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Umsatzsteuer auf Adsense Einnahmen?

German

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21. Jan. 2009
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Hallo zusammen,

sicherlich wurde die Frage hier schon mal gestellt, ich konnte leider nichts finden. Ich habe über Google bereits gesucht, aber man findet verschiedene Antworten, auch mein Steuerberater ist sich nicht sicher und prüft das grad...

Nun meine Frage an Euch, an die, die auch Einnahme über Adsense generieren.

Bei mir ist das Problem, dass wenn man hier in Deutschland auf die Adsense Einnahmen Umsatzsteuer zahlen muss, dass eine enorme Steuernachzahlung für 2011 auf mich zukommt.

Zahlt Ihr Umsatzsteuer auf Eure Adsense Einnahmen? Einkommenssteuer ist klar, aber ich habe häufig gelesen, dass Google bereits in Irland die Einnahmen versteuert und man in Deutschland das nicht mehr machen muss, das deutsche Finanzamt kann also keine Umsatzsteuer berechnen!? Ist das so korrekt?

Habt Ihr vielleicht Quellen im Netz, die dies so unterstreichen, die ich meinem Steuerberater senden kann?

Beste Grüße
André
 
Ich erziele mit Adsense monatlich Umsätze in nicht unerheblicher Höhe und mein Steuerberater verbucht diese als Nettoumsätze. Ergo zahle ich darauf keine Umsatzsteuer, denn die Zahlungen kommen ja nicht aus Deutschland. Bei Amazon, Ebay und anderen ausländischen Partnern läuft es genau so. Quellen dafür kann ich nicht benennen, das ist für mich aber logisch. Im Zweifel einfach einmal direkt beim Finanzamt anfragen, die sollten die Frage eindeutig beantworten können. Mich wundert die Unsicherheit Deines Steuerberaters ...

Gruß monte
 
:trytofly:
Ich erziele mit Adsense monatlich Umsätze in nicht unerheblicher Höhe und mein Steuerberater verbucht diese als Nettoumsätze. Ergo zahle ich darauf keine Umsatzsteuer, denn die Zahlungen kommen ja nicht aus Deutschland. Bei Amazon, Ebay und anderen ausländischen Partnern läuft es genau so. Quellen dafür kann ich nicht benennen, das ist für mich aber logisch. Im Zweifel einfach einmal direkt beim Finanzamt anfragen, die sollten die Frage eindeutig beantworten können. Mich wundert die Unsicherheit Deines Steuerberaters ...

Gruß monte

Hey monte,

danke Dir für die Antwort...

Genau so sehe ich es auch und genau so habe ich es auch verstanden, mein Steuerberater übrigens auch, aber er hat eben keinen vergleichbaren Fall. Nur irritieren mich eben andere Meinungen, die man im Internet finden kann, so ist es nicht selten, dass es Leute gibt, die diese Einnahmen extra noch mal in Deutschland versteuern und dabei ist nicht die Einkommens-, sondern die Umsatzsteuer gemeint...

Auch habe ich Aussagen gefunden, wo das eine Finanzamt das sagt, das andere Finanzamt etwas anderes, so eine eindeutige Aussage kann ich nicht finden, deswegen suche ich nach Quellen, bzw. nach Paragraphen, die mir das beweisen...

Beste Grüße
André
 
Naja letzten Endes unterschreibst du die Steuerklärung und du kommst somit in Knast, wenn du die Steuern falsch buchst.

only my 5 Cent

Mario
 
Wenn tausend Leute etwas dummes sagen, bleibt es doch etwas dummes
Chinesisches Sprichwort.

Natürlich kannst Du nur dann Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn Du diese auch erhalten hast.
Steht auf Deiner Google-Abrechnung etwas von Umsatzsteuer?

Wenn im Web von "versteuern" die Rede ist, meint der eine Umsatzsteuer, der nächste Einkommensteuer. Noch schlimmer wird es wenn die Leute von " von der Steuer absetzen" reden, dann meint der eine "Vorsteuer ziehen", der nächste meint "Einkommen mindern" und der nächste meint "Abschreibung".
 
Genau, ruf doch einfach mal den Verdienstnachweis auf. Dieser weist keine Steuer aus, und was steht im Header?

Zahlung von:
VAT ID: IE 63 88047V
Google Ireland Ltd.
Gordon House
Barrow Street
Dublin 4
Ireland

Genau...die irländische UID, IR gehört zur EU und wenn Du auch Unternehmen mit deutscher UID hast, dann ist der Umsatz sowieso umsatzsteuerfrei.

Genau wie bei Amazon:

Amazon EU Sarl
5, Rue Plaetis
L-2338 Luxembourg
Luxembourg

USt-IdNr: LU20260743

Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.

Gruß Jens
tax.fr
 
wenn Dein Steuerberater diese Frage nicht leicht beantworten kann, solltest Du mal über einen Wechsel nachdenken.
 
wenn Dein Steuerberater diese Frage nicht leicht beantworten kann, solltest Du mal über einen Wechsel nachdenken.

Sehe ich auch so - Steuerberater wechseln, lieber jetzt als später - Es gibt (fast) nichts was so schnell so viel Geld kosten kann, wie der falsche steuerliche Rat.

Die Frage darf eigentlich keine Schwierigkeit bereiten und sollte ohne große Recherche beantwortet werden können - insbesondere von einem Steuerberater.

Ciao
Forsaken
 
Nun meine Frage an Euch, an die, die auch Einnahme über Adsense generieren.

Bei mir ist das Problem, dass wenn man hier in Deutschland auf die Adsense Einnahmen Umsatzsteuer zahlen muss, dass eine enorme Steuernachzahlung für 2011 auf mich zukommt.

Zahlt Ihr Umsatzsteuer auf Eure Adsense Einnahmen? Einkommenssteuer ist klar, aber ich habe häufig gelesen, dass Google bereits in Irland die Einnahmen versteuert und man in Deutschland das nicht mehr machen muss, das deutsche Finanzamt kann also keine Umsatzsteuer berechnen!? Ist das so korrekt?

Hallo German,

meine Sichtweise dazu:

Du lieferst eine Dienstleistung aus DE heraus an Google in Irland: Nämlich Du stellst Werbeflächen auf Deinen Websites zur Verfügung. Dafür berechnest Du Google eine Umsatzbeteiligungsvergütung.


Betrachtungsmöglichkeit 1:

Google bastelt seine Adsense Werbung in Irland zusammen, und generiert das Adsense Feld in Irland, also ist der Lieferort Irland.

Wenn nun Google in Irland eine UID besitzt und Du ebenfalls, dann sieht es Umsatzsteuertechnisch wie folgt aus:

  • Du erbringst Google eine "sonstige Leistung" in Irland und stellst Google dafür eine Rechnung.
  • Da beide Parteien eine UID besitzen gilt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (reverse charge). Darauf muss in der Rechnung gesondert hingewiesen werden!
  • Das heisst: Nicht Du weist die Umsatzsteuer aus und führst sie ans Finanzamt ab, sondern das soll der Empfänger der Leistung (Google in Irland) machen. Google muss dann (mit Irländischem Umsatzsteuersatz) eine Umsatzsteuervoranmeldung in Irland abgeben, aber nichts bezahlen, denn im gleichen Zug wird diese als "Vorsteuer" gezogen! Trotzdem aber muss die Steuer in Irland zunächst angemeldet werden (würde im Umkehrfall auch hier in DE so sein).
  • ACHTUNG: Alle Unternehmen die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind müssen bei Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft (ausserhalb von DE) die ZM (Zusammenfassenden Meldungen) in der Regel einmal pro Vierteljahr abgeben. Wem das nix sagt: Steuerberater fragen. Evtl. macht der das ja automatisch gleich mit.


Betrachtungsmöglichkeit 2:


Du erbringst eine Leistung in DEUTSCHLAND, denn Deine Websites sind alle in DE gehostet und die Kunden die "klicken" (also den Umsatz bringen, welcher die Basis der spätere Umsatzbeteiligung darstellt) sitzen in DE, und auch die Partnerprogramme die da geklickt werden sitzen in DE. Google mag zwar in Irland sitzen, aber sie bekommen DEINE Dienstleistung in DE geliefert.

  • Die Leistung wurde in Deutschland erbracht. So wie z.B. eine Übernachtung eines Irischen Gastes in einem Deutschen Hotel ja auch in Deutschland erbracht wird. Genauso wie der Irische Übernachtungsgast kann daher auch Google auf gar keinen Fall auf "Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (reverse charge)" pochen. Es fehlen schlicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Du bist nach Deutscher Umsatzsteuergesetzgebung dazu verpflichtet Google die Umsatzsteuer voll auszuweisen. Google kann sich diese natürlich gerne in DE wieder holen, was bei deren Umsatz in DE vermutlich Sinn macht.
  • Ergo ist Googles Zahlung eine Bruttozahlung, Du musst also davon 19% Umsatzsteuer aus Deiner Rechnung ans Deutsche Finanzamt abführen!


Verwirrend in dem Fall ist ja nun, dass Google einfach von selbst Gelder auf das im Account angegebene Konto überweist, ohne dass man eine Rechnung zuvor gestellt hätte. Verwirrend ist ebenfalls, dass Du als "Lieferer" gar keinen Einblick darin hast, WAS denn Deine Lieferung exakt war, WANN Du exakt geliefert hast und vor allem WO Du geliefert hast. Du hast einfach einen HTML Code in Deine Website eingebaut, und den Rest hat ja Google gemacht.

Auch wenn das Geld "ohne Rechnung" einfach so auf Deinem Konto ankommt, musst Du dennoch eine Rechnung stellen. Auch wenn Google keine von Dir anfordert. Und in der Rechnung musst Du Dich umsatzsteuertechnisch erklären.

Ich bin Privatmann, KEIN Steuerberater. Aber mir als Privatmann ist es völlig schleierhaft, ob Betrachtungsmöglichkeit 1 oder 2 gilt. Und so manchem Steuerberater ist das vermutlich ebenfalls unklar.

Frage in die Runde: Fall 1 oder Fall 2 oder liege ich komplett daneben?

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Fall 1 soweit ich weiß, keine Rechtsberatung.

Transfer aufs "Real-Life":

Du besitzt keine Deutsche Domain mit Deutscher Website in Deutschland gehostet (virtuelles, Deutsches Grundstück/ Haus) sondern ein echtes Haus in Hamburg. An der Aussenfassade (Landingpage) vermietest Du einem Irischen Unternehmen ein 16qm grosses Stück Hauswand um Werbung zu präsentieren (AdSense Banner). Das Unternehmen montiert daraufhin ein weisses Plakat, und spielt Nachts mittels Beamer von der gegenüberliegenden Häuser-Seite Werbung auf das an Deiner Hauswand montierte Plakat! Diese Werbung wird direkt aus Irland mit Standleitung nach DE übermittelt, kommt also aus Irland. Auf den Bügersteig vor Deinem Haus ist zudem eine Vidiokamera gerichtet, welche aufwändig dokumentiert bei welcher Werbung wie viele Passanten wie lange zur Werbung aufschauen. Das Irische Unternehmen rechnet dann nach diesen Aufmerksamkeitsspannen (CPC-Klicks) mit seinen Werbepartnern ab.

Dem Deutschen Finanzamt wäre es in dem Fall doch total wurscht WAS das Irirsche Unternehmen da drauf projeziert, oder wo das Bildmaterial entsteht oder wie es nach DE kommt, oder wie die Werbepartner des irischen Unternehmens selbiges entlohnen. Das Deutsche Finanzamt sieht, dass Du eine Werbefläche vermietet hast, Mieter ist eine Irländische Firma. Diese zahlt Dir Geld für die Werbefläche. Fertig. DEIN Leistungssort liegt doch glasklar in Deutschland. Und es geht ja bei der umsatzsteuertechnischen Betrachtung nur darum, wo DU geleistet hast, nicht was Google dann so alles auf Basis Deiner Dienstleistung noch unternimmt.

Hey: Wie gesagt, bin kein Steuerfachmann. Aber in meinen Augen ist die Crux die Ermittlung des Leistungs-Ortes. Wo wurde die Dienstleistung erbracht? Und wenn Du eine .de Domain, mit Deutscher Website an Deutsche Internet User gerichtet in Deutschland gehostet hast, und dann als Deutsches Unternehmen dort Banner-Platz vermietest, dann fällt es mir verdammt schwer zu sehen, inwiefern die "Leistung" in Irland erfolgt ist. Du räumst Google das permanennte Recht ein auf einem wohldefinierten Platz Deiner Website einzuspielen was die gerade wollen. Dieser Teil Deiner Website wird dann von Google möglicherweise wirklich aus Irland angeliefert. Menschen klicken, Google bekommt draufhin Geld von seinen Werbepartnern, und gibt Dir einen Prozentsatz davon ab. Aber wo wird nun "Deine Leistung" geliefert? Eigentlich beim Internet User auf dem Browser (also im Beispiel hier in der Regel in Deutschland): Der User ruft Deine Domain auf, und sein Browser bastelt nun die HTML Site zusammen. Dabei kommen fast alle Stücke aus DE (von Deinem Webspace) incl. dem Grundaufbau der Site. Lediglich der vermietete Bannerplatz agiert anders: Dein HMTL Code sagt dem Webbrowser des Internet Users, dass der Kontent für diesen Platz bitte aus Irland abzuholen sei, bei Google. Und genau DARIN besteht ja Deine Dienstleistung: Beim Aufbau der Website dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Platz (Banner) vom Browser des Internet Users bitte nicht bei DIR, sondern bei Google in Irland abzuholen sei. Mehr tust Du ja nicht, alles andere erledigt ja Google für Dich. Du weisst ja nicht mal, WOHER am Ende der Kontent im an Google vermieteten Banner physisch kommt. Im beschriebenen Fall leistest Du also Deine Dienstleistung in DE.

Hättest Du eine .us Domain (ccTLD USA) in Englisch, Server in USA, Internet User alle aus den USA, dann sähe ich das anders.

Ob Du jetzt also Umsatzsteuer berechnen musst oder nicht, hängt also möglicherweise davon ab, wo Du Deine Seite hostest, und wer diese Seite überwiegend besucht.

Alles Vermutungen um die Diskussion zu füttern.

AlexS
 
Genau, ruf doch einfach mal den Verdienstnachweis auf. Dieser weist keine Steuer aus, und was steht im Header?

Zahlung von:
VAT ID: IE 63 88047V
Google Ireland Ltd.
Gordon House
Barrow Street
Dublin 4
Ireland

Hi webplanet,

warum auch sollte die irische Firma eine "Steuer ausweisen"? Es ist ja gerade umgekehrt, dass nämlich der Leistungs-ERBRINGER (also der an Adsense teilnehmende Domainer) von seinem Heimatsteueramt dazu verdonnert wird, eine entsprechende Rechnung zu erstellen. Keine Einnahme ohne Rechnung. Denn ohne Rechnung wäre ja keine umsatzsteuerliche Betrachtung möglich.

Würde Google davon ausgehen, dass Du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellst, dann würde Google diese Rechnung natürlich anfordern, um sich die per Steuererstattung in DE wieder reinzuholen. Dann aber müsste Google diese Umsatzsteuer auch an Dich zahlen. Stellst Du dann Google KEINE Rechnung mit Umsatzsteuer aus, kann sich Google diese auch nicht in DE erstatten lassen. Also zahlen sie Dir die Umsatzsteuer vermutlich von Anfang an einfach gar nicht erst. Ist ja bequemer für Google. Nur jetzt musst DU halt Deinem Finanzamt nachweisen, dass DU in Irland geliefert hast.

Google schiebt also den schwarzen Peter schön auf Dich.

Wenn Du also der Meinung bist, dass Du NICHT in Irland geliefert hast, dann hast Du meines Erachtens das Recht Google eine Rechnung in Höhe der bereits erfolgten Zahlung PLUS Umsatzsteuer zu stellen! Google zahlt dann den Differenzbetrag zum bisher Gezahlten an Dich, Du führst die Umsatzsteuer Deiner Rechnung ganz normal ans Finanzamt ab, Google holt es sich dann wieder. Bekloppt, aber so wollen die Steuerheinies es wohl. Ein Nullsummenspiel für alle, aber bürokratisch korrekt!


AlexS
 
AlexS, eine Domain oder einen Speicherplatz auf einem Server kannst du nicht mit einem unbeweglichem Gut wie einem Haus vergleichen.

Die Gutschriften von Google Ireland werden als steuerfreie Umsätze aus der Europäischen Gemeinschaft gebucht. An deiner Stelle würde ich mir als wichtigsten Vorsatz fürs neue Jahr die Suche nach einem neuen Steuerberater setzen. Sowas sollte der mit einer Pistole in der Hand und zwei Kilo Kokain im Po beantworten können... Damit er es für dieses Jahr noch richtig bucht, kannste ihm ja sagen, dass das Buchungskonto die 8125 ist im Kontenrahmen SKR03 ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Google schiebt also den schwarzen Peter schön auf Dich.
Nein, Google rechnet per Gutschrift ab und erfasst die Umsätze in Irland gem. dem Reverse-Charge-Verfahren. Das passt schon. Eine eigene Rechnung des Seitenbetreibers ist nicht erforderlich.
Wenn Du also der Meinung bist, dass Du NICHT in Irland geliefert hast, dann hast Du meines Erachtens das Recht Google eine Rechnung in Höhe der bereits erfolgten Zahlung PLUS Umsatzsteuer zu stellen! Google zahlt dann den Differenzbetrag zum bisher Gezahlten an Dich, Du führst die Umsatzsteuer Deiner Rechnung ganz normal ans Finanzamt ab, Google holt es sich dann wieder. Bekloppt, aber so wollen die Steuerheinies es wohl. Ein Nullsummenspiel für alle, aber bürokratisch korrekt!
Nein, gerade so wollen sie das nicht, die Steuerheinis. Dafür gibt es ja das Reverse-Charge-Verfahren.

m0f schrieb:
Damit er es für dieses Jahr noch richtig bucht, kannste ihm ja sagen, dass das Buchungskonto die 8125 ist im Kontenrahmen SKR03 ;-)
Lieber Konto # 8336, sonst gibt es dumme Fragen vom Finanzamt. Aber das nur am Rande...;-)
 
AlexS, eine Domain oder einen Speicherplatz auf einem Server kannst du nicht mit einem unbeweglichem Gut wie einem Haus vergleichen.

Die Gutschriften von Google Ireland werden als steuerfreie Umsätze aus der Europäischen Gemeinschaft gebucht. An deiner Stelle würde ich mir als wichtigsten Vorsatz fürs neue Jahr die Suche nach einem neuen Steuerberater setzen. Sowas sollte der mit einer Pistole in der Hand und zwei Kilo Kokain im Po beantworten können... Damit er es für dieses Jahr noch richtig bucht, kannste ihm ja sagen, dass das Buchungskonto die 8125 ist im Kontenrahmen SKR03 ;-)


Hi m0f,

Du, ich selbst habe das Problem ja gar nicht, weil ich keine Adsense oder Affiliate Einnahmen habe. Ich beziehe 100% meines Einkommens aus dem Verkauf von Domains. Und meine Steuerberaterin hier in Lettland ist total fit, keine Sorge.

Google kann "buchen" was es will, DU musst eine Rechnung ausstellen, erwähnst Du darin eine "Reverse Charge", dann musst DU (und nicht Google) bei einer eventuellen Steuerprüfung dem Deutschen Finanzamt nachweisen, dass Du NICHT in DE geleistet hast. Gelingt dieser Nachweis nicht, dann sieht das Amt die Zahlung von Google ganz fix als Bruttozaholung an, und Du darfst 19% davon als Umsatzsteuer ausweisen und diese nachträglich abführen. Ob Google Dir dann den Differenzbetrag in einer Korrekturrechnung bezahlt, hängt dann davon ab, ob Du diese Korrekturrechnung relativ zeitnah stellst (1 oder 2 Jahre glaube ich) oder ob diese Steuerprüfung z.B. 7 Jahre nach Leistungserbringung erfolgt. Dann nämlich schaust Du in die Röhre.

Ich versuch mir gerade meine Steuerberaterin mit ner Knarre und Koks im Po vorzustellen. Das Freiberufler Substanzmissbrauch (Kaffee, Kuchen, Koks) betreiben ist ja allgemein bekannt, aber "im Po".....?

;-)

Gruss aus Riga,

AlexS
 
Nein, Google rechnet per Gutschrift ab und erfasst die Umsätze in Irland gem. dem Reverse-Charge-Verfahren. Das passt schon. Eine eigene Rechnung des Seitenbetreibers ist nicht erforderlich.

Die Vorschriften dazu sind vor ca. einem Jahr vereinfacht worden, viele Informationen im Internet sind veraltet.

Das hört sich ja positiv an.

Da ich keine Gutschriften von Google & Co. bekomme, wusste ich auch nicht, welche Dokumente mitgeliefert werden. Wenn Google natürlich eine die Rechnung ersetzende Gutschrift mit allen Angaben mitsendet, dann OK. Bleibt zu hoffen, dass Google nicht nur aus Bequemlichkeit die Umsatzsteuer in Irland verrechnet sondern dass dies einen realen Hintergrund hat. Für Google steht ja nichts auf dem Spiel: Google (v)erklärt als Erbringungsort Irland, und versteuert die Umsatzsteuer als Nullsummenspiel in Irland. Das ist natürlich superbequem für Google. Und super-unbequem für Googles Kunden, wenn das Deutsche Finanzamt es nämlich anders sehen sollte innerhalb von 10 Jahren.

Mir ist aber nach wie vor schleierhaft, wieso der Leistungsort überhaupt in Irland liegen soll. Geleistet wird doch jeweils auf dem Rechner jedes einzelnen Internet Users, der meine Website aufruft, bzw auf meinem Server in DE, von dem aus die HTML Daten an den Browser des Internet Users gehen. Erst beim Aufbau der Website wird ja der Inhalt des vermieteteten Banner-Platzes aus Irland von Google dazugeliefert, das aber bewirke ich ja in Deutschland. Oder muss man es so sehen, dass ich für den Aufruf von Googles Kontent nichts berechne? Der Kunde befindet sich dann beim eigentlichen CPC-auslösenden Klick auf Googles Servern, und dieses Geschäft findet dann eben in Irland statt, und daran werde ich beteiligt?

AlexS
 
Mir ist aber nach wie vor schleierhaft, wieso der Leistungsort überhaupt in Irland liegen soll.
Weil der Gesetzgeber das so definiert hat. Maßgeblich ist der Ort, an dem der Leistungsempfänger sitzt. Bei Google (als Empfänger der "Werbeleistung" des Domainers) also Irland. Wo welcher Server steht und was da wann drüber läuft, ist umsatzsteuerlich wurscht.

Rechtsgrundlage in D ist § 3a Abs. 2 UStG, falls Dich das interessiert. Innerhalb der EU ist das einheitlich geregelt, entsprechend findet sich auch im irischen UStG so eine Vorschrift.

Und super-unbequem für Googles Kunden, wenn das Deutsche Finanzamt es nämlich anders sehen sollte innerhalb von 10 Jahren.
Das dt. Finanzamt kann das nicht anders sehen, weil die Rechtslage numal so ist, wie sie ist. Im Übrigen hockt die dt. Finanzverwaltung auch nicht hinter dem Mond. Würden die das anders sehen, dann hätten sie sich schon gemeldet...
 
@ AlexS
Ironie an:
Wo liegt eigentlich dein Leistungsort? Wenn du z.B. auf dem DVF mit jemanden sprichst über die Domain xy, du vermittelst sie dann an einen Käufer – wo zahlst du dann die Steuern? Naja das Geschäft nahm ja schließlich in Deutschland beim DVF seinen Anfang (ohne wäre es zu diesem Geschäft nicht gekommen – hier Auftragserteilung) – dann wärst doch nur gerecht, dass der deutsche Fiskus die Steuern von deine Provision bekommt oder?
Oder du telefonierst mit einem Verhandlungspartner, ihr werdet euch über ein Geschäft einig, deine Provision geht klar. Da du aber gerade (während des Gesprächs - Geschäftsverhandlung) mit deinem Handy in Deutschland unterwegs bist, du hast wahrscheinlich keinen deutschen Handyvertrag, aber bei diesem Gespräch wurde das Deutsche-Handynetz benutzt, da ja deins hier nicht funktioniert, ist dann deine Provision in Deutschland zu versteuern?
Ironie aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sei mir nicht böse Alex, aber genau die Verwirrung, die Du hier reinbringst, findet man in fast allen Threads, die man über Google finden kann, was dieses Thema betrifft, dabei hast du ja nicht mal Unrecht, auch ich sehe das ähnlich wie Du...

Mir ging es darum wie das andere User handhaben, die Antwort habe ich bekommen, man muss in Deutschland auf die Adsense Einnahme keine extra Umsatzsteuer bezahlen, das wollte ich wissen und auch hören... ;)
 
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