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Registrierung von Stadtwerke-Domain nur zu Verkaufszwecken ist Rechtsmissbrauch

  • Ersteller Ersteller engel
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E

engel

Guest
Eine "auf Vorrat" gegründete Domain begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Halten eines solchen Portals rechtsmissbräuchlich ist (OLG Hamburg, Urt. v. 24.09.2009 - Az.: 3 U 43/09).

Die Beklagte registrierte die Domain "stadtwerke-u(...).de" für sich. Einige Zeit danach wurde von dritter Seite das Energieversorgungsunternehmen "Stadtwerke U(...) GmbH" gegründet. Dieses Unternehmen verlangte nun von der Beklagten die Domain.

Zu Recht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Zwar habe das zeitlich erst nach der Domainregistrierung gegründete Unternehmen grundsätzlich keinen Anspruch, denn der Domain-Inhaber habe in einem solchen Fall die besseren Rechte. Es sei der neuen Firma zuzumuten, sich vor Gründung über etwaige Kennzeichenkollisionen zu informieren und sich ggf. umzubenennen.

Hier liege der Fall aber anders, denn die Beklagte habe an dem Bestand der Domain kein schutzwürdiges Interesse erlangt. Die Registrierung sei nicht in der Absicht der Benutzung erfolgt, sondern die Domain wurde "auf Vorrat" gegründet. In der Absicht, diese später gewinnbringend zu veräußern.

Ein solches Handeln begründe keine schutzwürdige Rechtsposition, so dass ausnahmsweise das Interesse des zeitlich später gegründeten Unternehmens gegenüber dem Domain-Inhaber überwiege.

Quelle: Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Glücksspielrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht

grüsse,
engel
ps: ich kann empfehlen, den Newsletter dort zu abonnieren :)
 
Sehr schön! Können wir dann als Präzedenzfall für andere Rechtstreitigkeiten nehmen:

Ein "auf Vorrat" gekauftes Haus begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Halten eines leeren Hauses rechtsmissbräuchlich ist....

oder

Aktienkauf "auf Vorrat" begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Halten von Aktien rechtsmissbräuchlich ist...

Noch besser:

Halten von Geld "auf Vorrat" begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Sparen rechtsmissbräuchlich ist... (Esgibt bestimmt Leute, die das Geld nötiger haben)

Tolle Argumente
Es lebe die (un)rechtssprechung in der Bananenrepublik Deutschland.
 
Sehr schön! Können wir dann als Präzedenzfall für andere Rechtstreitigkeiten nehmen:

Ein "auf Vorrat" gekauftes Haus begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Halten eines leeren Hauses rechtsmissbräuchlich ist....

oder

Aktienkauf "auf Vorrat" begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Halten von Aktien rechtsmissbräuchlich ist...

Noch besser:

Halten von Geld "auf Vorrat" begründet kein schutzwürdiges Interesse, so dass das Sparen rechtsmissbräuchlich ist... (Esgibt bestimmt Leute, die das Geld nötiger haben)

Tolle Argumente
Es lebe die (un)rechtssprechung in der Bananenrepublik Deutschland.
so drastisch würde ich den Fall ja nicht sehen, bzw. finde das Urteil nicht abwegig...
es geht um eine Domain: Stadtwerke-blablub...glaube kaum, dass der ein Stadtwerk gründen wollte...:hmmmm:

ein weiteres Urteil, das das Ganze evtl. relativiert:
Ein privater Energieversorger darf sich nicht als "Stadtwerk" bezeichnen, denn hierdurch führt er den Verbraucher in die Irre, so das OLG Hamm (Urt. v. 08.12.2009 - Az.: 4 U 128/09).

Die Beklagte, ein privates Energieunternehmen, verwendete den Zusatz "Stadtwerke". Dies sah der Kläger als unzulässige, wettbewerbswidrige Werbung an und machte gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend.

Zu Recht wie die Hammer Richter nun entschieden.

Denn der durchschnittliche Verbraucher assoziere mit dem Begriff "Stadtwerke" ein zumindest gemeindenahes Energieunternehmen, dem er ein besonderes Vertrauen entgegenbringen können.

Da die Beklagte aber nicht gemeindenah, sondern rein privatrechtlich organisiert sei, werde der Kunde in die Irre geführt. Der Verbraucher lege bei seiner Entscheidung Kriterien zugrunde, die gar nicht gegeben seien.

Ähnlich sehen dies das OLG Bremen (Beschl. v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09) und das LG Kiel (Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09). Beide Gerichte verboten Privatunternehmen ebenfalls die Nutzung der Bezeichnung "Stadtwerke".
Quelle:wie oben...

grüsse,
engel
 
Mir geht es da nicht um den Einzelfall "Stadtwerke xxx", sondern eher um die Begründung, die eine (für uns) katastrophale Vorlage für ganz andere Fälle liefert.
 
Mir geht es da nicht um den Einzelfall "Stadtwerke xxx", sondern eher um die Begründung, die eine (für uns) katastrophale Vorlage für ganz andere Fälle liefert.
liest du denn nicht richtig?!?
Zwar habe das zeitlich erst nach der Domainregistrierung gegründete Unternehmen grundsätzlich keinen Anspruch, denn der Domain-Inhaber habe in einem solchen Fall die besseren Rechte. Es sei der neuen Firma zuzumuten, sich vor Gründung über etwaige Kennzeichenkollisionen zu informieren und sich ggf. umzubenennen.
Ich weiss nich, was daran verkehrt sein sollte...

grüsse,
engel
 
Das Urteil zur Domain Stadtwerke-xyz baut ja im Grunde auf dem Verbot, sich nicht Stadtwerke nennen zu dürfen, auf.

Wenn der Begriff Stadtwerke im Grunde also geschützt ist, ist das Domain-Urteil eine logische Folge daraus.

Wenn Stadtwerke generisch wäre, würde es wohl anders aussehen.


Mir stellt sich hierzu eine grundsätzliche Frage:

Domains ala Branche-Stadtname.tld sind ja an der Tagesordnung.
Das Urteil Tauchschule Dortmund und spätere gegenteilige Urteile sind auch bekannt.

Was aber wenn ein Unternehmen "Branche-Stadtname" im Namen trägt?

Was also wäre heute wenn nicht irgendeine Tauchschule in Dortmund die tauchschule-dortmund.de verhindern wollte, sondern wenn die "Tauchschule-Dortmund GmbH" der Kläger wäre?
 
Was aber wenn ein Unternehmen "Branche-Stadtname" im Namen trägt?

Was also wäre heute wenn nicht irgendeine Tauchschule in Dortmund die tauchschule-dortmund.de verhindern wollte, sondern wenn die "Tauchschule-Dortmund GmbH" der Kläger wäre?

Da greift wahrscheinlich §18 HGB. Der einen Tauchschule Dortmund GmbH fehlt die Unterscheidungskraft zu den weiteren Tauchschulen in Dortmund. Damit wäre der Firmenname nicht zulässig und die restliche Frage erübrigt sich. Wurde das nicht auch in dem Urteil angesprochen?
 
Da greift wahrscheinlich §18 HGB. Der einen Tauchschule Dortmund GmbH fehlt die Unterscheidungskraft zu den weiteren Tauchschulen in Dortmund. Damit wäre der Firmenname nicht zulässig und die restliche Frage erübrigt sich.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich nenne auch gleich Beispiele, warum nicht:

In Hamburg gibt es sehr viele Wachdienste.
Einer davon ist die Firma Hamburger Wachdienst GmbH mit der Domain hamburgerwachdienst.de

Zwar ist hier nicht branche-Stadtname gegeben aber andersrum sollte es wohl gleich sein (Stadname-Branche).

Von der Stadt zum Staat: Deutscher Sicherheitsdienst mit der domain deutschersicherheitsdienst.de . In Deutschland gibt es viele Sicherheitsdienste. Hier spricht auch niemand die Unterscheidungskraft ab.
 
Solche Firmengründungen werden leider nicht überall gleich behandlet. Was in eine Stadt durchgeht, kann gut und gerne in einer anderen Stadt abgelehnt werden.
 
Da greift wahrscheinlich §18 HGB. Der einen Tauchschule Dortmund GmbH fehlt die Unterscheidungskraft zu den weiteren Tauchschulen in Dortmund. Damit wäre der Firmenname nicht zulässig und die restliche Frage erübrigt sich. Wurde das nicht auch in dem Urteil angesprochen?

Den Stadtnamen im Firmennamen einzubinden ist die Verwendung eines geschützen Namens und Bedarf der Zustimmung des Inhabers, sprich der Stadtregierung. Diese geben in der Praxis oft an "alteingesessene" und renomierte Unternehmen die Erlaubnis zur Umbenennung. Je nachdem wie gut man den Stadtrat etc ... ;)

Markus
 
Mir geht es da nicht um den Einzelfall "Stadtwerke xxx", sondern eher um die Begründung, die eine (für uns) katastrophale Vorlage für ganz andere Fälle liefert.

"Stadtwerke" ist ein Eigenname. Die "Betriebe / Werke der Stadt".
Da diese nur durch eine Stadtregierung gegründet werden können ist es nicht möglich sich so zu nennen.
Und das dann dreimal nicht, wenn man auch noch den geschützten Stadtnamen mitklaut.

Gruß
Markus
 
Den Stadtnamen im Firmennamen einzubinden ist die Verwendung eines geschützen Namens und Bedarf der Zustimmung des Inhabers, sprich der Stadtregierung. Diese geben in der Praxis oft an "alteingesessene" und renomierte Unternehmen die Erlaubnis zur Umbenennung. Je nachdem wie gut man den Stadtrat etc ... ;)

Markus

Quelle?

Du glaubst doch nicht, dass sämtliche Firmen die meinem genannten Beispiel gleichkommen alle mit dem jeweiligen Stadtrat klüngeln?

Und alle die "Deutsch" im Firmennamen haben wie mein zweites Beispiel, die streicheln die Angela damit sie sich so nennen dürfen?:hmmmm:
 
Quelle?

Du glaubst doch nicht, dass sämtliche Firmen die meinem genannten Beispiel gleichkommen alle mit dem jeweiligen Stadtrat klüngeln?

Und alle die "Deutsch" im Firmennamen haben wie mein zweites Beispiel, die streicheln die Angela damit sie sich so nennen dürfen?:hmmmm:

Lies bitte genau, das wäre, sollte es so etwas wie "klüngeln" geben, eine Beschleunigung. Wir haben mehrere Einzelhandelsgeschäfte betrieben und Gatsronomie. Eine Umbenenennung mit Ortsnamen ist logischerweise nur durch den Inhaber des Namensrechts möglich, das ist schon verständlich, oder ? Da möchte ich als Stadt auch wissen ob dieses Unternehmen etwas taugt, wenn es meinen Namen trägt.
"Deutsch" - richtig "deutsch" ist ein Adjektiv und ist somit nicht einem Namensrecht unterstellt.

Leider muss ich Dich enttäuschen, wenn Du glaubst, dass auch nur Irgendetwas in der Kommunalpolitik oder auf Landes- und Bundesebene dem Zufall überlassen wird. Was glaubst Du eigentlich wer die ganzen Gelder für die Städte und Ihre Projekte locker macht. Städte suchen STÄNDIG nach Sponsoren, sodaß sich Politiker dann durch das Projekt gegenüber dem Wähler profilieren können. Eine Begründung lässt sich immer finden.
Meinst Du Vergabeverfahren werden nach dem Zufallsprinzip abgewickelt....Baubranche .... Weihnachtsmarktstände ... etc....

Ich nenne Dir mal ein Beispiel von vor vielen Jahren:
Du merkst, daß Du ein paar Stunden vor Abflug in den Urlaub ja einen abgelaufenen Reisepass hast. Spurtest zum Amt. Dort versichert man Dir hoch und heilig, dass selbst wenn man könnte, Dir technisch überhaupt keinen Pass innerhalb einer Stunde ausstellen kann... Bundesdruckerei etc....
Also Pech gehabt Urlaub weg... Ja so ist das...sagte der Abteilungsleiter...

Anruf bei X. Schon hatte man innerhalb von 10 Minuten einen Termin beim Amtsleiter, der holte einen alten Reisepass als Blanko und sagte, das sei für besondere Personen und tippte die Daten, druckte das Teil Foto drauf und Prägezange... etc....
Ist villleicht ein doofes Gefühl zuerst so verarsch... zu werden aber besser als den Flieger zu verpassen ;)

Ich fragte mich dann doch wirklich, warum ging das nicht gleich so und zwar für jedermann ?!
Musste leider über die Jahre viel solche Erfahrungen machen, mit Ämtern, Ministerien etc...
Alle Menschen sind gleich, ja, aber andere sind ein wenig bis viel gleicher...
 
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