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Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke

Desverger

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Registriert
09. Juni 2004
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Hallo,

ich habe da eine Frage zu dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke.
Bei den eingetragenen Marken beim Dpma werden bei den Klassen für die die Marke eingetragen ist, ja (fast) immer Waren und Dienstleistungen aufgeführt, für die die Marke gelten soll.

Wenn jetzt z.B. eine Marke mit der Klasse 30 eingetragen ist und es werden im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mehrere Produkte genannt, z.B. Kaffee, Tee und Kakao. Darf man dann eine Domain mit dem Markentext in Deutschland für andere Produkte nutzen, die in der Klasse 30 enthalten sind (die jedoch nicht bei der eingetragenen Marke aufgeführt sind), wie z.B. Brot, Honig und Senf oder wäre das dann trotzdem eine Markenrechtsverletzung?

Es wäre schön, wenn sich hier jemand auskennt.

Vielen Dank
Desverger
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Wenn jetzt z.B. eine Marke mit der Klasse 30 eingetragen ist und es werden im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mehrere Produkte genannt, z.B. Kaffee, Tee und Kakao. Darf man dann eine Domain mit dem Markentext in Deutschland für andere Produkte nutzen, die in der Klasse 30 enthalten sind, wie z.B. Brot, Honig und Senf oder wäre das dann trotzdem eine Markenrechtsverletzung?

Imho wäre das eine Markenrechtsverletzung, so wie ich mich in den letzten Monaten in die Materie eingelesen habe. Genaueres kann dir jedoch nur ein spezialisierter Anwalt sagen.

Grüße
Charles
 
Nach meiner Kenntnis kann jede Klasse nur einmal vergeben werden. Am Beispiel Continental funkioniert Reifen neben Flugesellschaft, hingegen nicht Dein Beispiel Tee und Senf.

Gruß monte
 
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