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mydoys_de

Gesperrt
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05. Nov. 2005
Beiträge
411
Hi Leute.

Ich habe bei ebay 2x .com Domains Verkauft für 3,50 Euro ..
So die Domains wollte der Käufer übernehmen es gab am Anfang ein paar Probleme von seiner Seite aus er wollte immer das ich was ausfüllen muss..

Die Domains habe ich aber schon auf seinen Namen umgeschrieben ich habe dann für ihn die Domain Anträge ausgefüllt und ihm zukommen lassen er hat dann nur noch Unterschrieben und an UDAg gefaxt.
Dann hat sich rausgestellt das noch ein Lock auf den Domains war diesen habe ich gelöst.
Und habe ihm das geschrieben..

Immer noch kein Transfer möglich.

Dann habe ich mal nachgesehen und mitbekommen das diese 90 Tage Sperre noch vorhanden ist.
Habe ihm das geschrieben das es mir Leid tut aber halt dieser 90 Tage Lock vorhanden ist.
Er hat mich nach einer Lösung gefragt ich habe ihm gesagt Ok wir warten einfach noch die Paar Tage (Reg : 17.05.08) da schreibt er mir das ich nicht frech werden soll ich will seinen Anwalt einschalten.

Da habe ich ihm gesagt das er auch seine 3,50 Euro wieder haben kann.

Da kann der HAMMER:
Ich soll ihm jetzt die KK gebühren bezahlen die entstanden sind bei UD-AG : seit wann gibt es den so was KK ist doch Kostenlos...

Ich habe ihm also die 3,50 Euro (habe 4 Überweisen) zurückgesendet.

Er will jetzt seinen Anwalt einschalten..


Was sagt ihr dazu?


Ps.
gerade erhalte ich diese Mail:

....

die Annahme des Geldes wird verweigert und wir gehen den Rechtsweg. Eine Kopie der Kosten erhalten Sie sofort nach Eingang von den Kostenstellen.

....


Muss ich mir jetzt arge Gedanken machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sage dazu, dass das hier lächerlich ist.
Oder soll das Posting ein Scherz sein? Dann: lach lach.. :trytofly:

Alleine das Schreiben des Posting hat betriebswirtschaftlich
schon mehr Kosten verursacht, als die 3,50..
 
es ist eine 60 Tage Sperre - ergo am 17.07.2008 ist dann der Umzug möglich
 
habe aber keine Lust wegen so einen Müll erst zu meinem Anwalt zu rennen.
 
Nun ist es zu spät zum lamentieren.
Deine Lehre lautet daher für heute: nächstes Mal vorher schlau machen!

Ahoi!
 
Ich habe exakt 2 Domains bei UD (.com), und auch nur, weil wie in Deinem Fall die 60 Tage noch nicht abgelaufen waren. Für den Push in mein Account hat UD jeweils 10 EUR berechnet.

Erstatte dem Käufer gegen Nachweis der Kosten doch die 10/20 EUR, das kann ja weiss Gott nicht das Problem sein, oder? Zumal Du aufgrund Deiner Nachlässigkeit dafür mitverantwortlich bist.

Ciao
Forsaken
Kindergartenportal.com
 
Das ist einer der Gründe, weshalb ich bei Ebay keine Domains (und auch sonst sogut wie nix) verkaufe.

Ebay Käufer sind so ziemlich das Schlimmste Klientel, was man haben kann.
Die drohen schon bei den kleinsten Kleinigkeiten mit Anwalt etc.

bei Ebay Kaufen---> JA verkaufen ---> nur unter Protest! ;)

LG
Tobi
 
ich habe mir gedacht das ich es mal über ebay versuche mit den Domains verkaufen aber das war wol nix..

Naj mal sehen was sich ergibt.
 
Ebay

Servus,

wenn ein Ebaykäufer so, tschuldigung bei uns Bayern sagt man, saublöd, ist.... dann lass Ihn ruhig zum RA rennen.... Hoffentlich gerät dieser an einen, der keine Skrupel hat, so richtig Ihn zu teeren und federn....

Was soll passieren, ausser Zeit und Aergerniss?


Ich an deiner Stelle, hätte nicht das Geld zurücküberwiesen....

Aber, danke für den Hinweis..... werde später bei jeder Auktion den Lock-Hinweis einbauen....

Lass also den anderen ruhig prozessieren.... Es gibt halt solche Zeitgenossen, die zum :puke: sind......

Alles Gute....
 
Versuche es mit der Drohung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage. Diese soll die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes feststellen lassen.

Bei einem Streitwert von 3,50 EUR hast Du hier sehr gute Chancen. Zudem hast du versucht eine Lösung zu finden und kannst auch noch jetzt den Vertrag erfüllen.

Viel Erfolg!
 
Versuche es mit der Drohung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage. Diese soll die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes feststellen lassen.

Bei einem Streitwert von 3,50 EUR hast Du hier sehr gute Chancen. Zudem hast du versucht eine Lösung zu finden und kannst auch noch jetzt den Vertrag erfüllen.

Viel Erfolg!


Und wo ist im vorliegenden Falle der Verwaltungsakt? :hmmmm:

Gruß
Sven


privater-rechtsschutz *de
 
Versuche es mit der Drohung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage. Diese soll die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes feststellen lassen.

Bei einem Streitwert von 3,50 EUR hast Du hier sehr gute Chancen. Zudem hast du versucht eine Lösung zu finden und kannst auch noch jetzt den Vertrag erfüllen.

Viel Erfolg!

vorsichtig mit solchen "ratschlägen", auktionstexte wie "übertrag sofort nach geldeingang" oder ähnliches können eher dich in bedrängnis bringen, da du entgegen der zusicherung die ware nicht liefern kannst wie im vertrag, bzw. wie hier in der auktion, zugesichert. sicher kann/könnte christian mehr dazu sagen

gruesse oppo
 
vorsichtig mit solchen "ratschlägen", auktionstexte wie "übertrag sofort nach geldeingang" oder ähnliches können eher dich in bedrängnis bringen, da du entgegen der zusicherung die ware nicht liefern kannst wie im vertrag, bzw. wie hier in der auktion, zugesichert. sicher kann/könnte christian mehr dazu sagen

gruesse oppo

Richtig war nur ein Ratschlag!

Also wenn ich Ihn nun richtig verstanden habe, kann er die "Ware" liefern nur nicht sofort. Möglicher Verwaltungsaufwand liegt definitiv bei den Gerichten die sich eventuell damit beschäftigen müssen.

Bestenfalls schalten sich hier bei dem Kläger bzw. dessen Anwalt die Vernunft ein, insbesondere wenn niemand böswillig dem anderen Schaden zufügen wollte, wovon ich bei einem Betrag von 3,5 EUR prinzipiell auszugehen ist. Also im Klartext falls ein Schreiben kommen sollte, empfehle ich sich über die Nichtigkeitsfeststellungsklage informieren!
 
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