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- Registriert
- 09. Jan. 2010
- Beiträge
- 398
Gerade gelesen und vielleicht ja auch für einige hier nicht ganz unwichtig.
Facebook-Schalter auf der Seite, kein Hinweis in der Datenschutzerklärung - das kann Onlinehändlern Ärger bringen. Ein Unternehmen mahnt Webshops ab, weil sie den Facebook-Zusatz nicht datenschutzkonform einbinden.
Mögliche Klausel im Impressum / Datenschutzerklärung:
Facebook-Schalter auf der Seite, kein Hinweis in der Datenschutzerklärung - das kann Onlinehändlern Ärger bringen. Ein Unternehmen mahnt Webshops ab, weil sie den Facebook-Zusatz nicht datenschutzkonform einbinden.
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Quelle: http://www.haendlerbund.de/download...etter/44-facebook-ilike-button-hinweisblatt/0Verwendung von Facebook-Plugins
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