Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Redemption Grace Period für .de – Das Modell

Sieben Tage finde ich viel zu kurz.
Gegen eine so kurze Zeit spricht beispielsweise, dass Verantwortliche länger als sieben Tage krank oder im Urlaub sein können.
Was aber spricht gegen eine längere Zeit? Mir fällt nichts ein.

Out-of-Band-Löschungen erfordern eine besondere Willenserklärung.
Das ist gut aber wie soll die aussehen?
Ich denke hier ist das gute alte Papier-Formular gefragt, dnn eineseits ist es nur selten erforderlich, eine Domain sofort endgültig zu löschen andererseits besteht bei Klick-Bestätigung wieder die Gefahr des Irrtums.
 
Was aber spricht gegen eine längere Zeit? Mir fällt nichts ein.
Spekulation meinerseites: die Domains werden schneller wieder frei und (evtl.) so auch schneller wieder neu registriert. -> Die Registrierungsgebühren können schneller kassiert werden. Also mehr Umsatz.

Oder ist diese Vermutung falsch?
 
Ein anderer wichtiger Punkt sind noch die Vorstellung zu den Kosten.

Für Domaininhaber, deren Domains durch ein DENIC-Mitglied verwaltet werden, gilt § 4(2) der DENIC-Domainbedingungen (Domainbedingungen: www.denic.de) auch in der Cooldown-Phase entsprechend.

§ 4(2) der DENIC-Domainbedingungen besagt, dass der Domain-Inhaber die Kosten für die Domain begleicht. Laut den jetzigen Formulierungen der DENIC sollen die Domains auch innerhalb der RGP bezahlt werden. Das würde auch bedeuten, das Domains dann früher gekündigt werden müssen, da sonst zusätzliche Kosten entstehen.
 
Im Endeffekt ist diese Regelung für Domaininhaber sicherlich zu befürworten, für Domainhändler jedoch negativ zu sehen. Kamen wir so bislang noch gelegentlich an kleine Schnäppchen, wird das damit zum teuren Vergnügen.

Viele Grüße,


Anna
 
Auslöser für die nun beabsichtigte RGP-Einführung war ein massiver Fehler eines Denic-Mitgliedes (GAVI).
Um solche "Scriptfehler" abfangen zu können, soll nun eine einwöchige RGP-Frist eingeführt werden.
Diese Frist dürfte ausreichend sein um obige Fehler zu korrigieren und die Denic vor einem Worst-Case Szenario zu schützen. Es geht weniger um den Schutz einiger naiver Domainkunden die glauben einen Providerwechsel durch Löschung und Neuregistrierung durchführen zu können.

Natürlich wird das den Markt völlig verändern. Aber schon jetzt gehen geschätzte 95% aller gelöschten Domains an eine Handvoll Snapper. Was die wieder freigeben ist das, was dann der Rest noch bekommt. Wirklich wertvolles ist da meist nicht mehr dabei.

Auch ist es derzeit Praxis, dass ein großer Anteil freiwerdender .de-Domains unmittelbar durch Löschung und Neuregistrierung von Denic-Mitgliedern an Insider bzw. Geschäftspartner weitergereicht werden. Da es wohl keine offizielle Umgehung der RGP geben wird, bleibt abzuwarten ob dann diese Domains nicht etwa per AGB-Regelung einfach übertragen statt gelöscht werden. Das würde aber mit Sicherheit für Diskussionen sorgen. Als Kunde würde ich das so nicht mitmachen wollen.


Durch die RGP wird es sicherlich erstmals Anbieter geben die .de Domains auf Bestellung snappen werden.
Auch wir bereiten uns mit backorder.de auf ein solches Angebot vor.


Grüsse

123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausnahmeregelungen (Out-of-Band-Löschungen)
(...)Ebenfalls von der RGP-Regelung ausgenommen sind Domains, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen sind; letztere gehen wie bisher sofort nach Freiwerden auf den jeweiligen DISPUTE-Inhaber über.

Das halte ich für ungluecklich und falsch.
Man hat schnell einen Dispute Eintrag gegen sich. Wenn die Domain dann wegen Irrtum oder Boeswilligkeit und nicht auf Veranlassung des Inhabers gelöscht wird, gehört sie dem Dispute-Antragsteller, obwohl dieser keine besseren Rechte haben muss.

Für mich ist das keine richtige "Redemption Grace Period" mehr und stellt keinen Schutz fuer den Inhaber dar, wenn einzelne Domains und zwar bspw. begehrte Domains, auf denen ein Dispute-Eintrag liegt, so schutzlos abhanden kommen koennen.

Bei dem geplanten Vorgehen greift derjenige, der einen Dispute-Eintrag setzen laesst, gegen das berechtigte Interesse des Domaininhabers ein, dass die Domain nicht aus Versehen gelöscht werden kann. Ich erwarte, dass sich da einige in dem Punkt wehren werden, wenn sie von einem Dispute erfahren.
Und ich hoffe, dass die Denic verpflichtet werden kann, dem Domaininhaber den Dispute Antrag sofort mitzuteilen, da dieser ab dem Dispute vor dem ungewollten Verlust seiner Domain durch eine versehentliche Löschung nach Setzen des Disputes nicht mehr geschützt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Man hat schnell einen Dispute Eintrag gegen sich. Wenn die Domain dann wegen Irrtum oder Boeswilligkeit und nicht auf Veranlassung des Inhabers gelöscht wird, gehört sie dem Dispute-Antragsteller, obwohl dieser keine besseren Rechte haben muss.

Da ändert sich rein garnichts zum bisherigen Verfahren. Und die Anzahl der Domains die einen Dispute haben und böswillig oder irrtümlich gelöscht werden dürfte gegen Null gehen. Wer eine Domain mit Dispute irrtümlich löscht dem kann man auch nicht mehr helfen. Problematisch ist da eher die Kombi aus falschen Whoisdaten und Dispute.

Es geht aber bei der RGP auch nicht um den Schutz des einzelnen Domaininhabers, sondern um den Schutz der Denic vor unfähigen Denic-Mitgliedern.

Grüsse

123meins
 
Da ändert sich rein garnichts zum bisherigen Verfahren. Und die Anzahl der Domains die einen Dispute haben und böswillig oder irrtümlich gelöscht werden dürfte gegen Null gehen.

Da hast Du wahrscheinlich Recht.
Bleibt die ungleiche Folge, dass bei einem evtl. "Scriptfehler" eines Denic-Mitglieds die Domains auf denen ein Dispute liegt (zumindest vorerst) automatisch auf den Dispute-Antragsteller uebertragen werden und alle anderen Domains in die RGP geschickt werden.
 
Zurück
Oben