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Whois Protect in Verbindung mit ausländischer Adresse im Impressum

m.beier

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12. März 2011
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unwichtig

*gelöscht*
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen m.beier,

Whois der Domain: Echte Inhaberdaten aus Deutschland, aber geschützt mit WhoisProtect
Nur solange bis ein Anwalt die Herausgabe der echten Inhaberdaten beim Whois Protection Service verlangt!

Impressum: thailändische Adresse, z.B.: Thomas Mustermann, 123/45 Moo 78 Tabphya Rd., Pattaya City, Chonburi 20123, Thailand
Adresse in Thailand schlüssig, nur einen Thomas Mustermann gibt es dort nicht.
Nun, wenn der Betreiber der Site in DE sitzt, und die Seite von dort pflegt und diese für Deutsches Publikum gedacht ist, und er am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik teilnimmt (Werbung), dann ist ein KORREKTES Impressum ja eindeutig Pflicht. Mit der Drittstaatnummer verletzt Du diese Pflicht, und wenn der o.g. Anwalt die echte Adresse rausfindet, dann....


..... und alle sind glücklich. Gespart hat man damit als Websitebetreiber die Abmahnkosten.
.....geht der Ärger erst RICHTIG los!

Fragen:
Ist mein Gedankengang richtig oder habe ich irgendwo ein Stolperbrett drin? ;)
Ja, zwei:
  1. Whoisprotection schützt nur vor Spam etc, nicht vor Anwaltsanfragen.
  2. Impressumspflicht wird verletzt und das kann Ärger geben

Gibt es bessere Varianten?
Erwartest Du eine Anleitung zum Umgehen von geltendem Recht?

Wo gibt es Gefahren?
Schau Dir das ganze mal neutral und von Deinem Fall abgehoben an: Da würde ja jeder sich ins Ausland verlegen, und die vom Deutschen Staat installierten Regulierungsinstrumente würden alle ins Leere laufen! Stell Dir mal vor DU wolltest jemanden berechtigt Abmahnen (oder vor was auch immer Du weglaufen möchtest mit der Thai-Nummer), aber läufst "ins Leere", Du wärst ja stinksauer, oder?

Mein Tip: Investier die Energie besser in gesetzeskonforme Produkte! Oder zieh WIRKLICH ins Ausland!

AlexS <- aus dem Ausland
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegebenenfalls wäre es sinnvoll eine Weiterleitung der Post in Thailand zu buchen? Dann ist der Max Mustermann auch unter der Adresse zu erreichen.

Selbig könnte man auch ins Whois setzen.

Ein Problem hast Du dann aber mit den Werbeinnahmen s. AlexS mit Impressum.

Viele Grüße

August
 
Falsches Forum hier, um sowas anzusprechen... wo doch alle immer ihre weiße Weste hochhalten ;-)

Prinzipiell hast du keine Abmahnungen zu befürchten, wenn es keinen Abmahngrund gibt. Deine Schilderung impliziert, dass auf der Seite alles rechtens ist, und wenn eine Abmahnung reinflattert, die dann unbegründet wäre. Das würde wiederrum bedeuten, dass du weder Unterlassung leisten musst noch irgendeine Kostenote bezahlen sollte, da die Geschäftsfühung ohne Autrag in soeinem Fall auch nicht greift (kein Rechtsverstoß = kein Grund zu handeln).

Wenn du eine Internetseite betreibst, die tendenziell gefährtet ist Abmahnungen zu kassieren, solltest du dich bereits in anderen Kreisen bewegen, die wissen, wie sie ihre Herkunft verschleiern.

Wenn du einfach nur so Angst vor Abmahnungen hast, solltest du deinen Internetabschluss kündigen und dir einen anderen Job suchen. Es ist nunmal so, dass diese Branche nunmal das Risiko mit sich bringt, dass du abgemahnt wirst - egal ob berechtigt oder unberechtigt.

Grüße,
Markus
(der in den letzten fünf Jahren zig mal abgemahnt wurde)
 
Es gibt halt Branchen, wo man schnell mal eine vor den "Latz" bekommt, auch wenn es völlig ungerechtfertigt ist.

Z.B.: Medizinbranche. Du machst ein nettes Portal über Asthma, und AdSense bewirbt da dies und jenes Mittelchen, und Plopp, irgend ein wildgewordener Verein mahnt Dich ab mit haarspalterischen Vorwürfen.

Das ganze hier zu diskutieren führt aber vermutlich nicht sehr weit. Die einzige sichere Empfehlung ist sich tatsächlich selbst komplett ins Ausland zu verlegen.

AlexS <- der in den letzten 5 Jahren null mal abgemahnt wurde. Das liegt aber primär daran, dass es da nix Abzumahnen gibt....
 
*gelöscht*
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Markus,
das ist aber etwas blauäugig. Es geht alleine schon um den Ärger (und Zeitverlust) mit der Sache selber. Letztens hat ein Kunde von uns eine Abmahnung bekommen. Es ging nicht um die Inhalte (ca. 1000 Seiten), sondern um die Schriftgröße und Schriftfarbe vom Impressumslink (hellbau auf dunkelblau) im Footer. Für meine Begriffe dennoch recht gut lesbar. Der "Verein", der da hintersteckte, ist bekannt für seine Methoden und etliche Fälle sind im Internet nachzulesen. Es geht dieser speziellen Spezie von Anwälten nie um die Sache, sondern nur ums Geld. Kostennote lag bei Mitte xxx. Eigenen RA einzuschalten kostet auch wiederum Geld. Am Ende verlierst du immer Zeit und Geld, egal was am Ende raus kommt.

Dann bist du oder deine Kunden im falschen Business, wenn ihr keine Zeit und kein Geld in rechtliche Angelegenheiten stecken wollt, die mit dieser Branche nunmal einher gehen. Du musst mir nicht sagen, was das für ein Ärger jedes Mal ist, wenn eine Abmahnung eintrifft. Wenn sie unbegründet ist, geht ein Standardschreiben von mir raus inkl. Schutzschrift an die einschlägig bekannten Gerichte - falls da tatsächlich was nach kommt. Wenn sie berechtigt ist, räume ich die Sache aus der Welt und gebe eine modifizierte UE ab. Wenn ich mir nicht sicher bin, wird die ganze Angelegenheit dem Anwalt meines Vertrauens übergeben, der sich dann um alles kümmert inkl. Korrespondenz und eventuell sogar einer negativen Feststellungsklage. Wie gesagt - das gehört nunmal zu der Branche dazu - da nützt es nichts sich hinter erfundenen Adressen im Ausland zu verstecken.
 
Ich wäre Dir dankbar wenn Du da etwas näher drauf eingehen würdest, gern auch per PM.

Einige Kennzeichenrechts-Verletzte wollen per einstweiliger Verfügung eine Vorentscheidung herbeiführen (z.B. Übertragung der Domain - welche eigentlich nicht per EV erreichbar sein sollte, aber nicht alle Richter richten gerecht), welche logischerweise später nicht mehr so ohne weiteres reversierbar ist, bzw es erfordert, dass Du als Domaininhaber plötzlich dagegen vorgehen musst um die Domain wieder zu bekommen. So eine einstweilige Verfügung ist schnell durch, und Du wirst nicht dazu angehört. Wenn Du also begründeten Verdacht hast, dass jemand so eine EV gegen Deine Domain beantragt -z.B. weil er es in einer Abmahnung androht- dann kannst Du dem Gericht schon vorab Deine Sichtweise der Lage mitteilen, zu Deinem eigenen Schutze. Das Schriftstück dass Du bei Gericht vorlegst heisst "Schutzschrift", und sobald jemand bei dem Gericht die EV beantragt hat das Gericht Deine Meinung dazu bereits vorliegen und kann das in seine Entscheidung mit einbeziehen.

Nun, eine potentielle Kennzeichenrechts-Verletzung die im Internet begangen wird ist ja ortsungebunden. Die Verletzung findet sozusagen überall in DE statt. Daher darf man seine EV bei jedem Landgericht in DE einreichen. Einige Landgericht sind nun bekannt dafür besonders häufig zugunsten der EV Antragsteller zu entscheiden, ich meine das sind z.B. Hamburg, Frankfurt und Köln (Berlin, München, wer weiss mehr?). Man kann nun also entweder einfach bei ALLEN Landgerichten so eine Schutzschrift hinterlegen, das wid ein wenig mühselig, denn es gibt 116 davon. Daher beschränken sich viele von einer EV Bedrohte darauf ihre Schutzschrift bei den "üblichen Verdächtigen" unter den LG's zu hinterlegen.

All das ist Wissen von vor Jahren, bin kein Anwalt, wenn sich da was geändert hat, korrigiere man mich bitte.

schutzschrift.de/.com/.net/.eu is taken, .org/.info is available! Interessanter Mix.

AlexS
 
Ich wäre Dir dankbar wenn Du da etwas näher drauf eingehen würdest, gern auch per PM.

Auf was konkret eingehen?

Meinst du das "Standardschreiben" - was fertige Textbausteine beinhaltet, aber natürlich dennoch auf die Abmahnung individuell zusammengeschnipselt (muss man wirklich sagen) ist.

Oder die Schutzschriften? Das hat Alex vorbildlich erklärt. Es muss nicht immer um die Domain gehen, sondern ist generell anzuraten, wenn ein Antrag auf eine EV im Eilverfahren drohen könnte... So richtig möchte ich mich zu den Gerichten nicht äußern, denn ein findiger Anwalt findest das hier, und reicht dann plötzlich in Buxtehude (*in die Liste mit aufnehm*) den Antrag auf eine EV ein. Düsseldorf möchte ich mal noch nennen, seit 2008 wird da auch viel geurteilt, was Streitigkeiten der "Internetbranche" anbelangt.
 
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