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Steuerliche Absetzbarkeit von Domainkosten

TaT

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14. Juni 2002
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Wenn ich einen Gewerbeschein anmelde und die Domains über das Gewerbe laufen lasse, dürfte ich wohl die Verluste aus dieser Einkommensart mit meinen Einnahmen aus einem normalen Arbeitsverhältnis zumindest zum Teil aufrechnen können. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Wie sieht es aus, wenn ich die Domains bereits vor einigen Wochen registriert habe, aber erst jetzt einen Gewerbeschein anmelde? Kennt jemand gute Infoseiten zu diesem Bereich oder weiß vielleicht, ob auch dann die Domains steuerlich absetzbar sind? Wie hoch liegt der Mindeststeuer bei der Einkommenssteuer, den ich auch durch das Absetzen der Domainkosten nicht unterschreiten kann? Fragen über Fragen... ;) hat jemand Antworten?
 
Hab das hier schon mal gelesen, es geht! - Weiss nur nicht mehr ganz genau wer es wo geschrieben hatte und welche Einschränkungen es gibt. Wie z.B. die Geschäftsform bzw. das Gewerbe organisiert sein muss...

danke :D
 
ich habe mein gewerbe im maerz diesen jahres angemeldet. rueckwirkend zum 01.01.2001 da ich seit dem domains gereggt habe. kein problem. auch die kosten habe ich komplett absetzen koennen. theoretisch kannst du so viel kosten absetzen bis dein zu versteuerndes einkommen = 0 ist. bleibt dann noch verlust ueber, ist es moeglich, diesen verlust ins naechste jahr mit rueber zu nehmen (verlustvortrag).

hab mittlerweile auch meinen steuerbescheid fuer 2001 bekommen und es gab keine beanstandungen vom finanzamt. die wollten noch nicht einmal belege sehen.

mfg
zorron ;D
 
nur aufpassen, daß Dein Gewerbe nicht dauerhaft (jahrelang) minus macht, sonst gibts die fehlende Gewinnerzielungsabsicht und dann wird die das ganze irgendwann als Liebhaberei gestrichen.
 
HI

@zorron

Wie darf ich das verstehen?ich  reg mir für 1000 euro Domains und kann sie dann absetzen?Rückwirkend  bis zu 1 jahr in deinen fall jetzt.
Wieviel erhalte ich denn zurück?

Bzw als was melde ich das gewerbe an ?
Dienstleistungen? Namenverkauf Webdingsbums?


Danke

Olympia
 
habe mittlerweile auch noch etwas dazu gefunden: die Rückwirkung der Anmeldung kann sich wohl maximal auf drei Monate erstrecken
 
@stephan
"nur aufpassen, daß Dein Gewerbe nicht dauerhaft (jahrelang) minus macht, sonst gibts die fehlende Gewinnerzielungsabsicht und dann wird die das ganze irgendwann als Liebhaberei gestrichen."
es duerfte in diesem fall wohl selbst dem fa schwer fallen, einen solchen vorwurf zu begruenden. zu welchem anderen zweck (als dem der gewinnerzielung) soll ich mir denn die domains sonst holen? ich kann sie ja nicht an die wand haengen und sie mir ankucken wie z.b. gemaelde! ;)

@olympia
"Wie darf ich das verstehen?ich  reg mir für 1000 euro Domains und kann sie dann absetzen?Rückwirkend  bis zu 1 jahr in deinen fall jetzt.
Wieviel erhalte ich denn zurück?

Bzw als was melde ich das gewerbe an ?
Dienstleistungen? Namenverkauf Webdingsbums?"


du darfst das so verstehen, dass du alle deine betriebsbedingten ausgaben (waren bei mir eigentlich nur reg-, + "park"gebuehren), abzueglich der betriebseinnahmen von deinem zu versteuernden einkommen abziehen kannst. wieviel du dann zurueckbekommst, liegt also auch daran wieviel du sonst noch (in deinem normalen job) verdienst. du bekommst ja nicht die betriebsausgaben zurueck sondern die steuern die du fuer die summe der betriebsausgaben bezahlt haettest. je mehr betriebsausgaben - desto besser! also immer schoen belege sammeln  8)!  

wenn du es richtig anstellst, bekommst du zusaetzlich noch die vst zurueck. die allerdings komplett  ;D

"internetdienstleistungen" sollte eigentlich jedes ordnungsamt anerkennen. bei mir hats gereicht.

@tat
"habe mittlerweile auch noch etwas dazu gefunden: die Rückwirkung der Anmeldung kann sich wohl maximal auf drei Monate erstrecken"

wuerde mich mal interessieren wo du das gefunden hast.
wie gesagt - ich hatte keine probleme!

mfg
zorron ;D
 
@tat
"habe mittlerweile auch noch etwas dazu gefunden: die Rückwirkung der Anmeldung kann sich wohl maximal auf drei Monate erstrecken"

wuerde mich mal interessieren wo du das gefunden hast. und wie gesagt - ich hatte keine probleme!

über google.de stichworte: gewerbeschein rückwirkend site:de
der Link war, nun, nicht unbedingt der verläßlichste ;)
http://www.0190service.de/faq.html
 
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