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Urteil: Meinungsfreiheit für unberechtigte Abmahner!

Als Laie sage ich mal: Da wäre er mit einer Negativen Feststellungsklage wohl besser gefahren. Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege ...

Gruß
M.
 
OK, bei der nächsten Abmahnung frage ich dann beim Abmahner vorher nach, ob es sich um eine "Bösgläubeige" Abmahnung handelt oder nicht.:stupid:
 

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