werden, die noch nicht verurteilt worden sind ! Selbst in einer Strafanzeige, die man bei der Staatsanwaltschaft einreicht, kann man jemandem als einen Erpresser bezeichnen, wenn die entsprechenden Fakten beliegen......


Schuster bleib bei deinen Leisten :top:
oder besuch mal den Grundkurs Recht für Anfänger ....
;)


Grundgesetz §5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit

-der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
-die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
-die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten
Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst
einfachen Beamten,
-die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
-die Grenze der öffentlichen Sicherheit besonders relevant in Zeiten des
zunehmenden Terrorismus,
-der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware
oder Dienstleistung eines Konkurrenten.





Strafgesetzbuch StGB

StGB § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.


Nur dann:

StGB § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist.



lg
Markus

rechteschutz.de
investdomains.de
 
Zuletzt bearbeitet:
@ rqx,


...du versuchst mit deiner §-Auflistung ganz bewußt vom Thema abzukommen,

lese lieber meine Ausführungen genau durch, damit du die Rechtslage " laut

Grundkurs Recht" erkennen kannst und was dazu lernst !



Lehrreichen Gruß Erwin + bleib cool: top::top::top::top:
 
bin raus is mir zu kindisch .....


geh da lieber in "unserer" kanzlei ein bier trinken.....

und mach mich mal ganz schlau, obwohl ich fest der meinung bin, dass du entenhinterlassenschaften angesammelt hast
;)

markus


beim bier trinken in...

ra-b*oukai.de
 
@ rqx,

kluge Entscheidung,

gute Idee ein kühles Bier,

lass es dir schmecken !

Prost Erwin, :beer::beer::beer:
 
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