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Sedo Mindestgebühr

...Dass er leider zu doof war, so einen niedrigen Preis anzugeben?
Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufen möchte, an dessen Windschutzscheibe
"VHB 500,- Euro" steht, dann wird der Preis doch NIE über 500 gehen,
(sofern ich der einzige Interessent bin)
Das liebe ich bei Spruechekloppern: "NIE" und dann gleich "sofern" bzw. "ausser". Zudem: Die Analogie hinkt genauso wie Deine kindische Immo-Analogie. Domains sind keine Gebrauchtwagen, sondern ein einmaliges, virtuelles Gut, dessen genauen Wert niemand ermessen kann und - dank Deiner hinkenden Analogie - nun tatsaechlich sogar die Sado-Auktionsoption weiter legitimiert. Gebrauchte Karren gibt es naemlich an jeder Ecke. Grundsaetzliche Handelswerte lassen sich diesbezueglich leicht nachschlagen. Nebenher: Steht auf der Karre im Vorgarten offline "500", dann wird oft und gerne auch weiter gehandelt - auch dann, wenn da "Festpreis" steht. Und wenn der private Verkaeufer meinetwegen deine vorlaute Klappe nicht mag, dann kann er auch den Preis erhoehen bzw. Dir nichts verkaufen. Usw.
Und wenn dort "VHS" steht, (dann heisst das nicht, dass er im Tausch einen VHS-Videorekorder haben möchte)
Auch Quatsch, da es viele Verkaeufer offline und online gibt, welche sich mit einem augenscheinlich vorteilhaftem Tausch locken lassen - uebrigens auch manchmal bei Domains.
 
ich denke ein verkäufer der bei sedo domains mit VHB versehen hat, könnte in der beschreibung einen kleinen hinweis dazu schreiben, dass wenn ein bieter den VHB preis bietet, eine auktion gestartet wird und wenn der bieter die domain unbedingt sofort und ohne auktion haben möchte, es weiterer verhandlungen (nach OBEN) /höheres gebot bedarf.

aber, auch wenn man domains nicht mit autos oder immos vergleichen kann, man kann nicht als domainer eine neue definition für VHB einführen. VHB ist nunmal bei jedem anderen produkt oder dienstleistung in deutschland gleichbedeutend mit = ja, ich lasse mit mir nach UNTEN etwas handeln.
das da oben fällt mir nur ein weil domains eben nicht autos oder immos sind und man eben mit den mitteln die sedo zur verfügung stellt, das beste für sich als domainer rausholen muss.

ist also ein kompromiss um nicht die käufer zu ärgern, aber auch nicht die chance auf mehr geld für die domain zu verpassen.
 
mag sein, dass das fast alle so handhaben, aber ich bin eben nicht fast alle.

Es muss in jeder Branche ein paar schwarze Schafe geben. Passt ja auch gut zu Deinem Avatar.

Im übrigen halte ich es nicht nur für eine Stilfrage, sondern bin sogar der Ansicht, dass es sich um unlauteren Wettbewerb handelt, wenn man systematisch VHB-Preise angibt, zu denen man dann nicht bereit ist zu verkaufen. Man lockt Kunden mit falschen Preisversprechungen an und verschafft sich durch diese gefakten Preisangaben auch z.B. in den Übersichtslisten bei Sedo einen unlauteren Vorteil.

Ich halte das für schädlich für die gesamte Branche.

Wer also ständig von der Angst geplagt ist, seine Domains unter Wert zu verkaufen, sollte eben auf eine VHB-Angabe verzichten. Alles andere ist für mich Bauernfängerei.

Gruß
M.
 
Ich bin der Ansicht, dass es sich rechtlich bei den VHB-Preisen ganz einfach um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt. Damit verpflichten diese VHB-Preise zu gar nichts. Genauso ist es beispielsweise im Supermarkt. Die dortigen Preisangaben sind völlig unverbindlich.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ? Wikipedia

Tschau
Desverger
 
Ich denke, manchen fehlt hier ein bisschen die "Erdung".
Muss man immer alles verkomplizieren.
Wenn jemand VHB 500 Euro angibt und ich bereit bin, die 500 Euro zu zahlen und derjenige gibt dann ein neues Angebot über 800 Euro heraus, dann muss ich ihn ganz einfach fragen, ob er noch ganz dicht ist.
Dann verabschiede ich mich und gut ist.
Aber eine VHB bei Anfrage noch erhöhen, ich lach mich kaputt.
 
Ich bin der Ansicht, dass es sich rechtlich bei den VHB-Preisen ganz einfach um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt. Damit verpflichten diese VHB-Preise zu gar nichts. Genauso ist es beispielsweise im Supermarkt. Die dortigen Preisangaben sind völlig unverbindlich.

Nur ist's ein Unterschied, ob mal ein einzelner Artikel falsch ausgezeichnet ist oder man systematisch alle Artikel zu niedrig auszeichnet.

Letzteres, da bin ich mir recht sicher, würde als unlauterer Wettbewerb gelten. Von daher teile ich Ari's Vermutung, dass dies bei sedo-Angeboten ähnlich sein könnte...
 
Ich bin der Ansicht, dass es sich rechtlich bei den VHB-Preisen ganz einfach um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt. Damit verpflichten diese VHB-Preise zu gar nichts. Genauso ist es beispielsweise im Supermarkt. Die dortigen Preisangaben sind völlig unverbindlich.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ? Wikipedia

Tschau
Desverger

Hier muss man klar zwischen Zivilrecht und Wettbewerbsrecht unterscheiden.
Nur weil ich den genannten Preis als Interessent nicht erfolgreich einklagen kann, bedeutet das nicht automatisch, dass der Verkäufer wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar wäre und in Sachen Preisgestaltung tun und lassen kann, was er will.
Vergleiche hierzu auch die sehr umfangreiche Seite bezüglich "Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand-/ Internethandel)":

IHK Region Stuttgart, Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand-/ Internethandel)

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind darüber hinaus auch eine Ordnungswidrigkeit und können behördlicherseits entsprechend sanktioniert werden.
Hier in Kurzform die Zusammenfassung auf Wikipedia:

Preisangabenverordnung ? Wikipedia


Gruß
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier muss man klar zwischen Zivilrecht und Wettbewerbsrecht unterscheiden.
Stimmt! Dies hatte ich nicht bedacht. Insofern sind deine Ausführungen korrekt, dass systematische VHB-Preisangaben, zu denen man nicht verkauft, gegen das UWG und die Preisangabeverordnung verstoßen könnten.

Tschau
Desverger
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der Meinung, daß ihr nun übers Ziel hinausschiesst. Ich lasse mir ja noch gefallen, daß man der Meinung sein kann, das es moralisch bessere Möglichkeiten gibt Domains an den Mann/die Frau zu bringen. Aber rechtlich gesehen ist ein VHB-Preis lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und dient somit nur zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses.

Egal wie es bisher interpretiert oder in manchen Bereichen gehandhabt wird, stellt es die Basis der Verhandlung dar.
Da gibt es keine Vorgabe in welche Richtung die Verhandlung dann zielt und schon garnicht lass ich mir unterstellen, wettbewerbswidrig zu handeln. Das geht nun eindeutig zu weit.
 
Hallo Matthias,
Vergleiche hierzu auch die sehr umfrangreiche Seite bezüglich "Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand-/ Internethandel)":

IHK Region Stuttgart, Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand-/ Internethandel)
Danke fuer den Link. Kann der Tabulierung jedoch keine Regelung bez. VHB entnehmen. Wohl aus gutem Grund, da eine VHB-Qualifikation deutlich den Handelsdialog zwischen den potentiellen Kaeufern und dem Verkaeufer anbietet. Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass ein VHB-Preis eigentlich ein Festpreis ist, welcher "nur nach unten" gehen darf. Die offline Vergleiche hinken zudem dermassen arg, dass sie im Zusammenhang mit Domains absurd wirken. Der VHB-Handelsdialog wird entweder in einem beidseitig zufriedenstellenden Verkauf muenden oder nicht - in manchen seltenen Faellen auch dann, wenn der Endpreis etwas hoeher ausfallen sollte. Es ist kein Festpreis, sondern ein unverbindlicher Dialog mit einer oder mehreren Personen.

Ich denke, dass niemand unter uns in Abrede stellen wird, dass Domains alle ein einzigartiges, virtuelles Gut darsellen, dessen genauen Wert niemand bestimmen kann. Profis unter Kaeufern und Verkaeufern (Reseller) koennen jedoch oft einschaetzen, wo eine Domain _in etwa_ preislich hingehoeren sollte bzw. wo sich ein derzeitiger Kauf/Verkauf (vielleicht sogar beidseitig) rentieren duerfte. Sie wissen also oft, dass z.B. eine Domain "+/- mitte x.xxx" kosten/bringen duerfte. Ein Domain-Verkaeufer kann sich also zu einer Nummerangabe wie z.B. "5.000 VHB" gewissermassen gezwungen fuehlen, obwohl er/sie auch als Profi genau weiss, dass fuer Reseller vielleicht "4.000 VHB" stimmiger oder meinetwegen auch "6.000 VHB" tragbar waeren. Ebenso weiss er/sie, dass die Welt nicht nur aus Resellern besteht, sondern auch aus Endusern, welche oft andere Wertungs-Massstabe nutzen, welche wiederum oft auch einen hoeheren Endpreis bedingen koennen. Wem, ausser sich selbst natuerlich, soll er/sie nun also in diesem einzigartig schwammigen Verkaufsumfeld gerecht werden? Der Beleg fuer die besonderen Umstaende liegt vielleicht teilweise schon da, dass mir zumindest noch nie ein ehrlicher Domainer untergekommen ist, welcher sich nach einem Verkauf nicht gefragt hat, ob er/sie die Domain nicht womoeglich doch zu guenstig, u.U. auch viel zu guenstig, verkauft hat. Gleichwohl sollte sich jeder Domainer mit VHB-Domainangeboten mal ehrlich fragen, wie oft bei meinetwegen "500 VHB" tatsaechlich gleich 500 geboten wurde im Vergleich zu wie oft es statt dessen mit "Preisschnipsellei" losging. Wer ist also allgemein "gieriger"? Die Preisdruecker oder die VHB-Verkaeufer? Ich zumindest werde mit Sicherheit keinen Domainverkaeufer kreuzigen, welcher von der Auktionsoption Gebrauch macht - auch dann nicht, wenn er/sie eine urspruengliche "Sedo 500 VHB" hier dann als Endspiel des VHB-Verkaufs als Auktion aversiert.

Unter obigen Umstaenden finde ich es offengestanden schon etwas kleinlich, dass sich ein potentieller Domainkaeufer ueber die womoegliche Nutzung eine Auktionsoption aufregt - insbesondere ein Profi-Kaeufer. Ich denke, dass Reseller, welchen die manchmal besonderen Umstaende eines Domain-VHB-Angebotes bei Sedo oder sonstwo nicht moegen, sich vielleicht einfach an Festpreis-Angebote halten sollten.

Gruss

John
Erlebnis*com
 
ich denke ein verkäufer der bei sedo domains mit VHB versehen hat, könnte in der beschreibung einen kleinen hinweis dazu schreiben, dass wenn ein bieter den VHB preis bietet, eine auktion gestartet wird und wenn der bieter die domain unbedingt sofort und ohne auktion haben möchte, es weiterer verhandlungen (nach OBEN) /höheres gebot bedarf.

aber, auch wenn man domains nicht mit autos oder immos vergleichen kann, man kann nicht als domainer eine neue definition für VHB einführen. VHB ist nunmal bei jedem anderen produkt oder dienstleistung in deutschland gleichbedeutend mit = ja, ich lasse mit mir nach UNTEN etwas handeln.
das da oben fällt mir nur ein weil domains eben nicht autos oder immos sind und man eben mit den mitteln die sedo zur verfügung stellt, das beste für sich als domainer rausholen muss.

ist also ein kompromiss um nicht die käufer zu ärgern, aber auch nicht die chance auf mehr geld für die domain zu verpassen.

Sehr schoen. Eine salomonische Loesung. :)

Gruss

John
Verleih*com
 

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