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Verkauf von Domains steuerfrei

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Naja, den Verkauf meines Fahrrades muss ich ja auch nicht versteuern.
Also ganz so ist es sicherlich nicht.

Wenn Du jedes Jahr 2 Fahrräder mit Gewinn verkaufst könnte das FA auch hier gewerbliches handeln unterstellen.

Grüsse

123meins
 
Das kommt immer von Fall zu Fall an, wobei sich die Gerichte was die Anzahl der Verkäufe um gewerbliches handeln zu unterstellen meist an der Drei Objekt Grenze orientieren. Dies ist z.B. bei Grundstücken der Fall und ich wüßte nicht, warum es dann bei anderen Vermögenswerten anders sein sollte.
 
Das kommt immer von Fall zu Fall an, wobei sich die Gerichte was die Anzahl der Verkäufe um gewerbliches handeln zu unterstellen meist an der Drei Objekt Grenze orientieren. Dies ist z.B. bei Grundstücken der Fall und ich wüßte nicht, warum es dann bei anderen Vermögenswerten anders sein sollte.

Es kommt dabei auch auf den Zeitraum an - mehr als 3 Objekte in 5 (!) Jahren:


Gewerblicher Grundstückshandel

Konkret heißt dies: werden mindestens 4 Objekte innerhalb von 5 Jahren veräußert, so ist regelmäßig, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen, von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Die Einnahmen mit dem hieraus erzielten Gewinn sind dann der Einkommensteuer zu unterwerfen.


Grüsse

123meins
 
Stimmt, da hast du Recht. Hätte den Artikel mal weiterlesen sollen.
 
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