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Whois Inhaberschaft - aber eine andere Person/Unternehmen Inhaber

domint

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29. Jan. 2018
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Hallo,

der Titel ist etwas verwirrend.

Angenommen eine Person aus dem Bekanntenkreis kennt sich nicht so gut im Domaingeschäft aus, hat aber jetzt eine freie Domain mit Verkaufschance entdeckt und beauftragt nun einen Dritten diese Domain für ihn zu registrieren und zu vermarkten. Dafür erhält der Domainer eine Vermittlungsgebühr. Wird die Domin erfolgreich vermarktet, geht der Gewinn an die dritte Person.

Der Domainer steht auch als Inhaber im Whois, doch die Domain soll offiziell einer anderen Person gehören, sprich dem Auftraggeber... ist sowas möglich?

Danke.

Viele Grüße
Phil
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso nicht, dass kann der Domainer doch mit seinem Auftraggeber schriftlich entsprechend regeln, also einfach einen Vertrag darüber aufsetzen, der von beiden Seiten unterschrieben wird.

Gruß Jens
 
Habe ich das so richtig interpretiert?

Angenommen A kennt sich nicht so gut im Domaingeschäft aus, hat aber jetzt eine freie Domain mit Verkaufschance entdeckt und beauftragt nun B diese Domain für ihn zu registrieren und zu vermarkten. Dafür erhält B eine Vermittlungsgebühr. Wird die Domain erfolgreich vermarktet, geht der Gewinn an wen genau (A oder B oder C)?

B steht auch als Inhaber im Whois, doch die Domain soll offiziell einer anderen Person gehören, sprich A... ist sowas möglich?

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Wenn die Domain offiziell A gehören soll, sollte er auch im Whois stehen.

Das war ja einfach.

Ahoi!
 
Hallo,

der Titel ist etwas verwirrend.

Angenommen eine Person aus dem Bekanntenkreis kennt sich nicht so gut im Domaingeschäft aus, hat aber jetzt eine freie Domain mit Verkaufschance entdeckt und beauftragt nun einen Dritten diese Domain für ihn zu registrieren und zu vermarkten. Dafür erhält der Domainer eine Vermittlungsgebühr. Wird die Domin erfolgreich vermarktet, geht der Gewinn an die dritte Person.

Der Domainer steht auch als Inhaber im Whois, doch die Domain soll offiziell einer anderen Person gehören, sprich dem Auftraggeber... ist sowas möglich?

Danke.

Viele Grüße
Phil

Es ist rechtlich möglich und zulässig, eine Domain im Auftrag, als Bevollmächtigter oder als Treuhändler zu registrieren. Nach BGH Rechtsprechung musst du z.B. im Hinblick auf namensrechtliche Problematiken dann aber eine einfache und zuverlässige Möglichkeit schaffen zu prüfen, ob die Registrierung der Domain im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder nicht.

Das Auftragsverhältnis muss bei solchen Konstellationen also ausreichend nach Außen dokumentiert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar geht das, B ist in dem Fall einfach nur Treuhänder mit einem Vermarktungsauftrag.
 
Klar geht das, B ist in dem Fall einfach nur Treuhänder mit einem Vermarktungsauftrag.



Bist Du Dir da wirklich sicher?
Gibt es für diesen speziellen Fall ein konkretes Gerichtsurteil nach EU-Recht?

Beim Treuhänder handelt es sich normalerweise um eine natürliche Person oder eine juristische Person die vom Eigentümer einer Sache mit der Verwaltung "zu treuen Händen" beauftragt wird.
...aber A ist ja kein Eigentümer ?
 
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