Also, ich bin ja kein Steuerberater, aber meiner hat mir dazu etwas erklärt, was man evtl. so ganz ganz kurz zusammenfassen kann: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was das für eine Domain ist.
Ich setze jetzt mal voraus, dass der Verkäufer ein kleiner oder großer Domainer ist. Dann muss er gute Gründe haben, wenn es ein Privatverkauf ist. Das bedeutet: Die Domain darf nicht geparkt gewesen sein (Einnahmen = Gewerbe!), nicht als gewerbliches Projekt (Einnahmen aus Werbung usw.) genutzt gewesen sein, und auch nicht für den Weiterverkauf angeschafft worden sein.
Im Grunde wird jeder Domainer sehr kritisch beleuchtet werden, wenn die Domain verkauft wird. Deshalb ist sehr zu empfehlen, ein Domainbuch zu führen, aus denen hervorgeht, wann, warum, von wem und wieso und überhaupt Domains angeschafft oder registriert werden. Das erleichtert später ggf. auch die Frage nach Anlage- und Umlaufvermögen für Bilanzierer.
Ein möglicher Fall, dass der Verkauf als privat durchgehen könnte wäre: War für ein Hobby gedacht und nie benutzt (große Vorsicht), war für nachvollziehbare private Zwecke genutzt (Domain für die Tochter oder Frau, eine Bewerbungsdomain usw.). Sobald da aber irgendetwas gewerbliches dranhängt, ist es kein Privatkauf mehr. Jedenfalls wird kein Finanzamt der Welt, was etwas auf Zack ist, ohne nachvollziehbare Gründe - und zurecht! - an einen Privatverkauf glauben, wenn der Inhaber auch sonst gewerblich damit zu tun hat.
Wie gesagt, ganz grobe Zusammenfassung und ohne, dass ich vom Fach bin.