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sedo: jetzt 19% auf alles!

floES

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Dass man seit einiger Zeit bei sedo im Vorfeld sehen kann, aus welchem Land ein Käufer kommt und ob dieser umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, ist eigentlich sehr praktisch.

Musste man doch früher spekulieren, ob wohl im Verkaufspreis 19% UST einhalten sein werden, oder nicht. Falls diese Info nicht über die Kommentarfunktion eingeholt wurde, hat man den Preis so ansetzen, dass auch ggf. abzgl. UST die Marge stimmte.

Die neue Anzeige der Käuferinformationen schien hier Abhilfe zu schaffen, jedoch wog man sich dabei offenbar in falscher Sicherheit.

Denn ein sedo-Mitarbeiter schrieb mir:
Der Käufer hat einen Sedo-Account mit einer Firmierung und Umsatzsteuer-ID. Für diesen Transfer hat er sich jedoch als Privatperson ausgewiesen. Jeder Käufer hat nach erfolgter Einigung 48 Stunden Zeit, um abweichende Vertrags-bzw. Rechnungsdaten anzugeben.
Das ist doch ein starkes Stück! Welche Aussagekraft haben denn bitte die Käuferinformationen, wenn man diese im Nachhinein beliebig ändern kann? Da könnte man ja genausogut die Haarfarbe oder das Geburtsdatum der Großmutter anzeigen - hat die gleiche Relevanz für die Preisfindung.
Ich habe den Verkauf abgeschlossen, weil ich annahm, es würde keine UST anfallen. Wenn der Käufer nun keine USTID rausrückt muss ich am Ende doch noch UST abführen. Immerhin geht es hier um über 1000 EUR Differenz. Ich werde versuchen, dies am Montag mit sedo zu klären.

Wie spart man also 19% beim Domainkauf über sedo?
1. Bitte einen im EU-Ausland (z.B. AT) ansässigen Unternehmer (mit USTID), die gewünschte Domain für dich über sedo zu kaufen.
2.) Der deutsche Verkäufer nimmt aufgrund der angezeiten Käuferdaten an, beim Verkauf würde keine UST anfallen. Da er gerne 10.000 EUR hätte, müsste er bei einem deutschen Käufer ja 11.900 EUR verlangen, bei einem EU-Auslands-Unternehmen aber nur 10.000 EUR
3.) Der beauftrage Kollege schließt den Deal ab und ändert bei sedo die Vertragsdaten auf deine deutsche Adresse.
4.) Nun hast du nur 8400 EUR (+UST) anstatt 10.000 EUR bezahlt - Glückwunsch!


Das kann doch echt nicht sein! Entweder, die Käuferinfos müssen verbindlich sein oder man geht zurück zu dem Ratenspielchen-Verfahren.
Sicher ist die ganze Steuerproblematik kein triviales Problem, aber mE funktioniert der Markt so nicht mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass bis vor wenigen Jahren 99% der Deals innerhalb nationaler Grenzen und mit den USA geschlossen wurden und diese UST-Problematik ein Randphänomen war. Aber das ist heute einfach nicht mehr der Fall!

Ich hoffe, dass es sich doch noch irgendwie als Misverständnis meinerseits entpuppt. Falls jemand sachdienliche Hinweise hat, bitter her damit!
 
Die Regeln stellt SEDO auf und wenn die das so bestimmen das man innerhalb von 48 Stunden die Daten ändern kann dann muss man das eben akzeptieren oder man sucht sich eine andere Firma wo man Domains kauft/verkauft.

Ich hatte dieses Problem leider auch schon ein paar mal und habe mich geärgert.

Den Punkt "3" kann man aber auch abändern, in dem die beauftragte AT-Firma die Domain selbst kauft und dann ohne Ust an die deutsche Firma gleich weiterverkauft.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Regeln stellt SEDO auf und wenn die das so bestimmen das man innerhalb von 48 Stunden die Daten ändern kann dann muss man das eben akzeptieren oder man sucht sich eine andere Firma wo man Domains kauft/verkauft.

Schon klar. Aber zum Glück reicht es nicht immer, irreführende Angaben durch "Sternchen" oder Kleingedrucktes zu relativieren. (Was jetzt nicht so klingen soll als unterstellte ich sedo hier böse Absichten...)

Den Punkt "3" kann man aber auch abändern, in dem die beauftragte AT-Firma die Domain selbst kauft und dann ohne Ust an die deutsche Firma gleich weiterverkauft.
Das geht ja nicht, denn die AT-Firma müsste ja 10K bezahlen und würde sie auch für 10K an dich weiter verkaufen (jeweils ohne UST).
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wundert etwas die geringe Resonanz... das ist doch eigentlich ein Problem, was alle hier betrifft!?

Ich habe mit sedo gesprochen und man wird mir zunächst für diesen Transfer die Original-Käuferdaten inkl. USTID zusenden.
Generell wurde das Problem von dem Sedo-Mitarbeiter anerkannt und wird an eine höhere Instanz weitergeleitet.

Im übrigen habe ich bisher auch keine Passage in den AGB oder den Vertragsbedingungen gefunden, welche den Austausch der Käuferdaten zulassen würde.

sedo AGB schrieb:
Mit Zugang der Annahmeerklärung auf einen Antrag bei der Sedo GmbH ist, [...], der Vertrag zwischen dem Domain-Anbieter und dem kaufinteressierten Kunden geschlossen.
Für mich gibt es hier eigentlich auch nicht viel Interpretationsspielraum. Der Vertrag wird mit dem "kaufinteressierten Kunden" und nicht einer "beliebigen dritten Partei, welche vom kaufinteressierten Kunden eingesetzt wird" geschlossen.

Nun, bis zur endgültigen Klärung würde ich sagen: "Augen auf" und lieber wieder wie früher die UST-Pflicht per Kommentarfunktion erfragen.
 
Ich kann Dich verstehen, aber da ich selbst eher wenig Domains verkaufe, trifft es mich nicht.
 
die 19% zw. 20% sind viel Geld, wenn man im nachhinein die Rechnung anders bekommt.
Ich finde es NICHT OK wenn sedo da nicht gleich handelt, und die prozedur nicht mehr erlaubt.
habe den fall seit der Umstellung nicht gehabt, aber werde wahrscheinlich damit auch in der zukunft rechnen müssen, besser wäre wenn sedo da schnell handelt.

In meinem Fall gilt allerdings deutschland / österreich, und da sind sehr viele at´ler die firmen in de haben. somit brauchen die ja nicht mal einen kollege zu beauftragen.

sedo lässt die Änderungen binnen 48 Stunden zu

allerdings beim Eintrag der Domain steht explizit:

iermit bestätige ich, daß ich die AGB gelesen habe und diese anerkenne. Weiterhin versichere ich, daß ich Inhaber der gelisteten Domains bin oder vom Inhaber bevollmächtigt bin. (Sedo behält sich das Recht vor, Fälle, in denen Anbieter und Domaininhaber nicht identisch sind, rechtlich zu verfolgen.)

das verstehe ich so, wenn der inhaber in dem Fall (Privatperson) sich selbst (oder kollege) als (Firma) beauftragt die domain zu verkaufen, stellt die Firma die Rechnung (und somit gelten die Daten die bei sedo hinterlegt sind). und die sonstige abbrechnung soll direkt firma / privatperson erfolgen.
Oder welche Rolle spielt da der Vermittler? Nur sein sedo account zu verfügung stellen?

Mir war unbekannt das man sedo accounts ausborgen / vermieten kann. (Und sedo fördert das ja, wenn man so 19% oder sogar 20% sparen kann).
Einzige Grund ist somit das Sparen beim Domainkauf, und Verkäufer täuschen und da soll sedo schnell im eigenen interesse handeln.
 
Mir ist ehrlich gesagt auch nicht klar, wofür es überhaupt die Möglichkeit gibt, abweichende Daten einzugeben. Soll das für Dienstleister sein, die Domains im Kundenauftrag ankaufen und dann gleich den Vertrag mit dem Endkunde herstellen? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das so oft vorkommt.

Die Lösung des UST-Problems ist natürlich nicht trivial, aber eine Lösung muss trotzdem her. Die Kommentarfunktion ist da irgendwie nur eine Krücke. (Letztlich wurde die "Käuferinfo" ja wohl auch deswegen eingeführt.)
 
Ich bin der Meinung, dass man in einem solchen Fall (falsche Angabe bzgl. UST zu Lasten des Verkäufers) vom Vertrag zurücktreten kann.

Ich sollte gerade auf Wunsch von SEDO als Rechnungsadresse eine andere Firma eintragen als der Vertragspartner bei SEDO war. Am Preis hätte sich zwar nichts geändert allerdings befürchte ich spätere Probleme wegen unterschiedlichen Adressdaten in Vertrag und Rechnung, die ich nach deutschem Steuerrecht beide aufbewahren muss.

Ich habe dies also abgelehnt, wenn nicht auch der Vertragspartner für diesen Kauf bei SEDO entsprechend geändert wird. SEDO ist aber dazu nicht in der Lage. Schade für den Käufer, aber ich habe keine Lust hier das Risiko zu tragen.

In einem anderen Fall möchte eine Österreichische Firma über SEDO eine Rechnung für einen Kauf. Ich warte aber noch darauf, dass diese Firma mir erklärt, ob sie eine UID hat oder nicht. Ich kann das nicht feststellen, so lange stelle ich auch keine Rechnung aus.

Grüsse

123meins
 
Ich bin der Meinung, dass man in einem solchen Fall (falsche Angabe bzgl. UST zu Lasten des Verkäufers) vom Vertrag zurücktreten kann.

Man erfährt diese Tatsache leider erst, nachdem die Domain transferiert und das Geld ausgezahlt ist. Wenn sich der Käufer querstellt ist es länderübergreifend u.U. schwer, die Domain auf rechtlichem Wege wiederzuholen, i.d.R. mindestens aber mit Vorrauszahlungen verbunden.

Ein gutes hat Entdeckung dieses Tricks: bei Festpreisangeboten rechnet der Verkäufer die UST ohnehin mit ein und man kann sie auf diesem Wege sparen, ohne jemandem zu schaden.
 
Also, ich habe in Dresden mit Axel gesprochen: und er will sich um dieses Problem kümmern. Ich schätze mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass man sich mit Abgabe des Erstgebots auf eine Käuferanschrift festlegen muss.

Sollte jemandem bis zur Umsetzung ähnliches widerfahren, so wird sich sedo bemühen, dies im Zwigespräch individuell zu klären, so dass keinem Verkäufer finanzielle Nachteile durch das Ändern der Käuferanschrift entstehen.

:top:
 
Ich hole diesen alten Thread mal aus der Versenkung - es gab ja scheinbar auch von Sedo die Intension, da etwas zu verbessern.

Wie ich heute feststellen musste, kann der Käufer auch nachwievor nachträglich seine Daten ändern. Ich habe über Sedo verkauft und der Käufer war aus Deutschland, umsatzsteuerpflichtig. Nachdem ich die Rechnung über Sedo upgeloaded habe, wurde die Rechnung beanstandet, da der Käufer die MWSt. ausgewiesen haben will. Und da hab ich nicht blöd geschaut, wie da aufeinmal dann "nicht umsatzsteuerpflichtig" drinnen steht. Einziger Vorteil für mich, der Käufer war so schlau und hat mir vorher noch seine UID Nummer gegeben.

Abgesehen davon, dass dies eine Frechheit ist, kann man die Daten auch nach einem erfolgreichen Kauf/Verkauf weiterhin beliebig ändern. Aber wie heisst es bei Sedo so schön: this is not a bug - this is a feature ;-)

MfG
Alexander
 
Dieser Brutto-oder-Netto-Rätselraterei könnte man seitens SEDO doch entgehen, wenn man die Angabe, ob die Gebote Brutto oder netto sind, zu einer essentieller Angabe zum Start der Verhandlungen macht. Würde das größere Probleme mit sich bringen?
 
Dieser Brutto-oder-Netto-Rätselraterei könnte man seitens SEDO doch entgehen, wenn man die Angabe, ob die Gebote Brutto oder netto sind, zu einer essentieller Angabe zum Start der Verhandlungen macht. Würde das größere Probleme mit sich bringen?

Wenn du allerdings z.b. mit Festpreisen arbeitest, dann musst du die Preise als Endpreise anbieten egal wer kauft (sprich egal ob ausweisbar oder nicht). Da macht es dann schon nen Unterschied ... bitte :secruity: wenn ich mich irre ...
 
Wenn ich mich recht entsinne, ist nach dem deutschen Preisangabeverordnungs-Dingens-Gesetz
(und dem unterliegt SEDO hier) doch stets die Angabe eines Bruttopreises Pflicht. Und für
Vorsteuerabzugsberechtigte ist es in der Tat - je nach Höhe des Preises - schon interessant,
VORHER zu wissen, ob jener angegebene Preis Brutto oder Brutto=Netto ist.

Ahoi!
 
So sehe ich die Dinge:
Ich glaube, der VERkäufer kann nicht legal seinen Status ändern (Land/Umsatzsteuerpflicht). Als Käufer kann man sich immer darauf verlassen, genau den ausgehandelten Preis zu bezahlen, ebenso, dass man eine Rechung bzw. Quittung zu bekommen hat und, je nach Status des Verkäufers die Umsatzsteuer abziehen kann.
Das Problem ist für den Verkäufer der Verkauf an einen Käufer im EU-Ausland mit Umsatz-Steuer-ID bzw. ins Nicht-EU-Ausland. Hier rechnet sich der Verkäufer einen Erlös von brutto=netto aus. Wenn dann der Käufer plötzlich doch in D sitzt oder EU ohne USt-ID, das heißt seinen Status im Laufe der Verhandlungen / nach Abschluss geändert hat, so ist der Verkäufer der Leidtragende. Was eigentlich nicht sein müsste, finde ich. Man kann sich ein bisschen dadurch absichern, dass man die Situation in den Verhandlungen anspricht ("Kann die Rechnung nachher wirklich auf eine schweizer Adresse ausgestellt werden?"). Aber ein Restrisiko bleibt.

Beste Grüße
Ulrich
 
Wenn ich mich recht entsinne, ist nach dem deutschen Preisangabeverordnungs-Dingens-Gesetz
(und dem unterliegt SEDO hier) doch stets die Angabe eines Bruttopreises Pflicht.

Ein internationaler Marktplatz muss auf Netto-Preisen basieren - alles andere ist Unfug.

...und da es sich bei den meisten Deals vermutlich ohnehin um gewerbliche Käufe/Verkäufe handelt, spielt wohl auch die Pflicht zu Preisen inkl. Steuern keine Rolle - man müsste es halt nur dran schreiben bzw. es sich bei der Anmeldung bestätigen lassen, dass gewerblich gehandelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Brutto-oder-Netto-Rätselraterei könnte man seitens SEDO doch entgehen, wenn man die Angabe, ob die Gebote Brutto oder netto sind, zu einer essentieller Angabe zum Start der Verhandlungen macht. Würde das größere Probleme mit sich bringen?
In meinem Fall gab es kein Rätselraten - ich bin in AT und umsatzsteuerpflichtig, Käufer ist in DE und umsatzsteuerpflichtig. Da ich mich mit Buchhaltung und speziell diesen steuerlichen Behandlungen ganz gut auskenne, war mir klar, dass wir einen Netto-Preis aushandeln.

Das Problem ist ja erst aufgetreten, als der Käufer meine Rechnung bekommen hat. Er hat daraufhin bei Sedo sein Account auf "NICHT umsatzsteuerpflichtig" geändert und will nun eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. von mir haben. Zu erwähnen ist noch, dass es sich um eine GmbH handelt und er hat mir auch noch seine gültige UID geschickt (die hab ich angefordert, da ich die ja für die Rechnung benötige). Der Käufer will jetzt in meinem Fall ganz einfach den Kaufpreis drücken, indem er NACHTRÄGLICH den Preis von netto auf brutto ändern will!

Ich verstehe einfach nicht, warum man bei Sedo nach einem Kauf/Verkauf noch seine Daten ändern kann. Eigentlich sollte das alles vor einem Kauf fixiert sein.

Generell verstehe ich auch nicht, warum das Sedo nicht in den Griff bekommt. Wenn ich in ein Geschäft gehe oder bei einer Firma was einkaufe, dann weis ich im Normalfall auch, ob ich brutto oder netto bezahle.

MfG

Alex
 
Der Käufer will jetzt in meinem Fall ganz einfach den Kaufpreis drücken, indem er NACHTRÄGLICH den Preis von netto auf brutto ändern will!
Wieso drückt der Käufer den Kaufpreis?
Erst mal war mir nicht bekannt, aber ich bekomme auch so gut wie nie Rechnungen aus dem Ausland inkl. MwSt., dass man als Deutscher österreichische Vorsteuer geltend machen kann, d.h. wenn man eine Rechnung mit österreichischer USt. erhalten hat, bekommt man diese vom deutschen Finanzamt erstattet?
Dann würde es für den Käufer natürlich Sinn machen, wenn der Betrag brutto wäre und er eine entsprechende Rechnung bekäme. Allerdings: da er plötzlich nicht umsatzsteuerpflicht ist, hat er meiner Meinung nach (solange wir die Änderung anerkennen) keinen Anspruch auf eine Rechnung, die den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen genügt.

Meine Meinung ist: Durch die Änderung des Status des Käufers ist Dir ein Schaden entstanden, der gleich wäre, wenn er Dir eine ungültige USt-ID angegeben hätte und Du sie nicht verwenden könntest. Allerdings hat der Käufer keinen unmittelbaren finanziellen Nutzen aus der Status-Änderung.
Eines ist doch völlig klar bei einer Sedo-Transaktion: der Rechnungs-Endbetrag, den man vom Verkäufer erhält, ist exakt so hoch wie der Zahlbetrag, den man auf das Sedo-Treuhand-Konto überwiesen hat.
 
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