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Jetzt anmelden!Sicher kann man mal einen alten VHB-Preis vergessen haben - trotzdem sollte man soetwas konsequent melden, damit diejenigen, die das regelmäßig(!) so betreiben (hoffentlich) von sedo ausgeschlossen werden.
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Das geht meiner Meinung gar nicht. Ohne Gegengebot kann man nicht abbrechen. Evt. ist das nach Ablauf der 7taegigen Bindungsfrist ohne Gegengebot moeglich (?).
25.11.09 Preisvorgabe des Anbieters: 300 EUR
25.11.09 Ihr Gebot: 100 EUR
25.11.09 Verhandlungsabbruch durch Anbieter
Bitte nicht vergessen, dass auch Du, Dietmar, "jemand" bist.Und nein, ich mache niemanden lächerlich
Weil er also die Moeglichkeiten einer bestimmten Verhandlungsbasis zu verstehen sucht, hat "die Gier" wohl sein "Hirn" gefressen? Dein Senf wird ja immer "besser". Aber bei Salamischeibchen-Bietern, welche bei 1000 VHB "grosszuegig" 'nen Hunni bieten ist das "Hirn" von Gier wohl bestimmt nicht gefressen?! Das nennt man dann "gekonntes Verhandeln" - bis es in die Hose geht und dem Verkaeufer klar wird, dass ein hoeherer Preis als die VHB wohl unabdinglich ist, damit mann/frau diesen Salamischeibchenbietern klar macht, dass sich die "Verhandlungsbasis" nun nach oben veraendert hat, weil: time is money.Seine Frage ist im Grundsatz eben nicht berechtigt, sondern zeigt einen unmöglich zu tolerierenden Stil (Gier frisst Hirn).
Quatscheine Verhandlungsbasis ist etwas anderes als eine Verhandlungssache.
Denn wenn ich eine Basis angebe, ist das der Preis, zu dem ich sofort
gewillt bin, zu verkaufen, während es bei einer Verhandlungssache
gilt, genau jenen Preis erst noch gemeinsam zu finden.
Ganz ehrlich, wenn ich auf eine Domain bieten würde mit dem Vorstellungspreis und der diese Domain dann in die Auktion gibt, würde ich mir denken "ja ok, kein Problem versucht er es eben".
Ich habe folgendes ein paar Mal erlebt:
Code:25.11.09 Preisvorgabe des Anbieters: 300 EUR 25.11.09 Ihr Gebot: 100 EUR 25.11.09 Verhandlungsabbruch durch Anbieter
Stimmt man kann den Käufer von allen Auktionen ausschließen, dann wird der Vorgang abgebrochen
Ohne es zu wissen mutmaße ich, dass du nur ganz selten bis nie Domains über sedo gekauft hast.
Ok, wusste ich nicht. Ich wollte mal eine Verhandlung nach Erstgebot abbrechen, und da ging das nicht...kam auch der Hinweis, dass dies erst nach Abgabe eines Gegengebotes moeglich waere. Ist aber schon laenger her, und anscheinend hat Sedo das geaendert.Ich habe folgendes ein paar Mal erlebt:
Code:25.11.09 Preisvorgabe des Anbieters: 300 EUR 25.11.09 Ihr Gebot: 100 EUR 25.11.09 Verhandlungsabbruch durch Anbieter
Ok, wusste ich nicht. Ich wollte mal eine Verhandlung nach Erstgebot abbrechen, und da ging das nicht...kam auch der Hinweis, dass dies erst nach Abgabe eines Gegengebotes moeglich waere. Ist aber schon laenger her, und anscheinend hat Sedo das geaendert.
Danke Marc...wieder was gelernt.Hallo Norbert,
wenn der VK einen Preis hinterlegt hat, kann er nach dem ersten Gebot abbrechen. Wenn der VK keinen Preis angegeben hat, muß er erst ein Gegengebot machen und kann nicht sofort abbrechen.
Gruß
Marc
Aber bei Salamischeibchen-Bietern, welche bei 1000 VHB "grosszuegig" 'nen Hunni bieten ist das "Hirn" von Gier wohl bestimmt nicht gefressen?! Das nennt man dann "gekonntes Verhandeln" - bis es in die Hose geht und dem Verkaeufer klar wird, dass ein hoeherer Preis als die VHB wohl unabdinglich ist, damit mann/frau diesen Salamischeibchenbietern klar macht, dass sich die "Verhandlungsbasis" nun nach oben veraendert hat, weil: time is money.
Sehr wohl sollte jeder Verkaeufer das Recht haben, alle gebotenen Aspekte einer Verhandlungsbasis auszuschoepfen - ob es dem potentiellen Kaeufer nun passt oder nicht. Ob er nun davon Gebrauch macht oder nicht ist seine Sache bzw. ob der Bieter dann abspringt oder nicht liegt am Bieter, denn:
Ich habe schon sehr oft Folgegeschäfte im Anschluß an einen erfolgreichen Sedo-Verkauf getätigt
Es gibt nicht viele meiner Domainkäufer die ein 2. mal kaufen
Obwohl ein Verhandlungsbasispreis, wie schon von mir schon angemerkt, allgemein auch oft als Sofortkauf-Preisangabe interpretiert wird - nebenher allgemein auch von mir als Kaeufer oder Verkaeufer - bedeutet dies nicht "ueberall", dass VHB auch dem Festpreis (Sofortkauf, buy it now) entsprechen muss. Nicht der "gute Domainhaendler-Stil" steht jedoch zur Duskussion, sondern was VHB bedeuten _kann_, naemlich preislich u.U. nach unten und gelegentlich in manchen Verkaufskonstellationen nach oben. Der Verkaeufer ist sehr wohl an einen Festpreis, jedoch nicht an die VHB gebunden bzw. kann bei VHB-Preis ohne Festpreis vom Verkauf zuruecktreten, auch dann, wenn der VHB-Preis geboten wird. Die Frage von Domainfritze war imho ausgezeichnet.in Deutschland überall - außer bei Sedo - "VHB" bedeutet: von hier an besteht Verhandlungsspielraum nach unten.
Das ist der Unterschied ...
:top:
Gruß
M.
Man sollte es mit der "Moral" einfach nicht übertreiben. Natürlich ist es schön wenn man diese weitgehend bei einem Verkauf in Betracht zieht, aber wirtschaftlich gesehen habe ich nix zu verschenken...
Du bist halt ein echter Schwabe.
Was für gequirltes Zeux schribbselt du da eigentlich? Weil er also dieWeil er also die Moeglichkeiten einer bestimmten Verhandlungsbasis zu verstehen sucht, hat "die Gier" wohl sein "Hirn" gefressen?
Ahoi!Quatsch
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