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Sollte Wolfgang Daschner verurteilt werden?

Olympia

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Registriert
08. Sep. 2001
Beiträge
159
Sollte Wolfgang Daschner verurteilt werden?

Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muß sich wegen der Folterdrohung gegen den Entführer von Jakob von Metzler vor Gericht verantworten. In der Hoffnung, den im September 2002 entführten Jakob noch lebend zu finden, hatte Daschner dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen im Verhör mit Gewalt drohen lassen, um den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren. Sind Sie der Ansicht, daß Wolfgang Daschner verurteilt werden sollte?

Ich sage Selbstverständlich nicht! verurteilt ihn Nicht.

Jeder würde in so einer situation alles sagen, (fast alles machen)
damit er Sein/ein Kind rettet.
Und ehrlich er hätte es sicher nicht getan bzw es ist nix passiert.

http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/10/0,1367,MAG -0-2040586,00.html

was meint ihr?


Olympia
 
Jaja, da gibts wieder mal ein Urteil "im Namen des Volkes" das nicht in dessen Namen ist.

@ Jan
rechtlich hast Du sicherlich Recht. Aber moralisch ist so ein Urteil sicherlich nicht zu rechtfertigen ::)

Erinnert euch mal an den Fall "Marianne Bachmeier"
Sie hat mitten im Gerichtssaal den Mörder und Schänder Ihrer kleinen Tochter hingerichtet.
Da ich selber Vater bin kann ich so eine Aktion nachvollziehen.
Allerdings hätt ich wohl im Knast einen Lebenslänglichen gekauft dafür...

Greetz der Heiko
 
Es gibt kein Recht nach §en auf unserer Welt. Die Moralvorstellungen haben sich auch sehr verändert. Ich freue mich über jeden Bullen, der gewickelt wird, aber in diesem Fall ... würde ich mir auch wünschen, daß Dem Cop Gnade vor Recht ergeht. Er hat wohl ein wenig ausserhalb der Gesetze den Täter bearbeitet. Der Täter kann froh sein, daß es noch so glimpflich abgelaufen ist.

Die Metzlers waren Nachbarn von mir in Frankfurt.
Der kleine Metzler wurde hingerichtet, weil ein Lebemann sich ein nen neues Auto kaufen wollte. Furchtbar... diese Materielle Welt.

Leider wird es wohl so ausgehen, wie Sebastian beschreibt.

Nette Grüße
sizzle
 
Es ist egal aus welchen Grund er sein Handeln eingeleitet hat... gerade er muss es Wissen das sein Verhalten nicht straflos bleiben kann. Wenn er meint sich auf dieser Art opfern zu müssen soll er das tun aber straflos darf es sicher nicht bleiben. Eine Haftstrafe halte ich für unbedingt als notwendig...
In einem Land wo Leute wegen Steuerhinterziehung Jahre auf Ihre Freiheit verzichten müssen kann man sowas nicht als gute Moral sehen. Der Staat und seine Vollstrecker müssen merken das in einer Gemeinschaft die Regeln auch für Dinge zählen die nicht immer nachvollziehbar sind. Ihren eigenen Bockmist müssen sie selbst auch ausbaden!
 
Es muß bestraft werden !!

Ansonsten wird in zukunft in jedem ähnlichen Fall diese Form von Polizeijustiz praktiziert und im Anklagefall auf dieses Urteil bezogen. Auch wenn der Gefolterte vielleicht unschuldig war. Wer will schon, dass es so wird wie in Amerika bzw. Kuba, wo für rechtlos erklärte Menschen von den Amis aufs bestialischste gefoltert werden im Namen der Terrorprävention ???

Aber ich weiß von Fällen, in denen die Folter - oder etwas vorsichtiger ausgedrückt Gewaltanwendung - im Polizeidienst durchaus vorkommt. Bloß ist meistens kein Zeuge da, der irgendwas gesehen oder gehört haben will.

Wer Macht hat, übt sie auch aus, wenn er dazu die Gelegenheit hat. Und jedem Menschen gehen mal die Nerven durch, es ist dann bloß die Frage, ob diese Vorfälle an die Öffentlichkeit geraten oder vertuscht werden (können).

Ich verstehe nicht, warum die Polizisten diese Folterdrohungen nicht geheim halten konnten, dann wäre alles in Butter, jedenfalls für die Öffentlichkeit.
 
So leid es mir tut und auch wenn er nur Gutes im Sinne hatte:

dem Herrn Daschner gehört auf die Finger geklopft und er aus dem Polizeidienst entfernt.
Solche Sachen dürfen net einreissen, auch wenn er "edle" Ziele verfolgt hat.
Der "Nächste" verfolgt vielleicht ganz andere Ziele....  ??? :o :(

Sorry... Herr Daschner hat meine volle Bewunderung.... aber...  :-/

grüsse,
engel
 
Ihr solltet vielleicht nicht über Sachen reden, von denen ihr keine Ahnung habt.

Es geht um die Androhung einer Folter und nicht um die Folter an sich. Herr Daschner wird mit Sicherheit freigesprochen werden. Ich halte das Verfahren für einen rein formalen Akt. Vielleicht verliert er seinen Job als POlizist. Mehr kannich mir nicht vorstellen.

Als Straftatbestand käme allenfalls schwere Nötigung in Betracht. Es ist doch unbestreitbar, dass Nötigung im Strafrecht weit weniger gewichtet wird als Mord. Insofern ist das Statement von Jan "Die Menschenwürde steht demnach höher als das menschliche Leben an sich. Das geschützte Interesse hat demzufolge das beeinträchtigte Interesse nicht wesentlich überwogen." absoluter Unsinn. Notwehr war absolut angebracht. Wäre das Leben des Kindes dadurch gerettet worden, dann wäre Herr Daschner der Held. Weil der Versuch aber erfolglos blieb, meinen alle rückgratlosen Meinungsopportunisten ihn zereissen zu müssen.
 
Hallo Jan,

Vielen Dank für deine Empfehlungen, die habe ich aber nicht nötig.

Gehe einfach mal zwei §§ weiter, dann stösst du auf § 34 StGB. Es muss also kein gegenwärtiger Angriff sein, es reicht auch schon eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben aus um einen Notstand zu rechtfertigen.

Meiner Auffassung nach musste Herr Daschner von dieser Gefahr ausgehen, es stellt sich garnicht die Frage, ob er es durfte. Der Täter war bereits mindestens der Mittäter- und Mitwisserschaft überführt, es handelte sich nicht mehr um einen Verdächtigen. Trotz des Polizeigewahrsams hätte die Gefahr für Leib und Leben des Jungen gegenwärtig sein können. Stell dir vor, der Junge wäre während des Verhörs gestorben. Dann wäre der Gäffgen deiner Meinung nach also unschuldig, da er ja bereits in Polizeigewahrsam war. Hoffentlich bist du oder wirst du nie Jurist. Die von dir vorgebrachte Güterabwägung ist auch völlig absurd und kann ja nur im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Geständnisse relevant sein. Ansonsten gäbe es weder Notwehr noch Notstand, da ja jede Form der Körperverletzung eine Antastung der Menschenwürde wäre.

Übrigens läge ebenso eine Antastung der Menschenwürde vor, wenn ein Elfrähriger in einem Versteck um sein Leben ringen müsste. Auch die Opfer haben ein Recht auf Menschenwürde.
 
Leute nicht aufregen jeder hat seine Meinung


Ich kann nur soviel dazu sagen,
wenn ich so einen Menschen kennen würde,
der in so einer Situation seine arbeit macht und erledigt,
mit legalen mitteln oder WIE in dem FALL ANDROHUNG
dem würde ich die Füße küssen. :-*

Wenn mein Kind, es gewesen währe, ich würde ihm Dankbar sein, in dem Fall das er alles mögliche getan hat.

Ich Scheiße auf Richter, Gesetze und andere Freaks die ihr maul nur dann auf machen wenn die meinen sie wüssten etwas.

Es ging um Jakob
Es war ein Bastard was Geld haben wollte um im LUXUS zu Leben
Es war auch dieser Bastard der sein Examen machen Durfte während die anklage lief

wenn ich Sehe was Belgiens Politik mit dem Bastard Dotroux macht  >:(

Frage ich mich, Was macht die Deutsche Politik mit Herr Daschner >:(

HERR DASCHNER IST NICHT DAS PROBLEM

Die Wörter "Kultur" und "Deutsch" werden bald Fremdwörter in Deutschland sein

Es gibt Länder da ist es verboten auf die Straßen zu spucken,
da kommst in den Knast. hier scheißt man drauf weil man alle 10 Meter in Hunde scheiße tritt,
oder Ladengeschäfte an den wänden vollgepisst werden es stinkt nach pisse oh man leude
Es gibt auch Länder da verklagt der Einbrecher den Hausbesitzer weil es Stacheldraht gelegt hat

Man verdreht die Sache hier und macht aus einer Made ne Bockwurst :-/

OK ich sehe  nicht alles so schwarz warum?
dafür gibt es auch  MENSCHEN die dafür geschult worden sind und Entscheidungen treffen.
Die eine Drecksarbeit machen wo wir in die Hose Scheißen würden.
ICH alleine schaffe das nicht, auch nicht Salomon oder Pipilangstrumpf

Wie viele Polizisten Drohen Junkies, Ladendieben Autodiebe ect…
Ausländern die kein Wort Deutsch verstehen, oder glaubt hier einer wirklich das es nur gute nette liebe Polizisten gibt?
Die auf diversen Sendern zeigen wie Hard die doch arbeiten?
Nein besser, wie lieb und nett die doch sind, sicher gibt es den Guten Polizisten und ich respektiere den Beruf Polizist.
Aber auch da gibt es Dumme, möchte gern Action Freaks.
UND Diese Bullen haben eine scheiß Job und den Respektiere ich
Da sollte man etwa mehr denken
Aber auch das ist ein anderes Thema

Jeder der Mal in einer solchen oder Ähnlichen Situation kommen sollte
oder war, denke mal daran was DU alles getan hättest oder dir wünschen würdest
um dein LEBEN in würde und Frei Gesund zu Leben

;Dwetten das?!.... wenn JEHMALS EIN KIND EINES POLITIKERS in so eine abartige Situation kommen sollte,
erst DANN GESETZTE SOFORT VERÄNDERT WERDEN  wetten das?!.... *****
wer das versteht sieht es ja was tagtäglich passiert

WENN EIN HUND EIN KIND TÖTET,  ändert ihr eure gesetzte über Nacht
WENN ein Polizist seine Arbeit macht ** Herrn Daschner** dann soll er eingeschläfert werden

Schon mal Gaffer gewesen? Oder Opfer? Was hat Spaß gemacht?
Ich war mal beides aber eins Nie wieder

Ok wenn da eine ist und hat ne Panzer faust und droht mir
Würde ich auch Kapitulieren. ::)
aber wehe die war nicht geladen  >:(
Alle diese Sprüche Courage , Faustos Stark sein
Warum schaut ihr weg? DA haben wir eine der etwas getan hat und er soll dafür büssen?

HERR DASCHNER IST NICHT DAS PROBLEM

Die Kultur das Niveau in Deutschland


>:(
Es geht dich auch an, wenn des Nachbarn Haus brennt.

das ist Ein Deutsches Sprichwort


Ich hasse diese Dummen Rechtfertigungen in Foren deswegen hier ein letztes mal
Nicht Persönlich nehmen. ist halt meine Meinung


wenn ich ein Kind dadurch retten kann sterbe ich dafür.

wenn ich ein Kind dadurch retten kann töte ich dafür.


Lucky V.S.21.02.04



Olympia
 
"wenn ich ein Kind dadurch retten kann sterbe ich dafür.

wenn ich ein Kind dadurch retten kann töte ich dafür.

Lucky V.S.21.02.04"

Amen!

Schliesse mich an, dieser Hund kommt sowieso viel zu gut weg nachdem er diese arme Jungen umgebracht hat. Für solche sachen sollte es die Totesstraffe geben. Dieses Schwein hat kein Recht aufs leben mehr nachdem er diese arme Jungen umgebracht hat. Sie sollten die Eltern einladen und diese eine Stunde mit diese Mistkerl geben. Wäre es mein Kind wurde ich dieser Type so erwischen das eine einrichtung nicht mehr nötig war. Natürlich nur meine Meinung aber über solche Dingen kann ich mich echt aufregen, dass der Type noch klagt finde ich unglaublich. Ein Feigling der ein Kind umbringt und weinen dass jemand Ihm gedroht hat!?!? Unglaublich!! Ich weiß nur dass, wenn jemand meine Tochter so etwas antun wurde, er wurde sterben....und sehr schmerzhaft!
 
"Sollte Wolfgang Daschner verurteilt werden?"

Für eine Drohung? Nein. Höchstens vielleicht 'offiziell'
ganz sanft gerügt werden. Wer denkt, dass die Polizei, egal wo
auf der Welt, bei potentiellen Grausamkeiten gegenüber
Kindern nicht schon seit jeher manchmal Drohungen
bemühen muss, um vielleicht ein Leben zu retten, der lebt
selbst in einer wunderschönen Traumwelt mit den dicken
Scheuklappen seiner/iher 'heilen Welt'.
Wer mit widerlichem, mitunter besonders zähem Gesinde
umgehen muss, um möglicherweise das Leben eines unschuldigen
kleinen Jungens zu retten, hat manchmal nur zwei Wahlen:
Er kann sich entscheiden im Sinne des Lebens eines kleinen
Jungens auf eigene Gefahr hin im Notfall u.U. leicht 'selbst
etwas aus dem Fenster zu lehnen' oder eben sein kleines
Schwänzchen brav einziehen und weiter von seiner schönen
Rente träumen.
Wolfgang Daschner geniesst meinen höchsten Respekt!
Männer mit Format dieser Art sind heutzutage leider
viel zu selten.

Grüsse

John
P.S.: doch etwas OT für ein Domainforum. :-)
 
============================
Wäre das Leben des Kindes dadurch gerettet worden, dann wäre Herr Daschner der Held
============================

Ja, er wäre ein Held, aber dafür hätte er auch bewußt das Opfer bringen müssen, für seinen "Einsatz" die Konsequenzen (Kündigung, Versetzung, Degradierung, Geldstrafe o.ä.) zu tragen, damit der Rechtsstaat erhalten bleibt oder zumindest nicht komplett den Bach runtergeht wegen seiner Tat.

Wenn er eine Folter androht ist er für mich noch kein Held, da das jeder kann, der die Macht dazu hat. Er wird erst ein Held, wenn er weiß, dass er dafür sein Leben bzw. seine Karriere aufs Spiel setzt und es auch ohne zu murren akzeptiert, wenn es ihn erwischt. Ansonsten ist es einfach nur kriminell, naiv oder charakterschwach.

Aber vielleicht gibt es ja irgendwann mal ein Gesetz, in dem die Nötigung oder Folter in besonders schweren und eindeutigen Fällen erlaubt wird. Möchte aber wohl mal wissen, wo dann die Grenzen gezogen werden bei der Auswahl der Mittel, der Härte und der Dauer des "Einsatzes" Und auch die Regelung bei Verletzungen, Tötungen oder sonstigen zwangsläufig auftretenden Folgen einer solchen Täternötigung möchte ich mal lesen. Es gibt auch viele Menschen, die in Streßsituationen sterben können, wenn ihr Leben in Gefahr ist.

Bei einer gesetzlichen Nötigungs- bzw. Foltererlaubnis kann man dann auch gleich die Todesstrafe wieder einführen, damit man im schlimmsten Fall gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann und sich keiner aufregt, wenn die Folter bzw. Folterdrohung etwas zu hart war (dies meine ich ironisch !!!).

Micha
 
Eine Gesellschaft, die ihre Täter foltert, stellt sich selbst auf die unterste Stufe menschlichen Verhaltens und verliert ihre Legitimation als Gesellschaft an sich.

NIEMAND hat den Gäffgen gefoltert, NIEMAND hatte die Absicht ihn zu foltern!!!

Typisch Rechtsverdreher kann ich dazu nur sagen. Da hilft auch noch so viel Literatur nichts.

Es geht hier lediglich um die Androhung von Folter, wobei Folter ein sehr dehnbarer Begriff ist. Wenn bei einer Demonstration Polizisten mit Gummiknüppeln harmlose Bürger krankenhausreif prügeln, dann spricht ja auch niemand von Folter.
 
ähm, der Mann wird nicht wegen Folter angeklagt, sonder wg. der Androhung derselben. Und das ist in einem Rechtsstaat verboten. Klar ist das ganze durch die besonderen Umstände sehr emotional behaftet. Nur wo willst Du die Grenze ziehen?
Das Ganze Gezeter erinnert mich immer an dieses üble Bildzeitungsritual, bei jedem Kindsmord nach Einführung der Todesstrafe zu rufen. Natürlich ist ein solcher Mord sehr schrecklich und der Gedanke :"Bringt das Schwein um" kommt schnell. Nur: bringt es was, sich auf die gleiche Stufe wie der Täter zu stellen? Todesurteile lassen sich auch so schlecht nachträglich revidieren. Und die USA ist das leuchtende Beispiel, das: A) die Abschreckung nichts bringt, da Morde meist in hoch emotionalen Situationen passieren B) die Todesstrafe eine soziale Strafe ist.
Hmh, ja Abschweifung, back: Klar muß der Herr wegen Nötigung verurteilt werden. Das stößt in diesem Kontext auf, aber hier geht es um die Legitimierung des Rechtsstaates. Wo willst Du in Zukunft sonst die Grenzen ziehen? Darf ich Dir dann Folter androhen, wenn Du mir die geliehenen 50 € nicht wiedergibst?

Gruß,

Rainer
 
Brauchen Strafgefangene Vollpension? Reicht es nicht, wenn Betrüger jeden zweiten, Drogendealer und Kinderschänder jeden dritten Tag satt werden?

Die Mahlzeit muss ja vielleicht dann, am zweiten oder dritten Tag, nicht ganz so eklig sein wie bei der Bundeswehr: Da hatten vor Jahren wehrpflichtige Soldaten einer Sanitätskompanie Regenwürmer essen müssen – zu Ausbildungs- und Demonstrationszwecken.

Das Bundesverwaltungsgericht meinte damals, so ein Regenwurm-Befehl sei menschenunwürdig und demütigend. Aber sagt nicht das Sprichwort, dass selbst der Teufel in der Not Fliegen frisst?

Und könnte der Strafvollzug nicht die Ausländer im hiesigen Knast ein wenig härter anfassen als die Einheimischen? Also wenigstens ein wenig so, wie die das zu Hause gewohnt sind? Nein, natürlich keine Schläge, aber vielleicht doch, zur Abschreckung, eine kurze Kette am Fuß? Und wäre es so schlimm, wenn es in der Zelle eines Vergewaltigers ein wenig stinkt?

Es müsste ja nicht so heftig sein wie in einem Fall, den das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden hat: Da musste ein Gefangener in einer Zelle leben, die wegen eines verstopften Abflusses immer wieder mit Fäkalien überschwemmt wurde.



Ein bisschen phantasievoll nachhelfen?
Dazu meinte zwar das höchste deutsche Gericht, dass das einen Entzug wesentlicher Existenzbedingungen darstelle und damit grundgesetzwidrig sei. Wenn aber ein Gefangener partout kein Sühnebedürfnis entwickelt – soll man da nicht ein bisschen phantasievoll nachhelfen dürfen? Es müssen ja nicht gleich Fäkalien sein.

Vielleicht genügt es, wenn der Häftling nur kalt duschen darf. Und bei dem Ladendieb, der zum fünftenmal hintereinander erwischt wird – soll man es bei dem nicht doch einmal mit der Methode versuchen, die etliche USSheriffs anwenden? Die hängen dem Dieb ein Schild um den Hals und stellen ihn vor den Supermarkt: "Ich habe hier gestohlen".

Und wenn schließlich ein Entführer partout nicht sagen will, wohin er das Opfer gebracht hat – soll man ihm da nicht ein wenig massiver auf den Zahn fühlen dürfen? Man muss es ja nicht immer gleich Folter nennen, wenn man dem Beschuldigten aus dringendem Grund weh tut: man könnte doch stattdessen von nachhaltiger Befragung sprechen!

Muss eine solche nachhaltige Befragung einem Rechtsstaat wirklich peinlich sein? Es geht ja nicht um den Einsatz von Daumenschrauben und Streckbank, um einen Beschuldigten zu überführen, sondern um den Versuch, das Opfer eines Verbrechens zu retten.

Eine robuste Rettungsbefragung – ist sie wirklich finsteres Mittelalter? Oder ist so wohldosierte Gewalt nicht vielmehr die Fortentwicklung des Polizei- und des Strafrechts hin zur humanitären Intervention für die Opfer – so, wie sie neuerdings auch im Völkerrecht praktiziert wird? Bundeswehr und Nato haben seinerzeit im Jugoslawien-Krieg ohne Rechtsgrundlage eingegriffen.

Hat das nicht auch der Polizeivizepräsident Daschner in Frankfurt so ähnlich versucht – um zu retten, was vielleicht noch zu retten ist?

Schnick-Schnack und Zierrat
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Verständnis-Innigkeiten verweigert. Sie hat den Polizeivizepräsidenten angeklagt – und sich damit der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt. Sie hat den herrschenden Populismen, an denen die Politik der inneren Sicherheit nicht unschuldig ist, das Recht entgegengehalten.

Teil 1
 

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