Ausnahmeregelungen (Out-of-Band-Löschungen)
(...)Ebenfalls von der RGP-Regelung ausgenommen sind Domains, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen sind; letztere gehen wie bisher sofort nach Freiwerden auf den jeweiligen DISPUTE-Inhaber über.
Das halte ich für ungluecklich und falsch.
Man hat schnell einen Dispute Eintrag gegen sich. Wenn die Domain dann wegen Irrtum oder Boeswilligkeit und nicht auf Veranlassung des Inhabers gelöscht wird, gehört sie dem Dispute-Antragsteller, obwohl dieser keine besseren Rechte haben muss.
Für mich ist das keine richtige "Redemption Grace Period" mehr und stellt keinen Schutz fuer den Inhaber dar, wenn einzelne Domains und zwar bspw. begehrte Domains, auf denen ein Dispute-Eintrag liegt, so schutzlos abhanden kommen koennen.
Bei dem geplanten Vorgehen greift derjenige, der einen Dispute-Eintrag setzen laesst, gegen das berechtigte Interesse des Domaininhabers ein, dass die Domain nicht aus Versehen gelöscht werden kann. Ich erwarte, dass sich da einige in dem Punkt wehren werden, wenn sie von einem Dispute erfahren.
Und ich hoffe, dass die Denic verpflichtet werden kann, dem Domaininhaber den Dispute Antrag sofort mitzuteilen, da dieser ab dem Dispute vor dem ungewollten Verlust seiner Domain durch eine versehentliche Löschung nach Setzen des Disputes nicht mehr geschützt ist.