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Vorgehen gegen SEDO-Spassbieter?

Tilli

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15. Juni 2004
Beiträge
167
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0
Hi
ich habe vermutlich ein nicht ganz ernst gemeintes gebot in höheren Dimensionen für eine domain erhalten. In wie weit ist man bei SEDO RECHTLICH an Gebote gebunden? Kann man das gebotene Geld einklagen?

Gruss
Tilli
 
Wenn du das Gebot annimmst und dazu rate ich dir kannst du das Geld auch einklagen.
 
Tilli schrieb:
Hi
ich habe vermutlich ein nicht ganz ernst gemeintes gebot in höheren Dimensionen für eine domain erhalten. In wie weit ist man bei SEDO RECHTLICH an Gebote gebunden? Kann man das gebotene Geld einklagen?

Gruss
Tilli
BGB § 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
 
Hä? (bin ich froh, dass ich kein Jurist bin :) )

Naja, sedo hat mir gemailt:
"...
leider hat sich für Ihre Domain ******.com ein Kunde aus den USA einen Fakeaccount angelegt und damit auf Ihre Domain geboten.
Aus diesem Grund müssen wir an dieser Stelle den Transfer abbrechen, wir haben den angelegten Account selbstverständlich gesperrt.
Ihre Domain steht damit ab sofort wieder zum Verkauf.
Mit freundlichen Grüßen
..."

Fazit: Man kann wohl bei SEDO bieten wie es einem gerade danach ist, Verbindlich ist also nix!? (zugegeben, 4mio waren auch etwas großzügig bemessen :) )

Gruss
Tilli
 
bei der summe würde ich aber schonmal mit nem anwalt reden...
 
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