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Volvo bekommt Tippfehlerdomains

spiz

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14. Juni 2004
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1
Domainrecht

aktuelle Entscheidungen:

Volvo bekommt Tippfehlerdomains ( vovlo )

http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2006/d2006-0631.html

und

Partypoker bekommt auch die ".Tv" Domain zugesprochen

http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2006/dtv2006-0004.html

und

Stadt Stockholm bekommt nicht die Domain "Stockholm*eu" zugesprochen

http://www.adr.eu/adr/decisions/decision.php?dispute_id=386

und

Firma Wüsenrot erstreitet von der Gemeinde die Domain "Wuestenrot*eu" !!!

http://www.adr.eu/adr/decisions/decision.php?dispute_id=120


MfG
Christoph
 
So viel ich aber weiß, sind das KEINE entgültigen Entscheidungen und ein Weg zum Gericht steht noch immer offen. Leider sieht man, zumindest bei der WIPO nicht, das der Verlierer Einspruch gegen das WIPO-Urteil eingelegt hat und es vor einem Landesgericht weiter geht. Bei der WIPO hat man 10 Arbeitstage Zeit gegen das WIPO-Urteil Berufung einzulegen und dann wird das Urteil nicht "exekutiert" d.h. ein Transfer der Domain findet nicht statt solange es nicht ein Urteil vom Gericht gibt.

Greeny
 
Das die Fa. Wüstenrot die .eu bekommt ist mehr als fair. Denn die Firma ist europaweit aktiv und bietet Leistungen an, die Gemenide nicht.
 
jungfer schrieb:
Das die Fa. Wüstenrot die .eu bekommt ist mehr als fair. Denn die Firma ist europaweit aktiv und bietet Leistungen an, die Gemenide nicht.

Zumindest den Teil mit den Leistungen sieht die Gemeinde aber sicher ganz anders ;) Ich hätte hier fcfs gemacht und gut. Dürfen sie sich halt als Unternehmen nicht so nennen, bei der Dresdner Bank und der Gothaer Versicherung geht es doch auch ohne Streit mit der Gemeinde. Die Volvo-Entscheidung ist dagegen sehr vernünftig, Stockholm habe ich noch nicht gelesen...
Holger
 
Welche Leistung könnte denn von der Gemeinde europaweit angeboten werden? Tourismus?
 
Moin Moin,

europaweites Einwerben von Firmen, die sich auf deren Gewerbegelände einmieten/einkaufen/was auch immer.

Ahoi!
 
Das reicht nicht, da dies ohnehin jede Gemeinde will, aber das darum geworben wird von der Gemeinde ist ausreichend hier http://www.stadtmarketing.ch dargestellt und damit gilt nicht das evtl. in Ihrem Wirken eingeschränkt sind. Was die Versicherung wiederrum behaupten könnte.
 
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