Wettermann
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- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt.
Ein für mich tätig gewordener Dienstleister kann keine MwSt ausweisen.
Kann ich ihm anstelle seiner Rechnung an mich, einfach eine Gutschrift schreiben? Ihn interessiert nur was am Ende steht (also brutto), ich müsste bei meiner Gutschrift ja MwSt. ausweisen und könnte mir diese dann vom FA wiederholen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, oder?
Ein für mich tätig gewordener Dienstleister kann keine MwSt ausweisen.
Kann ich ihm anstelle seiner Rechnung an mich, einfach eine Gutschrift schreiben? Ihn interessiert nur was am Ende steht (also brutto), ich müsste bei meiner Gutschrift ja MwSt. ausweisen und könnte mir diese dann vom FA wiederholen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, oder?