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Urteil: Sedo mithaftbar...

nicit schrieb:
Mobile.de prüft auch nicht, ob ein als unfallfrei angebotener Wagen es tatsächlich ist, und sie löschen das Angebot auch nicht, wenn unfallfrei steht aber auf dem Foto schon zu sehen, dass das Auto einen Unfall hat.
@Daniel

Das Beispiel mit dem Gebrauchtwagen ist gar nicht so schlecht. Allerdings musst Du es auch in die richtige Relation setzen.

Wenn ein Gebrauchtwagenhaendler ein Fahrzeug anbietet, ohne sich irgendwelcher "Maengel" bewusst zu sein, dann ist das sicher einwandfrei, solange er im Rahmen einer zumutbaren eigenen Nachpruefungspflicht handelt (due diligence).

Wenn der gleiche Gebrauchtwagenhaendler aber ein gestohlenes Fahrzeug anbietet, von dem er klar weiss, dass es gestohlen ist, so macht er sich zum Hehler. Nichts anderes tut Sado hier. Eine Domain als immaterielles Gut besteht aus nichts als einem Namen. Wenn jemand diesen Namen stiehlt, so ist er ein Dieb. Sado bietet diesen gestohlenen Domainnamen nun trotz klarer Sachlage (Gutachten!) an und ist damit eindeutig ein Hehler, der Gewinn aus dem Weiterverkauf der gestohlenen Ware ziehen will.

Gruss,
Mac
 
Die 15k sind verkraftbar für Sedo und sollten auch nicht Anlass dazu geben hier Streitigkeiten zu entfachen. In jedem Business gibt es Risiken. Sedo kennt deren Risiken wohl mehr als gut und so eine Sache wird die nicht zurückschmeissen. Eine rollende Firma, sollte sich nicht von solchen Kosten beunruhigen lassen, denn diese gehören dazu.
 
@engel:
Wenn Du den Unterschied zwischen persönlicher und sachlicher Kritik tatsächlich nicht kennst, disqualifiziert dich das prinzipiell von jeder vernünftigen Diskussion. Es wäre daher am Besten, wenn Du meine Beiträge einfach ignorierst, bis du den Unterschied begriffen hast.

@Thema:
Ich kann jetzt die Entscheidung des Richters nachvollziehen (Erkenntnisgewinn ;) ).
Ich hätte es trotzdem anders entschieden:
Schließlich ist die a) Bewertung einer Domain und b) das Anbieten einer Domain zwei unabhängige Leistungen. Jede dieser Leistungen hat eigene Regeln und Bestimmungen, die der Kunde akzeptieren muss, bevor er sie nutzt.
Der Kunde muss bei letztere Domainanvermittlungs-Leistung den AGBs zustimmen, dass die Domain markentechnisch in Ordnung sein muss, dies wurden im konkreten grob Fall missachtet. Die AGBs wurden in diesem Falle vom Gericht wohl außer acht gelassen, was ich nicht gut finde. Schließlich stellen sie die einzige möglichkeit dar, und da waren wir uns ja einig, einen solche Domainplattform überhaupt anzubieten.

Ich sehe eben viele Sachverhalte aus Unternehmersicht (was laut engel einer "sehr schrägen Weltanschauung" entspricht :), in unserer Gesellschaft aber viel zu kurz kommt ):
Wenn man heute einen Dienst anbieten will, steht man ja aufgrund solcher Urteile schon mit einem Fuß im Knast/Ruin, wenn es nicht vor gericht aureichend ist, sich vor der erbringung einer Dienstleistung den jeweiligen Kunden verbindlich über die Dienstnutzung aufzuklären. Irgendwo muss man sich doch auf die schriftliche zusicherung eines kunden (hier: dass die domain kein markenrechtsverletzugn darstellt, was ja nicht implizit bei einer domain der fall ist, selbst wenn diese markenbestandteile enthält) auch mal verlassen können, oder hält einen das Rechtssystem prinzipiel für unmündig?!

Gruss
Tilli
 
Wenn Du den Unterschied zwischen persönlicher und sachlicher Kritik tatsächlich nicht kennst, disqualifiziert dich das prinzipiell von jeder vernünftigen Diskussion. Es wäre daher am Besten, wenn Du meine Beiträge einfach ignorierst, bis du den Unterschied begriffen hast.

Sei bitte vorsichtig mit solchen allgemeinen Äußerungen wie: "disqualifiziert dich das prinzipiell"...
Du bist weder in der Position noch in der Lage dies zu beurteilen.

den Unterschied zwischen persönlicher und sachlicher Kritik
Den Unterschied scheinst Du nicht zu kennen, oder was soll die obere Aussage darstellen?

Ob ich Deine Beiträge, die es inhaltlich sicherlich verdient haben, ignoriert zu werden, weiter verfolge oder nicht: bleibt ganz allein meine Entscheidung, die ich mir von Dir nicht nehmen lassen werde.


Ich sehe eben viele Sachverhalte aus Unternehmersicht (was laut engel einer "sehr schrägen Weltanschauung" entspricht , in unserer Gesellschaft aber viel zu kurz kommt ):

Du vertrittst hier also die "Unternehmersicht"?!?
Sorry...Du siehst die "Sachverhalte" rein subjektiv und auf Dich ausgerichtet, nach Deinem Kenntnisstand und Rechtsempfinden,und sicherlich nicht "generell" aus Unternehmersicht bzw. neutral.
Hier gibt es nämlich einige "Unternehmer", die sehen es gaaanz anders wie Du.
Oder ist deren Sicht keine "Unternehmersicht", nur weil sie zu einem anderen Ergebnis kommen?

Ich weiss nicht, was Du meinst, was in "unserer Gesellschaft zu kurz kommt": unternehmerisches Denken oder die Anzahl derjeniger, die Deine Sichtweise der Dinge teilen?
Unternehmerisches Denken und Handeln ist hier in .de jedenfalls sehr breit und beständig vertreten.

Ich kann jetzt die Entscheidung des Richters nachvollziehen (Erkenntnisgewinn ).
Ich hätte es trotzdem anders entschieden:
Schließlich ist die a) Bewertung einer Domain und b) das Anbieten einer Domain zwei unabhängige Leistungen.

Na, das hat ja gedauert, bis Du es "nachvollziehen" kannst...und legst gleich den nächsten "Hammer" nach....ist nur gut, dass Du da nixx zu "entscheiden" hast/hattest/haben wirst, sonst wäre das Rechtssystem wirklich empfindlichen Störungen ausgesetzt.

Sedo wusste das die Domain in der Börse eingestellt ist und auch, dass die Domain gegen das Markenrecht verstößt.[Punkt]

Wenn man heute einen Dienst anbieten will, steht man ja aufgrund solcher Urteile schon mit einem Fuß im Knast/Ruin

Das ist doch absolut populistischer Unsinn!!
Erst forderst Du unternehmerisches Denken und dann solche Aussagen :Confused:

AGB schützen nicht vor Vergehen, und wenn man noch so dick dort reinschreibt, dass man für diese Vergehen nicht haftbar zu machen ist.
In vielen Miet-/Kaufverträgen steht auch eine Menge drin, was vor Gericht nicht standhält oder generell unwirksam ist.

Genügend Beispiele dazu sind Dir ja schon aufgeführt werden.

oder hält einen das Rechtssystem prinzipiel für unmündig?!
sorry...aber darauf lohnt es sich nun wirklich nicht einzugehen.

grüsse,
engel
 
Zuletzt bearbeitet:
Tilli schrieb:
Schließlich ist die a) Bewertung einer Domain und b) das Anbieten einer Domain zwei unabhängige Leistungen.

Ich sehe eben viele Sachverhalte aus Unternehmersicht
Hi Tilli,
bitte sei mir nicht böse, aber bei Deinen Argumentationen kann ich Dir nur gute Besserung wünschen.
Ich hoffe Du bekommst noch rechtzeitig die Einsicht. Bei Deiner Ansicht könnten aus meinen Genesungswünschen bald Beileidswünsche werden. :Shocked:
Für meine Person: Hab Dich soeben auf meine Ignorerliste gesetzt. Für Deine Art von Beiträgen ist mir meine Zeit zu schade.
Ciao / didi
 
hmm, vielleicht hätte ich meinem letzten Posting etwas deutlicher werden müssen:

> "AGB schützen nicht vor Vergehen, und wenn man noch so dick dort
> reinschreibt, dass man für diese Vergehen nicht haftbar zu machen
> ist."
Es geht darin um die Haftbarkeit, die ein Anbieter eines öffentlich nutzbaren Dienstes zugemutet werden kann, und zwar die Haftung bezüglich Schäden durch Dritte an Dritte über einen Dienst.

Aufgrund solcher Urteile, die die Vertragsfreiheit in Punkto Haftungsbefreiung einschränken, gerät man in rechtliche unsicherheit, wenn man einen öffentlichen Dienst betreibt.

Die Vertragsfreiheit ist die Grundlage jeder unternehmerischer Tätigkeit, das meinte ich mit "unternehmerischer Sichtweise". Mehr nicht, aber toll, was engel noch zu diesem Stichwort durch den Kopf gegangen ist :)

Momentan kann man jedoch noch nicht mal die Haftung bei einem Blog, Forum was auch immer ausschließen (s. aktuelles Heise Urteil), der aktuelle Fall zeigt, dass dies bei Domainbörsen ab Kenntnisnahme eines Markenbestandteiles im Domainnamen ebenfalls nicht mehr ihre Haftung ausschließen können. (zumindest in fr)

Da muss jetzt niemand persönlich beleidigend werden, Verbalanfälle bekommen oder mit seiner Ignorliste angeben.

Das können wir doch ganz sachlich so stehen lassen.

Gruss
Tilli
 
Die Vertragsfreiheit ist die Grundlage jeder unternehmerischer Tätigkeit, das meinte ich mit "unternehmerischer Sichtweise".

Dann lerne zu schreiben was Du meinst!
Aus Deinem Posting ging jeglicher anderer Unsinn hervor, aber nicht das, was Du nun meinst, "gemeint zu haben"...

wenn man einen öffentlichen Dienst betreibt
handelt es sich meist um einen Staat, der dies tut....

Sorry...aber ich handhabe es wie Didi...
Du schwätzt viel, weisst nixx..und nachher hast Du es ganz anders gemeint, wie geschrieben. Das iss zu dumm....!!

grüsse,
engel
 
Zuletzt bearbeitet:
@Engel:
1. "schriftliche zusicherung" ~ Vertrag
2. In meinem ersten Satz schreibe ich "...öffentlich nutzbaren Dienstes...", im folgendem Satz kann man sich das "nutzbar" zwischen "öffentlich" und "Dienst" dann doch wohl noch sinngemäß dazudenken.
(Vorausgesetzt, man hat den ersten Satz nicht schon vor dem Lesen des zweiten Satzes vergessen :) )
3. "Sorry...aber ich handhabe es wie Didi..."
Weder Dir noch Didi(?) muss es leid tun, jemanden auf die ignorliste setzt. Es tut nämlich niemanden weh, auf deiner Liste zu stehen, im Gegenteil: Ich hatte dich ja indirekt darum gebeten. Leider kann ich mich ja nicht selbst in deine Ignorierliste eintragen, sonst hätte ich das doch schon längst gemacht ;)

Gruss
Tilli
 
Tilli, Du bist ne Lalltüte.
Alles weitere erledigt sich bei Personen wie Dir ganz von selbst.

Weiterhin gute Besserung!

grüsse,
engel
 
@engel:
Hmm, du kannst ja meine Beiträge immer noch lesen, offensichtlich funktioniert deine Ignorierliste nicht ganz richtig oder du hast sie falsch konfiguriert. Frag doch mal Didi, wie er das mit der Ignorierliste gemacht hat - er scheint sich ja damit auszukennen und ist dir bestimmt behilflich ;)

Gruss
Tilli
 
oder hält einen das Rechtssystem prinzipiel für unmündig?!

wenn man einen öffentlichen Dienst betreibt

Setze Dich mal mit Deinen eigenen Aussagen auseinander...
Dann hast Du nimmer soviel Zeit, dumme Fragen zu stellen... ;)

Und Du bist der/die/das letzte, der/die/das anderen Tipps/Ratschläge geben könnte (mangels Masse)... ;) :D

Gute Besserung!

grüsse,
engel
 
>*blablabla* Und Du bist der/die/das letzte, der/die/das anderen Tipps/Ratschläge geben könnte *blablabla*

In punkto Ignorierliste scheinst du aber ganz schön auf meine Tipps/Ratschläge angewiesen zu sein, nach dem Dir didi offensichtlich wohl keinen Tipp gegeben hat und du es selbst nicht gebacken kriegst...

Solange es also dein Problem noch gibt, und ich dir einen Tipp geben kann, solange kann ich noch nicht letzter sein :)

Mein 1. Tipp an dich: Kontrollzentrum > Verschiedenes > (mehr wird nicht verraten)

Mein 2. Tipp (Gratis dazu)
Wenn dir das nächste mal nix mehr zum Thema oder sonstwie originelles einfällt, dann schreib nicht einfach einen weiteren nutzlosen Beitrag, sondern leg doch die Tastatur einfach mal beiseite.

Gruss
Tilli
 
Wenn dir das nächste mal nix mehr zum Thema oder sonstwie originelles einfällt, dann schreib nicht einfach einen weiteren nutzlosen Beitrag, sondern leg doch die Tastatur einfach mal beiseite.

Diesen Tipp möchte ich Dir auch geben.
Du hast aber nen "öffentlichen Dienst" gell...?
Da muss man solange schreiben, bis Feierabend iss... ;) :D

Du geistiger Falschparker wirst hier im Thread nicht das letzte Wort haben...

grüsse,
engel
 
> Du "geistiger Falschparker"
Wer falsch parkt, hat immerhin ein Fahrzeug.
Andere haben keins und müssen halt zu Fuß gehen... :)

Gruss
Tilli

PS: Ich regiere jetzt nur noch aufs Thema oder originelle Beleidigungen oder wenn engel mich um Hilfe bei der Konfiguration seiner Ignorierliste bittet...
 
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