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Webseite für Ärzte / Zahnärzte - was darf, was darf nicht...?

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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3
Hallo,

mich würde einmal interessieren, was Ärzten und besonders Zahnärzten erlaubt ist, auf ihren Webseiten zu präsentieren? es gibt gerade in diesem Berufszweig ja extrem harte Richtlinien. Zählt das nur für den Inhalt oder geht das sogar bei der Domain schon los?

Vielleicht hat ja jemand einen Link oder Tipp, was erlaubt ist und was nicht!?
Freu mich auf eure Tipps.

MfG Andreas
 
Die Regelungen im Webbereich für Ärzte und Zahnärzte sind in den einzelnen Kammerbezirken unterschiedlich und sollten jeweils in den Berufsordnungen der zuständigen Landes(Zahn)Ärztekammern nachgeschaut werden. Eine relativ gute, aber grob orientierende Info kannst Du hier finden:
http://freieberufe.newcome.de/freieberufe/downloads/dokumente/Werbung-Zahnaerzte.pdf
Die Wahl der Domain kann problematisch sein, wenn sie werbend ist à la "Your-best-doc.de, aber auch z.B. Zahnarzt-Stadt.de wird von einzelnen Landeskammern kritisch gesehen weil sie wegen der "Einmaligkeit" nicht allen Kollegen die gleichen Chancen eröffnet. Hier werden Kammern aber erfahrungsgemäß nur auf Einspruch eines "benachteiligten" Kollegen berufsrechtlich aktiv. Ferner müssen Ärzte/Zahnärzte vorsichtig mit Verlinkungen sein, da diese nur informativ und nicht werbend sein dürfen. Deswegen sind Verlinkungen von anderen Seiten zur Arzthomepage besonders kritisch zu betrachten.
Beachten sollte man auch so lapidare Sachen wie die Auswahl des Bildmaterials auf der Arztpage. So darf sich der Arzt nicht in "Ausübung seiner Tätigkeit" fotografieren lassen oder in seiner Berufskleidung (findet aber kaum Beachtung :flute: )

LG
Thomas
 
Die im Link genannten Richtlinien sind obsolet. Kammerentscheidungen hinken regelmäßig etwa 2 Jahre hinter der Rechtsprechung her. Auch die Problematik von zahnarzt-$ort.tld ist mit den zuletzt ergangenen Urteilen hinfällig ("Tauchschule").

Angeblich sind Vorher/Nachher-Bilder unzulässig, aber ich denke nicht, daß das einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Unabhängig von der juristischen Betrachtung ist es natürlich marketingmäßig ungünstig, mit marktschreierischen Auftritten Patienten gewinnen zu wollen.
 
Tatsächlich kenn ich persönlich relativ wenig Kollegen die eine Website betreiben für mehr als nur kurz Ordinationszeiten und Addressdaten und evtl. kurz noch um das paramedizinische Angebot vorzustellen...

aber hab mich insofern mit den Richtlinien nie wirklich beschäftigt, da es wohl noch Jahre brauchen wird, bis ich ne Kassenstelle bekomme und freiberuflich tätig werde...
 
Kammerentscheidungen hinken regelmäßig etwa 2 Jahre hinter der Rechtsprechung her. Auch die Problematik von zahnarzt-$ort.tld ist mit den zuletzt ergangenen Urteilen hinfällig ("Tauchschule").

Das mit der "Tauchschule-Stadt" mag allgemein zutreffen, trifft aber für Mediziner nicht genauso zu, da hier ein andres Recht greift, nämlich das Berufsrecht!!!! Ich hatte diese Diskussion mit meiner eigenen Kammer zu führen und wurde mit berufsrechtlichen Masssnahmen bedroht.

LG
Thomas
 
Hey,

vielen Dank für die ganzen Hinweise und Tipps.
Ich werde mir das jetzt am WE mal anschauen und durcharbeiten und meinem Bekannten dann nächste Woche erklären.

Er wollte halt gern seine Praxis im Internet vorstellen, dabei die Behandlungspraktiken nennen & erklären, ein paar Bider reinstellen, Öffnungszeiten, Anschrift, Team vorstellen.

Viele Grüße,


Andreas
 
interessanter Thread. Wusste nicht, dass die Kammern da Vorgaben machen.








diabetologe.org
 
Tatsächlich kenn ich persönlich relativ wenig Kollegen die eine Website betreiben für mehr als nur kurz Ordinationszeiten und Addressdaten und evtl. kurz noch um das paramedizinische Angebot vorzustellen...

Moin,

also ich bin durch die Webseite Patient meines Zahnarztes geworden. Denke schon, dass ein ordentlicher Auftritt im Web für Ärzte jeglicher Ausrichtung bald ein "Must Have" sein wird. Wer schaut denn noch in die "Gelben Seiten" ;-)

MfG
 
@Vampsofchef, du solltest mal deine Signatur korrigieren ( < /br> ) ;)
 
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