Arithmos
Erfahrener Benutzer
- Registriert
- 06. Sep. 2007
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Ein wie ich finde richtiges und wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt gefällt:
Infos dazu hier:
amtsgericht Frankfurt Az. "72 AR 74/09" - Google-Suche
Das gibt uns ein sehr wichtiges zusätzliches Verkaufsargument.
Gruß
M.
Weitere Infos dazu hier:Domain-Newsletter #477 schrieb:Nach Ansicht des Gerichts ist die Firma unterscheidungskräftig
und nicht irreführend im Sinne von § 18 Abs. I und II HGB. Zwar
fehlt bei reinen Gattungsbezeichnungen die Unterscheidungskraft;
durch individualisierende Zusätze könne sie jedoch wieder herge-
stellt werden, was vorliegend durch die Top Level Domain ".de"
geschehe.
Infos dazu hier:
amtsgericht Frankfurt Az. "72 AR 74/09" - Google-Suche
Das gibt uns ein sehr wichtiges zusätzliches Verkaufsargument.
Gruß
M.