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Was genau habe ich denn nun bei Ebay ersteigert?!

DarkBlue

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15. Feb. 2002
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Hallo,

ich habe gestern bei Ebay in Kategorien gestöbert, wo ich normalerweise nicht so oft hinkomme.

Habe dann etwas gesehen, was für sehr interessant ist.

Jetzt hoffe ich, dass es das ist, was ich erhofft habe.

Schaut bitte mal den Artikel an (Auktion ist natürlich schon beendet) und sagt mir, was ihr glaubt, was das genau ist.
Und ggf. wie meine Chancen stehen, das durchzusetzen (vorausgesetzt, es ist das was ich hoffe...)

Hier der Artikel:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=3854002922&ssPageName=STRK:MEWA:IT

Ich hoffe auf reichlich Antworten :-)

Vielen Dank und freundliche Grüße

Norbert Hofmann

EDIT: Link jetzt richtig!
 
Errorseite:The page cannot be found,

demnach "Link" falsch gesetzt. ;-)


Grüsse Alexander
 
Wie ich das verstehe, hast du für eine für beide Seiten unverbindliche Erstberatung geboten. Eine GmbH gibt es nun einmal nicht für 1 Euro.

Grüße
Torsten
 
Hi,

kann mich da nur 100% Torsten anschliessen, ist Beratung e.t.c aber sicherlich keine GMBH für 1€ ;-)


Gruss
Alexander
 
Ich hoffe, Du hast die erforderlichen 25.000 Euro Stammkapital schon bereitgelegt...?

Es handelt sich beim von Dir ersteigerten Objekt IMHO um eine (angeblich) schuldenfreie und bisher nicht am Markt tätige Vorrats-GmbH, die Du nun gegen Zahlung des Stammkapitals erworben hast.

Gruß
Freiburg
 
"3. Keine Einzahlung des Stammkapitals EUR 25.000,-mehr notwendig ! "
 
Steht doch da:


Sie bieten hier auf eine Dienstleistung - Beratung wie eine GmbH von uns ausgestattet ist und bedient wird

Du hast also etwas ersteigert was es überall von den Dienstleistern auch umsonst gibt.
 
Der Text ist ja wahnsinnig unklar formuliert,
man ersteigert eine Beratung nicht rechtlicher
Art im Wert von 30,00 Euro darüber, wo und
wie man eine bereits gegründete Vorrats-
GmbH übernehmen kann (was natürlich mit
einem Kaufpreis von ca. 26-30k Euro plus
1k Euro Ummeldekosten verbunden wäre).

Gruß
Sebastian
 
Hallo,
für eine GmbH-Gründung braucht man keinen Dienstleister. Es reicht wenn man mit den übrigen Gesellschaftern (oder alleine) zum Notar geht und die GmbH gründet. Die paar Wochen, bis das Notariat alles fertig hat kann man ganz gut mit dem Kürzel i. Gr. leben - oder man arbeitet wie gewohnt als Personengesellschaft weiter und führt die GmbH erst, wenn alles fertig ist. Auskünfte und Beratung gibt es ausführlich und kostenlos in jeder IHK-Geschäftsstelle - die kassieren dann nach der GmbH-Gründung schließlich kräftig Beiträge, weil man dort Zwangsmitglied wird.
Meiner Meinung nach ist das Angebot dieser Auktion Humbug.
Viele Grüße
Zouk
 
@ pyro:

"3. Keine Einzahlung des Stammkapitals EUR 25.000,-mehr notwendig ! "

Vielleicht keine Einzahlung von Amts wegen mehr notwendig, jedoch weisst Du sicherlich, dass eine GmbH nach GmbHG ein Mindeststammkapital von 25 TEUR haben muss, oder?

Wenn Du also jemanden kennst, der GmbHs mit voll eingezahltem Stammkapital verschenkt, bitte her mit der Adresse. Dann nehme ich 20, melde sie ab und ziehe die 500 TEUR Stammkapital 'raus. Gibt drei schöne Eigentumswohnungen, selbst wenn man die Notargebühren für die Abmeldung berücksichtigt! :-)

Gruß
Freiburg
 
Ich nehm' dann doch lieber gleich 40, der runden Zahl wegen (1 Mio. EUR). ;-)
 
12.500 € reichen für die Eintragung. Der/die Gesellschafter haften persönlich für den Rest.

Freiburg schrieb:
Vielleicht keine Einzahlung von Amts wegen mehr notwendig, jedoch weisst Du sicherlich, dass eine GmbH nach GmbHG ein Mindeststammkapital von 25 TEUR haben muss, oder?
 
Hallo,

für die Eintragung schon, muss aber
innerhalb kurzer Zeit (der Termin wird
auch eingetragen) eingezahlt werden,
zudem wird bei 1-Mann-GmbHs aus
Risiko-Gründen immer die gesamte
Einzahlung von Anfang an verlangt!

Gruß
Sebastian
 
Hallo Sebastian,

hmm, das kann ich nicht bestätigen, zumal das Gericht, die weiteren Einzahlungen nicht mehr überprüft (war zumindest bei uns so), ein Termin zur Volleinzahlung wurde auch nicht eingetragen. Wir haben die restlichen 12.500,00 € häppchenweise eingezahlt, wenn wir gerade dran gedacht haben. Das Geld muss nur als Stammeinlage gekennzeichnet sein (auf Überweisung und in der Buchhaltung) und der Geschäftsführung der GmbH zur vollen Verfügung stehen. Eine Überprüfung der Volleinzahlung findet dann statt, wenn darauf zurückgegriffen werden muss (Insolvenz, etc). Findet bei z.B. bei einer Insolvenz der InsoVerwalter nicht die gesamte Einzahlung des Stammkapitals vor, dann fordert er die restliche Summe von den Gesellschaftern ein.

Ciao
Forsaken

Sebastian schrieb:
Hallo,

für die Eintragung schon, muss aber
innerhalb kurzer Zeit (der Termin wird
auch eingetragen) eingezahlt werden,
 
@ forsaken:

12.500 € reichen für die Eintragung.

Nur bei Bargründung. Falls eine Sachgründung erfolgt, was oft der Fall ist, muss 100% des Stammkapitals eingezahlt werden, und damit sind wir wieder bei 25 TEUR.

@ Sebastian:

für die Eintragung schon, muss aber
innerhalb kurzer Zeit (der Termin wird
auch eingetragen) eingezahlt werden

Ganz genau.

@ forsaken:

Man kann das durchaus "häppchenweise" oder garnicht einzahlen (also die fehlenden 50%), aber wenn's kracht, sieht das immer RICHTIG doof aus: Dann musst Du umgehend die fehlenden 12.500 EUR aus der Tasche ziehen und auf den Tisch legen können, andernfalls stehst Du mit einem Bein im Knast.

Und wenn Du besagte 12.500 in der Tasche hast (haben musst), kannst Du sie auch gleich offiziell einzahlen.

Gruß
Freiburg
 
Freiburg schrieb:
Falls eine Sachgründung erfolgt, was oft der Fall ist

Hmm, also meiner Erfahrung nach sind Sachgründungen eher die Ausnahme... Hast Du schon mal eine Sachgründung miterlebt? Ist ein Haufen Arbeit (Stichwort: Bewertung).

Ich hab auch extra gerade nochmal unseren Handelsregisterauszug aus dem Ordner gezogen und nachgeguckt... Kein Termin zur Volleinzahlung eingetragen, auch als wir alles eingezahlt hatten, hat das niemanden interessiert, der das eintragen wollte.

Freiburg schrieb:
Man kann das durchaus "häppchenweise" oder garnicht einzahlen (also die fehlenden 50%), aber wenn's kracht, sieht das immer RICHTIG doof aus: Dann musst Du umgehend die fehlenden 12.500 EUR aus der Tasche ziehen und auf den Tisch legen können, andernfalls stehst Du mit einem Bein im Knast.
Du würdest Dich wundern, wie oft genau das in der Praxis vorkommt.

Ciao
Forsaken
 
@forsaken

Dein Gesellschaftsvertrag (nicht
Handelsregister) ohne eingetragenen
Einzahlungstermin würde mich jetzt
mal brennend interessieren, ob die
tatsächliche Einzahlung überprüft
wird und von wem kann ich aller-
dings auch nicht beurteilen. Kann
aber wie Jan richtig schreibt im Fall
eines Falles ganz böse enden.

Gruß
Sebastian
 
Stammkapital:
- Das Stammkapital der Gesallschaft beträgt 25.000,00 EUR
- Es übernehmen:
XXXXXXXXX eine Stammeinlage zu EUR 12.500,00
XXXXXXXXX eine Stammeinlage zu EUR 12.500,00
- Die Stammeinlagen sind in bar zu leisten. Sie sind zur Hälfte sofort, der Rest auf Anforderung der GF fällig.

Die Restzahlung der anderen Hälfte wurde von uns per Gesellschafterbeschluss verfasst und kurz darauf häppchenweise vollständig eingezahlt. Wie bereits oben erwähnt wurde weder beim Amtsgericht ein Termin zur Volleinzahlung eingetragen, noch haben wir einen Termin per Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das Gesetz sieht nämlich auch die Möglichkeit vor, die Einforderung der gesamten Stammeinlage per Beschluss zu tätigen.

Hinsichtlich der "bösen Folgen" würde mich aus rechtlicher Neugierde mal interessieren, was Ihr da so im Hinterkopf habt.

Ciao
Forsaken



Sebastian schrieb:
@forsaken

Dein Gesellschaftsvertrag (nicht
Handelsregister) ohne eingetragenen
Einzahlungstermin würde mich jetzt
mal brennend interessieren, ob die
tatsächliche Einzahlung überprüft
wird und von wem kann ich aller-
dings auch nicht beurteilen. Kann
aber wie Jan richtig schreibt im Fall
eines Falles ganz böse enden.

Gruß
Sebastian
 
Hinsichtlich der "bösen Folgen" würde mich aus rechtlicher Neugierde mal interessieren, was Ihr da so im Hinterkopf habt.

Siehe oben: Im Konkursfall musst Du die fehlenden 12.500 sofort aus dem Ärmel schütteln. Kannst Du das nicht, kommt's zur gefürchteten Durchgriffshaftung in Dein Privatvermögen, was einen der Hauptvorteile der GmbH radikal ausschaltet.

Gruß
Freiburg
 
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