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Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Domain

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15. Juni 2001
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Hallo,

habe da mal eine Frage. Mal angenommen, es gibt einen Verlag, der ein sehr bekanntes Buch in seinem Programm hat (Bekanntheitsgrad 20-30% - in einer anderen Bedeutung kann der Begriff des Buchtitels zwar theoretisch auch verwendet werden, ist aber höchst ungebräuchlich). Mal weiterhin angenommen, ich würde die gleichnamige Domain besitzen und hätte dem Verlag per Einschreibebrief angeboten, die Domain auf Wunsch sofort zu löschen oder alternativ ihm diese (ggf. gegen Erstattung der bisherigen Unkosten) direkt zu übertragen.

Was wäre nun in einem derartigen Fall davon zu halten, wenn man vom Verlag die folgende Antwort erhielte: "Ich kann Ihnen mitteilen, daß wir derzeit kein Interesse daran haben, die Domain zu übernehmen. Sollte später ein derartiges Interesse entstehen, werden wir uns selbständig um den Erwerb kümmern."

Heißt das, man dürfte als Domaininhaber die Domain jetzt trotz des potentiellen Titelschutzkonflikts dennoch nutzen (solange der Verlag nicht doch noch Interesse anmeldet), weil der Verlag sozusagen seine Rechte hieran nicht verteidigt? Oder würde sich in diesem Fall empfehlen, den Verlag um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, daß er keine Einwände hat, daß die Domain bis auf Widerruf vom Domaininhaber mittels eines Partnerprogramms genutzt wird? Oder sollte man vielmehr die Domain umgehend löschen, da sich eine themenbezogene Nutzung für den Domaininhaber aufgrund des bestehenden Titelschutzes in jedem Fall verbietet - egal wie sich der Verlag tatsächlich verhält?

Bin gespannt auf Eure Einschätzungen.
Schon mal vielen Dank im voraus!

Björn
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Hallo!

Das bedeutet schlicht, dass der Verlag an dessen Nutzung derzeit kein Interesse hat. Was NICHT bedeutet, dass

a) der Verlag seine Nutzungsrechte aufgibt
b) der Verlag seinen Titelschutz deswegen aufgibt
c) der Verlag mit seinem Desinteresse des Kaufes dir einen Freibrief zur Nutzung gibt!

Ich würde die Domain löschen, da du nie sicher sein kannst, wann der Verlag plötzlich etwas gegen die Nutzung ihres Titels hat. Andererseits dürften sie bestimmt nichts dagegen haben, wenn du für das Buch ein wenig Werbung machst. Schließlich verdienen sie damit auch etwas.

Trotzdem kannst du nie sicher sein, dass der Verlag nicht plötzlich etwas gegen die Nutzung hat. Ein Verlag wie z.B. Heyne hat zig-tausende Bücher im Programm und hierfür auch zumeist den Titelschutz. Wenn sie hierfür sämtliche Domains nutzen würden, wäre es wohl ein Fass ohne Boden.

Bekanntheitsgrad von  20 - 30 % bei einem Buch?? Wenn es sich dabei um Duden, Brockhaus, Baedecker oder ähnlichen handelt, würde ich auf jeden Fall davon die Finger lassen!

--> Siehe hierzu auch: http://www.domain-recht.de/recht/regel3.php3  ;)
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Hallo Falke,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Vieles sehe ich genauso. Die Frage ist eben nur: macht es Sinn, die Domain zu behalten und sie - mit Duldung des Verlags - bis auf Widerruf zu nutzen? Du sagst ja selbst, daß auch der Verlag davon profitieren würde, wenn man Werbung für das Buch macht. Und mir als Domaininhaber würde es möglicherweise auch ein paar Mark bringen...

> Bekanntheitsgrad von  20 - 30 % bei einem Buch??
> Wenn es sich dabei um Duden, Brockhaus, Baedecker
> oder ähnlichen handelt...

Nein, nein... ist ein Roman, dessen Lektüre in vielen Gymnasien auf dem Lehrplan steht. Na, vielleicht sind's auch nur 10-20% Bekanntheitsgrad... Jedenfalls hat die Domain pro Tag durchschnittlich 10 Type-Ins von Schülern, die Infos über das Buch suchen (bzw. am besten eine fertig geschriebene Hausarbeit ;D). Daher meine Überlegung, die Domain mit verschiedenen Partnerprogrammen (z.B. Amazon) zu belegen. Wenn der Verlag eines Tages die Domain einfordern würde, hätte man nicht viel verloren. Oder seht Ihr das anders?

Schöne Grüße, Björn
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

>>>Das bedeutet schlicht, dass der Verlag an dessen Nutzung derzeit kein Interesse hat. Was NICHT bedeutet, dass

a) der Verlag seine Nutzungsrechte aufgibt
b) der Verlag seinen Titelschutz deswegen aufgibt<<<
-------
richtig


>>>c) der Verlag mit seinem Desinteresse des Kaufes dir einen Freibrief zur Nutzung gibt!<<<

Sehe ich anders.
Er hat auch angeboten die Domain zu löschen. Da dies aber vom Inhaber der Titelrechte nicht verlangt wurde, würde ich darin automatisch eine konkludente Zustimmung zur Nutzung der Domain sehen.

Damit ist er imho vor anwaltlichen Abmahnungen geschützt. Ich glaube auch nicht, dass der Gegner es versuchen würde. Das wäre in diesem Fall unverhältnismäßig.

Deswegen ist das Schlimmste was passieren könnte, dass die Domain später (in Monaten, Jahren...) wieder freigegeben werden müßte.
Deswegen würde ich keine Werbung für die Domain betreiben. Als Zubringer ist sie aber sehr wohl geeignet.

Axel
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Hallo Axel,

danke für Deine Meinung! Das bestätigt mich in meiner eigenen Einschätzung. Wenn ich Dich hier...

> würde ich darin automatisch eine konkludente Zustimmung zur Nutzung...

... richtig verstanden habe, dann hältst Du sogar eine Mitteilung an den Verlag über die (geplante) Nutzung bzw. die Bitte um ihre Duldung für überflüssig.

> Damit ist er imho vor anwaltlichen Abmahnungen
> geschützt. Ich glaube auch nicht, dass der Gegner
> es versuchen würde.

Das sehe ich auch so. Und wenn er's tut, werde ich mich zumindest erfolgreich gegen die Übernahme der Anwaltsgebühren wehren können (die vermutlich ohnehin nicht anfallen würden, weil der Verlag seine eigene Rechtsabteilung damit beauftragen würde).

@Christian: nee, bin kein Angsthase! ;)  Jedenfalls nicht mehr. Je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, desto besser kann man ja auch einschätzen, wie die Sache ausgehen würde/könnte. Aber in diesem Fall wollte ich doch ganz gern noch mal ein paar weitere, kompetente Meinungen hören. Nochmals danke für die Antworten!

Björn
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Hi Björn,

>>>... richtig verstanden habe, dann hältst Du sogar eine Mitteilung an den Verlag über die (geplante) Nutzung bzw. die Bitte um ihre Duldung für überflüssig.<<<

Die Mitteilung hat er doch bereits.

>>>Das sehe ich auch so. Und wenn er's tut, werde ich mich zumindest erfolgreich gegen die Übernahme der Anwaltsgebühren wehren können (die vermutlich ohnehin nicht anfallen würden, weil der Verlag seine eigene Rechtsabteilung damit beauftragen würde).<<<

Die eigene Rechtabteilung ist kein Argument da auch eingene Rechtsanwälte Geld kosten. ;)

Aber wer würde denn ernsthaft einen Anwalt in diesem Fall beauftragen um Dich abzumahnen. Du hast Dich vorher freiwillig gemeldet. Du hast eine (mehr oder weniger) ausdrückliche Zustimmung zur vorübergehenden Nutzung. Eine email oder ein simpler Brief tut's doch auch.
Das gilt natürlich nicht, wenn FvG der Hausanwalt ist. ;)

Aber auch aus juristischer Sicht würde ich die Chancen des Gegners sehr schlecht einschätzen die Kosten des Anwaltes einzuklagen, da es hier unverhältnismäßig sein dürfte.

Axel

PS. Im Idealfall hast Du die o.g. Mitteilung als Brief vorliegen. Zur Not tut's aber auch eine Aktennotiz (Telefon) oder eine email.

PPS. keine Rechtsberatung, nur die Meinung eines Laien bla bla...
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Ich denke nicht, dass man sofort von einer konkludente Zustimmung zur Nutzung der Domain ausgehen kann. Ich gebe dir Recht: Das einfachste für den Verlag wäre gewesen, wenn der einfach NEIN gesagt hätte.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ihm die ganze Sache langsam auf dem Keks geht mit den Domains. Vielleicht rufen täglich bei denen Leute an und sagen "Wollt ihr (eure eigenen Namen) kaufen?".

Er ist vielleicht vor zu argen Kannonen wie eine Abmahnung geschützt. Ich nehme auch an, dass der Verlag einer fundierten Seite über einen ihrer Romane nichts dagegen hat. Und wenn es wirklich ein Roman ist, der in den Schulen als Pflichtlektüre gelesen wird, kannst du dir vielleicht sogar die Unterstützung des Verlages sichern. Eine Romanzusammenfassung, Aufsätze, Erörterungen und eine angeregten Diskussion über den Roman steht der Verlag sicherlich positiv gegenüber.

Sollte jedoch die Seite gegen die Interessen des Verlages gehen, wird er dagegen sicherlich vorgehen. Wenn auch nicht mit einer Abmahnung. Deswegen sprach ich auch von einem Freibrief, wo alles erlaubt sei.
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

>>>...Ich denke nicht, dass man sofort von einer konkludente Zustimmung zur Nutzung ..<<<

Genaugenommen kommt es halt darauf an, was Björn in dem Brief geschrieben hat. Es ist aber anzunehmen, dass da ein Nutzungsinteresse herauszulesen ist. Von Grabbern mal abgesehen, ist das regelmäßig der Grund eine Domain zu registrieren.

>>>..Deswegen sprach ich auch von einem Freibrief, wo alles erlaubt sei. ..<<

Das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage.
Wenn er z.B. meint, under Romeo-und-Julia.de eine Informationsseite über hardcore-xxx anbieten zu müssen wird es sicher auch nicht lange dauern bis sich der Verlag mal meldet.
Aber davon gehe ich natürlich nicht aus.

Axel
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Hi Axel, hi Falke,

> Genaugenommen kommt es halt darauf an, was Björn
> in dem Brief geschrieben hat.

Tja... von einer kommerziellen Nutzungsabsicht habe ich jedenfalls nichts geschrieben. Ursprünglich wollte ich die Domain an eine Liebhaberin dieses Buches verschenken... als sich das zerschlug und ich mir Gedanken machte, was nun weiter mit der Domain geschehen sollte, sah ich nur die Alternative "gleich löschen oder übertragen". Es ärgerte und verwunderte mich schon, daß der Verlag meinen ersten Einschreibebrief vom Februar unbeantwortet ließ; auf meine jetzige E-Mail hin bekam ich dann den oben zitierten Brief.

Das Buch ist übrigens auch verfilmt worden (von Volker Schlöndorff). Sind durch diese Verfilmung eigentlich eigenständige Titelschutzrechte entstanden, die ich ebenfalls beachten müßte? ???

bye... Björn
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Homo Faber
Die Stille nach dem Schuss
Die Blechtrommel
Die verlorene Ehre der Katharina Blum
Tod eines Handlungsreisenden

Das heisst, du hast wenn's dumm läuft nicht nur der Verlag, sondern auch noch den Verleih/Prodfirma am Hals. Cool!

Ich denke, es handelt sich um HF?? Oder was liest man in der Schule sonst noch? ;).
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Ja, komisch, daß ich das mit der Existenz des Filmes erst heute überhaupt realisiert habe. Ich habe den Film auch nie gesehen, und das Buch mag ich auch nicht so besonders, obwohl es von meinem Lieblingsschriftsteller ist. Also wohl doch weg mit der Domain...

Obwohl... interessieren täte mich die Frage schon noch, ob ich gegen den (vermutlichen) Titelschutz der Filmproduktionsfirma verstoße, wenn ich Werbung für ein Buch mache... Ich denke nein. Das mag jedoch eine Fehleinschätzung meinerseits sein, die auf die vorgerückte Nachtstunde zurückzuführen ist. Gähn... Time to go to bed...

Ciao, Björn

@Falke: richtig geraten...
 
Re: Verlag hat Titelschutz aber Desinteresse an Do

Bjoern, ich denk', wenn du eine "seriöse", gut durchdachte Seite über das Buch machst mit vielen Infos rund um den Roman, den Schriftsteller, den Film ... wird dir wohl keiner was anhaben wollen.  ;) Selbst ein entsprechender Link zu Amazon wird OK sein.

Du darst halt nicht gleich das ganze Buch zum Download anbieten!  :D
 
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