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Tipps für Domain-Anwalt/in in Hamburg

domainhengst

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20. Dez. 2004
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Hallo,

für einen eventuellen Widerspruch in einer Domainsache mit einstw. Verfügung vor dem LG Hamburg bräuchte ich kurzfristig eine Empfehlung für einen Anwalt/Anwältin.

Oder sehe ich dass falsch, dass wenn ich mir einen Anwalt aus einer anderen Stadt nehme, ich dann für die Reisekosten aufkommen darf (falls man nicht 100% gewinnt).

vg,
martin
 
Je nach Sache gibt es auch die Möglichkeit eines Terminsvertreter der dann vor Ort ist.

Geht es lediglich um eine domainrechtliche Sache oder ist das vielleicht auch ein markenrechtliches Problem? Je nachdem hätte ich vielleicht eine Empfehlung.
 
Geht es lediglich um eine domainrechtliche Sache oder ist das vielleicht auch ein markenrechtliches Problem? Je nachdem hätte ich vielleicht eine Empfehlung.

Ja, gerne her mit dem Tipp und Danke für den Hinweis auf den Vertreter vor Ort. Es ist natürlich auch eine Marke im Spiel.

Meine Idee mit einem lokalen Anwalt war darauf gegründet, dass die Anwaltskanzlei des Klägers in München sitzt und in Hamburg klagt. Dachte da vielleicht einen Heimvorteil holen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst eigentlich jeden Anwalt nehmen für Amtsgerichte und Landgerichte hat da jeder eine Zulassung. Für OLG muss ein Anwalt glaube ich eine Sonderzulassung haben, gilt dann aber auch an allen OLGs.

Nehm Dir den besten den Du bekommen kannst, gerade bestimmte Domainanwälte kennen die Verhältnisse an den verschiedenen Gerichten sehr gut. Domainstreitigkeiten sind ja meist quer durch die Republik verteilt, da gibt es selten Heimvorteile.

Die Reisekosten kommen extra.

Grüsse

123meins
 
das die in HH klagen wird mehr den Grund haben, dass HH teils für mehr oder minder sehr "fragwürdige" Urteile zugunsten den Klägers bekannt/berüchtigt ist (war?), wenn ich es richtig in Erinnerung habe (zumindest erstinstanzlich...)
Dr. Bahr halte ich auch für eine gute Empfehlung!

grüsse,
engel
 
Du kannst eigentlich jeden Anwalt nehmen für Amtsgerichte und Landgerichte hat da jeder eine Zulassung. Für OLG muss ein Anwalt glaube ich eine Sonderzulassung haben, gilt dann aber auch an allen OLGs.

Eine solche Gerichtszulassung gibt es seit der BRAO-Reform 2007 nicht mehr.
 
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