Hat eigentlich jemand Erfahrungen gemacht mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Domain-Registrierungskosten? Als Ausgaben fuer ein einschlaegiges Gewerbe (nach Beantragung des Gewerbescheins) muessten die Ausgaben doch eigentlich absetzbar sein.
Kann ich diese Ausgaben dann nur steuermindernd geltend machen in Bezug auf Gewinne aus diesem Gewerbe, oder auch in Bezug auf Gewinne aus meiner normalen Berufstaetigkeit?
Kann ich diese Ausgaben dann nur steuermindernd geltend machen in Bezug auf Gewinne aus diesem Gewerbe, oder auch in Bezug auf Gewinne aus meiner normalen Berufstaetigkeit?