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Unterschied zwischen EU Marke und deutsche Marke? Markeneintragung!?

DomainLTD

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15. Juli 2011
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Hallo Profis,

ein Domain Interessent schreibt mir, das er für eine von mir registrierte .de Domain eine EM hat, also eine europäische Marke hat eintragen lassen. Im deutschen Marken und Patentamt ist diese aber nicht vorhanden.

Bedeutet, muss ich dem Interessenten die Domain überlassen oder muss ich muss ich einen Prozess befürchten?

Meine Hauptfrage wäre, wo kann ich EM Marken nach Nummer abfragen lassen? und welche ist für uns deutsche Maßgeblich? EM Marke oder deutsche Marke?
 
EU-Marken kannst Du hier abfragen:
OAMI-ONLINE - CTM-ONLINE Markenrecherche - Einfach

Ob Du die Domain abgeben musst, Ärger befürchten musst oder der Interessent nur droht, kann man so nicht pauschal sagen, da wir die Domain nicht kennen.

Ist sie generisch?
Welche Marke hat der Besitzer?

Wenn die Domain generisch ist stehen die Chancen ganz gut, dass Du die Domain lediglich nicht in der eingetragenen Klasse verwenden darfst.

Beispiel: Domain lautet blaulicht.tld. Es kann keine Marke im Bereich Beleuchtung bzw. Sondersignalanlagen geben, da nicht eintragbar. Wenn der Markeninhaber beispielsweise Schnaps unter dem Namen blaulicht verkauft, könntest Du immer noch Blaulichter mit der Domain vertreiben.

Aber wie gesagt, so einfach ist das Thema nicht.
 
Du musst man prüfen ob es eine BILD- oder WORTMARKE ist. Bei 100 % identischer Wortmarke mit dem Keyword (deiner Domain) wird es kritisch - bei Bildmarke oder weniger als 100 % Keyword wäre ich gelassener....Wortmarke im Keyword plus was anderes ist auch kritisch. EU Marke gilt auch in D. Es kommt auch auf die TLD an. .de und .eu sowie alle nationalen tlds in der EU wären "rechtlich" durchsetzbar, bei .com, .org und .net wird es komplizierter (müsste in den USA als Marke eingetragen sein...nicht alles so easy...).

Ist die eingetragen oder beantragt ?

Notfalls Markenanwalt fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
EU-Marken kannst Du hier abfragen:
OAMI-ONLINE - CTM-ONLINE Markenrecherche - Einfach

Ob Du die Domain abgeben musst, Ärger befürchten musst oder der Interessent nur droht, kann man so nicht pauschal sagen, da wir die Domain nicht kennen.

Ist sie generisch?
Welche Marke hat der Besitzer?

Wenn die Domain generisch ist stehen die Chancen ganz gut, dass Du die Domain lediglich nicht in der eingetragenen Klasse verwenden darfst.

Beispiel: Domain lautet blaulicht.tld. Es kann keine Marke im Bereich Beleuchtung bzw. Sondersignalanlagen geben, da nicht eintragbar. Wenn der Markeninhaber beispielsweise Schnaps unter dem Namen blaulicht verkauft, könntest Du immer noch Blaulichter mit der Domain vertreiben.

Aber wie gesagt, so einfach ist das Thema nicht.

Danke für den Link, meine .de Domain ist dort als Wortmarke von einem Schweitzer Unternehmen eingetragen worden.

Nur im DPMA - Startseite ist die Marke nicht vorhanden. Ich dachte eigentlich das für deutsche Domains eine Eintragung beim DPMA - Startseite pflicht sei?

Denn was für Europa eingetragen ist, müsste doch bei uns in Deutschland auch vermerkt sein?
 
Nein, denn deshalb gibts ja das EU Markenamt, damit man nicht in allen EU Ländern eigenständig eintragen muss.
 
Also steht das EU Amt über dem deutschen Patent und Markenamt? auch wenn es sich hierbei um eine .de Domain handelt?
 
Das sind einfach zwei unterschiedliche Dinge.

(Ich habe Dir eine PM geschickt.)
 
Habe dir geantwortet.

Ich lasse die Domain erst einmal schön bei mir im Portfolio. Den Namen möchte ich nicht nennen. Der Interessent bietet 1000,- Euro was mir für diese Top Domain zu wenig ist. Na mal sehen was kommt. Er würde doch nicht bieten hätte er alle Rechte mich abzumahnen...
 
Na, Du spielst ja auf Risiko. Ich würde es auf jeden Fall von einem Fachmann prüfen lassen und mich beraten lassen, auch wenn Du einen guten Kaufpreis möchtest.

Es ist natürlich ERSTMAL billiger, die Domain für 1000 von Dir zu kaufen, als Dich abmahnen zu lassen. 1000 ist auch noch billiger als die Gerichtskosten.

Das Dir der Interessent etwas bietet, hat also nichts zu bedeuten. Möglicherweise will er auch nur ein Gegenangebot von Dir, was der dann vor Gericht verwenden kann.
 
Er würde doch nicht bieten hätte er alle Rechte mich abzumahnen...

abmahnen und domainübertragung hat nicht viel gemein. dass er dir einen betrag bietet laesst auf weitsicht und rationalität schliessen bei deinem gegenüber. leider sinnlos bei solchen leuten wie dir die daraus völlig falsche schlüsse ziehen...

viel spass bei deinem "fall"
 
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man so ehrlich zu sich selbst sein und es zugeben. Dann kann man sich Hilfe von Profis holen. Noch könnte man die Domain wohl in Sicherheit bringen.

Was Du da machst ist Russisch Roulette. Manchmal gehts gut ... manchmal nicht.

Aber warum bist Du eigentlich hier ins Forum gekommen, wenn Du sowieso alles besser weisst ?
 
Na, Du spielst ja auf Risiko. Ich würde es auf jeden Fall von einem Fachmann prüfen lassen und mich beraten lassen, auch wenn Du einen guten Kaufpreis möchtest.

Es ist natürlich ERSTMAL billiger, die Domain für 1000 von Dir zu kaufen, als Dich abmahnen zu lassen. 1000 ist auch noch billiger als die Gerichtskosten.

Das Dir der Interessent etwas bietet, hat also nichts zu bedeuten. Möglicherweise will er auch nur ein Gegenangebot von Dir, was der dann vor Gericht verwenden kann.

Hat er doch schon 6000,- Euro.
 
Es geht hier nur um eine Frage, warum taucht eine eingetragene Marke im EU Amt nicht im DE Amt wieder auf? das ist alles was ich wissen will. Arbeiten diese beiden "Behörden"? nicht zusammen?
 
Die Frage ist doch immer noch, ob die Domain generisch ist.

Diese Frage hast Du nicht beantwortet, deshalb ist hier alles stochern im Nebel.

Und ja, man kann/muss nicht nur im .de Markenverzeichnis sondern auch bei EU-Marken recherchieren. Weltweit auch noch bei der WIPO. Klar wäre es schön, wenn man diese Datenbanken zusammenführen würde. Aber es sind halt Behörden.

Eine Marke ist aber nicht automatisch der Berechtigungsschein auf eine Domain.

Da Dir die Materie fremd ist, solltest Du einen spezialisierten Anwalt bemühen - nur dieser kann Dich ausführlich beraten.

Grüsse

123meins
 
Hallo DomainLTD,

ich versuchs mal in drei Sätzen zusammenzufassen:

  • Juristische- und Privatpersonen können jede beliebige Zeichen- und Ziffernfolge für eine kleine Anzahl genau zu beschreibender Waren und Dienstleistungen "schützen". Geschützt ist nicht die Zeichen- und Ziffernfolge an sich und per se sondern die Nutzung derselben in exakt den im Markenantrag beschriebenen Waren- und Dienstleistungs-Bereichen.
  • Der Schutz kann national in einem bestimmten Land erfolgen (z.B. DPMA in DE) oder innergemeinschaftlich (EU-weit) oder sogar interntional (sehr selten).
  • Solange Du mit der Domain in keinster Weise am Waren- und Dienstleistungs-Verkehr des Schutzbereiches (DE, EU, weltweit) teilnimmst, verletzt Du die Marke auch nicht.
  • Teilnahme am Waren- und Dienstleistungs-Verkehr ist schon gegeben, wenn Du z.B. die Domain "parkst"!
  • Repräsentiert die Zeichen- und Ziffernfolge einen in dem Gebiet (DE, EU, weltweit) generischen Begriff (Duden), dann darf der Markenschutz nicht auf die Bedeutung desselben zielen: "Golf" ist OK als Automarke, nicht aber als Marke für irgendwas, dass mit dem Golfspiel zu tun hätte.
  • Solange Du also mit der Benutzung der Marke exakt auf dem Bedeutungsgebiet des generischen Begriffes bleibst, KANNST Du das Waren- und Dienstleistungs-Verzeichnis des Markeninhabers gar nicht verletzen!
Aber: Jeder hat das Recht dennoch einen vermeintlichen Verstoss gerichtlich prüfen zu lassen, und zwar durch alle Instanzen bis hoch zum Weltgerichtshof (geringe Übertreibung). Und im Falle eines Falles gehen Dir nach spätestens ein zwei Instanzen die puste und die Finanzen aus.

In Deinem Fall: Alleine schon das Verhandeln über den Domainverkauf könnte je nach Verlauf bereits die Teilnahme am Waren- und Dienstleistungs-Verkehr konstituieren! Daher sollten Domaininhaber und Verhandler möglichst nicht identisch sein.

Da Dir die Materie fremd ist, solltest Du einen spezialisierten Anwalt bemühen - nur dieser kann Dich ausführlich beraten.

Da hat Christoph Recht! Wobei es sollte ein auf dem Domaingebiet kompetenter Anwalt sein, und die verlangen i.d.R. gutes Geld (3-stellige Stundensätze, bis hoch zu mittel-3stellig). Tip: Hier im Forum gibt es den einen oder anderen Anwalt, evtl. einfach mal in einem Post darum bitten, dass sich einer bei Dir meldet (den müsstest Du aber aller Voraussicht nach bezahlen, die Leut sind hochbeschäftigt).

AlexS <- wieder auf den Beinen......
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Registrierdaten der Domain und der Marke können auch noch eine Rolle spielen. Eine später registrierte Marke schlägt in der Regel eine frühere Domain nicht.
 
Ja das mit der früher registrierten Domain kenne ich auch, leider hat der Markeninhaber seine Marke über 1 Jahr vor meiner Registrierung erledigt...

Ich verstehe diese Leute nicht, sichern sich eine Marke, aber sichern sich nicht die Domains dazu und dann geht das große Abmahnen los! Typisch planlos sage ich da! Ich kam ja nicht an um das Unternehmen zu schädigen, die Domain war frei sah hübsch aus klang gut, da habe ich die kleine aufgerissen und nach Hause mitgenommen :playingball:

Thats all! Jetzt erwarte ich die fette Abmahnung! aber ich gebe die "kleine" nicht her! da habe ich schon Großkonzerne zum Weinen gebracht.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe! Und bisher habe ich immer gewonnen und keinen Cent für eine Abmahnung bezahlt! Ach ja habe ich erwähnt das ich einige male abgemahnt wurde? Nein? egal! ich bin sehr Konflikt-freudig!
 
Thats all! Jetzt erwarte ich die fette Abmahnung! aber ich gebe die "kleine" nicht her! da habe ich schon Großkonzerne zum Weinen gebracht.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe! Und bisher habe ich immer gewonnen und keinen Cent für eine Abmahnung bezahlt! Ach ja habe ich erwähnt das ich einige male abgemahnt wurde? Nein? egal! ich bin sehr Konflikt-freudig!

... bis Du einmal an den falschen Großkonzern/Firma gelangst. Aktuell hat mein Anwalt eine 74-seitige OLG-Klageschrift mit ca. 700-750 Seiten Anlagen auf seinen Tisch. Für die Bearbeitung d.h. Erstellung des 1. Schriftsatzes (70-100 Seiten Schriftsatz) rechnet er mit ca. 3-4 Wochen. Bei den aktuellen Stundensätzen kannst Du Dir ja ausrechnen wie viel alleine der 1. Schriftsatz meines Anwalts kostet. Die 1. Instanz haben wir zu 100% gewonnen obwohl der damalige Kläger 5 Schriftsätze eingereicht hat. Den 4. Schriftsatz mit ca. 200 Seiten hat er nur 1 Woche vor der mündlichen Verhandlung, danach den 5. Schriftsatz eingereicht obwohl eigentlich nur 2 Schriftsätze für jede Partei vorgesehen sind.

Aktuell dürfte sich wohl der "Trend" durchsetzen (habe gerade 2 Fälle), dass zunächst auf Löschung der Klage wegen Nichtbenutzung geklagt wird, dadurch Beweiße gesammelt werden und anschließend wegen Bösgläubigkeit geklagt wird um an die begehrte Domain zu gelangen. Beim ersten Fall handelt es sich um o.g. Fall nur umgekehrt. d.h. es wurde in der 1. Instanz keine Bösgläubigkeit festgestellt, und nun wird für das OLG versucht durch eine Löschungsklage wegen Nichtbenutzung der Marke zusätzliche Beweise zu erhalten. Im 2. Fall handelt es sich auch um einen beschreibenden Domainnamen.

Konfliktfreudigkeit hilft Dir auch nicht viel, wenn Du genügend finanzielle Rücklagen hast um Dich ausreichend verteidigen zu können.

Harry
 
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