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Verkauf von Domains steuerfrei

  • Ersteller Ersteller domainist
  • Erstellt am Erstellt am
deine Überschrift ist falsch:

"Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. "

Also der Plural "Domains" meinte ich.. :D
 
Schade... :D

der Ausschluss "nicht gewerblich handelt" macht ja die Freude zunichte, schließlich wird ein wiederholter Verkauf ja schon als gewerbliche Absicht abgetan, oder?

Naja.. wäre zu schön gewesen ;-)
 
Hast Recht, war ein falsch gewählte Überschrift. Ich habe die mal geändert. Denke mal so passt es besser.
 
Schade... :D

der Ausschluss "nicht gewerblich handelt" macht ja die Freude zunichte, schließlich wird ein wiederholter Verkauf ja schon als gewerbliche Absicht abgetan, oder?

Naja.. wäre zu schön gewesen ;-)

Gibt es irgendwo ein Urteil oder eine gesetzliche Regelung was ein "wiederholter Verkauf" bedeutet ? Wenn man 1x / Jahr eine Domain verkauft dann wird das vermutlich nicht als eine gewerblicher Absicht gelten.

Harry
 
Vermutlich beginnt es schon dort, wo man mehr als eine Domain überhaupt besitzt (sofern man da keine private Sammelleidenschaft nachweisen kann :-)
 
FG Köln: Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

Domainverkauf weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf

Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in dem Verfahren 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registrieren lassen und diese 2001 für 15.000,- DM verkauft. Das Finanzamt sah hierin eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Denn der Kläger habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der Domain verzichtet.

Dem ist das Finanzgericht Köln in seinem Urteil nicht gefolgt. Eine sonstige Leistung setze voraus, dass der Kläger aus einem eigenen Recht die Domain fortlaufend überlasse. Nach den Vertragsbedingungen der DENIC bedürfe die Übertragung einer Domain jedoch der Kündigung des bisherigen Registrierungsvertrags. Damit habe der Kläger sein Recht an der Domain endgültig verloren.
 
Domains werden ja immer mit Grundstücken verglichen. Da kann man froh sein das die Spekulationsfrist bei Domains nur 1 Jahr und nicht wie bei Immobilien 10 Jahre ist. Bei Aktien ist sie auch nur 1 Jahr.

Auch interessant: Privates Veräußerungsgeschäft ? Wikipedia

Harry
 
Sicher kommen viele Leute nun auf die Idee, vor der Veräußerung eine Schenkung an einen x-beliebigen Bekannten oder die Freundin zu veranlassen. Schließlich hat ja jeder 1-2 Verkäufe frei.. LOL
 
aber das wird wohl in austria anders als in germany oder switzerland gehandhabt ? aufpassen !!

ric

Nicht nur das sondern es wird scheinbar sogar von Finanzamt zu Finanzamt im gleichen Bundesland anders beurteilt (zumindest in Österreich)

Ich dürfte da ein sehr humanes FA in Wien haben :dancing:

Harry
 
Ich würde es nicht darauf anlegen...das FA wird immer unterstellen, dass es gewerblich ist.
Aber im schlimmsten Fall zahlt man denn eben nach (mit Zinsen versteht sich ;-))
 
Letztendlich muss man derzeit "Glück" haben, wie das jeweilige Finanzamt das sieht. Aus diesem Grund wäre es doch wünschenswert, wenn dieser Fall bis zum Bundesfinanzhof gehen würde, denn erst dann bestände soweit zumindest in Teilen Sicherheit.

Inwiefern das aber für die meisten, wie mehrere Domains halten und verkaufen, interessant ist, bleibt dahingestellt.
 
Also, ich bin ja kein Steuerberater, aber meiner hat mir dazu etwas erklärt, was man evtl. so ganz ganz kurz zusammenfassen kann: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was das für eine Domain ist.

Ich setze jetzt mal voraus, dass der Verkäufer ein kleiner oder großer Domainer ist. Dann muss er gute Gründe haben, wenn es ein Privatverkauf ist. Das bedeutet: Die Domain darf nicht geparkt gewesen sein (Einnahmen = Gewerbe!), nicht als gewerbliches Projekt (Einnahmen aus Werbung usw.) genutzt gewesen sein, und auch nicht für den Weiterverkauf angeschafft worden sein.

Im Grunde wird jeder Domainer sehr kritisch beleuchtet werden, wenn die Domain verkauft wird. Deshalb ist sehr zu empfehlen, ein Domainbuch zu führen, aus denen hervorgeht, wann, warum, von wem und wieso und überhaupt Domains angeschafft oder registriert werden. Das erleichtert später ggf. auch die Frage nach Anlage- und Umlaufvermögen für Bilanzierer.

Ein möglicher Fall, dass der Verkauf als privat durchgehen könnte wäre: War für ein Hobby gedacht und nie benutzt (große Vorsicht), war für nachvollziehbare private Zwecke genutzt (Domain für die Tochter oder Frau, eine Bewerbungsdomain usw.). Sobald da aber irgendetwas gewerbliches dranhängt, ist es kein Privatkauf mehr. Jedenfalls wird kein Finanzamt der Welt, was etwas auf Zack ist, ohne nachvollziehbare Gründe - und zurecht! - an einen Privatverkauf glauben, wenn der Inhaber auch sonst gewerblich damit zu tun hat.

Wie gesagt, ganz grobe Zusammenfassung und ohne, dass ich vom Fach bin.
 
Also, ich bin ja kein Steuerberater, aber meiner hat mir dazu etwas erklärt, was man evtl. so ganz ganz kurz zusammenfassen kann: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was das für eine Domain ist.

Ich setze jetzt mal voraus, dass der Verkäufer ein kleiner oder großer Domainer ist. Dann muss er gute Gründe haben, wenn es ein Privatverkauf ist. Das bedeutet: Die Domain darf nicht geparkt gewesen sein (Einnahmen = Gewerbe!), nicht als gewerbliches Projekt (Einnahmen aus Werbung usw.) genutzt gewesen sein, und auch nicht für den Weiterverkauf angeschafft worden sein.

Im Grunde wird jeder Domainer sehr kritisch beleuchtet werden, wenn die Domain verkauft wird. Deshalb ist sehr zu empfehlen, ein Domainbuch zu führen, aus denen hervorgeht, wann, warum, von wem und wieso und überhaupt Domains angeschafft oder registriert werden. Das erleichtert später ggf. auch die Frage nach Anlage- und Umlaufvermögen für Bilanzierer.

Ein möglicher Fall, dass der Verkauf als privat durchgehen könnte wäre: War für ein Hobby gedacht und nie benutzt (große Vorsicht), war für nachvollziehbare private Zwecke genutzt (Domain für die Tochter oder Frau, eine Bewerbungsdomain usw.). Sobald da aber irgendetwas gewerbliches dranhängt, ist es kein Privatkauf mehr. Jedenfalls wird kein Finanzamt der Welt, was etwas auf Zack ist, ohne nachvollziehbare Gründe - und zurecht! - an einen Privatverkauf glauben, wenn der Inhaber auch sonst gewerblich damit zu tun hat.

Wie gesagt, ganz grobe Zusammenfassung und ohne, dass ich vom Fach bin.
sowas Verwirrtes habe ich in diesem Zusammenhang bisher noch nicht gelesen...
 
Also, ich bin ja kein Steuerberater, aber meiner hat mir dazu etwas erklärt, was man evtl. so ganz ganz kurz zusammenfassen kann: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was das für eine Domain ist.

Ich setze jetzt mal voraus, dass der Verkäufer ein kleiner oder großer Domainer ist. Dann muss er gute Gründe haben, wenn es ein Privatverkauf ist. Das bedeutet: Die Domain darf nicht geparkt gewesen sein (Einnahmen = Gewerbe!), nicht als gewerbliches Projekt (Einnahmen aus Werbung usw.) genutzt gewesen sein, und auch nicht für den Weiterverkauf angeschafft worden sein.

Im Grunde wird jeder Domainer sehr kritisch beleuchtet werden, wenn die Domain verkauft wird. Deshalb ist sehr zu empfehlen, ein Domainbuch zu führen, aus denen hervorgeht, wann, warum, von wem und wieso und überhaupt Domains angeschafft oder registriert werden. Das erleichtert später ggf. auch die Frage nach Anlage- und Umlaufvermögen für Bilanzierer.

Ein möglicher Fall, dass der Verkauf als privat durchgehen könnte wäre: War für ein Hobby gedacht und nie benutzt (große Vorsicht), war für nachvollziehbare private Zwecke genutzt (Domain für die Tochter oder Frau, eine Bewerbungsdomain usw.). Sobald da aber irgendetwas gewerbliches dranhängt, ist es kein Privatkauf mehr. Jedenfalls wird kein Finanzamt der Welt, was etwas auf Zack ist, ohne nachvollziehbare Gründe - und zurecht! - an einen Privatverkauf glauben, wenn der Inhaber auch sonst gewerblich damit zu tun hat.

Wie gesagt, ganz grobe Zusammenfassung und ohne, dass ich vom Fach bin.

sorry, aber wenn du nix zu sagen hast bzw. einfach nix weisst - dann bitte einfach in Zukunft nix mehr schreiben - muss doch net sein so ein Müll abzuliefern
 
Das größte Problem ist wohl die Unwissenheit der Finanzämter. :hmmmm:

"Was ist denn eine Iiinterneet-Domaaaainn?"
 
Das größte Problem ist wohl die Unwissenheit der Finanzämter. :hmmmm:

"Was ist denn eine Iiinterneet-Domaaaainn?"

Da bist Du auf dem falschen Dampfer.. Mach mal lieber keinen Blödsinn, sonst haben die Dich schneller am Wickel als es Dir lieb ist.
 
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