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Wie soll es weitergehen....

soundbites

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29. Jan. 2004
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Hi - ich habe 3 Domains, immer noch, die ich vor Jahren verkauft habe. Die Käufer sind nicht Erreichbar (Tod/umgezogen/vergessen/verschollen etc..). Habe schon ein paar Mails geschreiben - ohne Antwort. Es sind 3 sehr gute Domains (.com /.net). Ich habe ca. 5 Jahre die Reggebühren weitergezahlt, jedoch will ich diese selber Monetarisieren ;-) sind z.Zt. weiterleitungen auf irgendwelche Seiten von mir..... Was soll/darf/muss ich machen??

Meine Meinung ist: Ich behalte die Teile und gut ist - nach so vielen Jahren hat sich keiner gemeldet - scheiss drauf.... ok kaufvertrag/connection war da, aber keine Reaktion mehr - warscheinlich sind die echt weg vom fenster.

Ich mache Projekte drauf und falls sich jemals wieder jemand meldet, kann man ja neu Verhandeln (Gesetz hin oder her - ich stehe auch auf Kosten)

Was meint Ihr?

soundbites
 
Ok - das ist ja noch gut - aber seit 5 Jahren hab ich auch keinen Bock mehr.... arschlecken - oder?

Es gab nie einen transfer
 
jeweils

auf jeder der betroffene...

Domain eine Ankündigung drauf, dass du die "Inhaber, bzw. Käufer" aufforderst, den Deal abzuschliessen.... und dann eine zeitliche Ankündigung, das der entstandene Vertrag hinfällig ist,

aber da kein Jurist, keine Gewähr...

gruß
qualitaet
 
Denn Fall hatte ich auch schon paar mal. Einmal habe ich die Domain einfach weiterverkauft. Dann meldete sich der erste Käufer plötzlich und drohte mit dem Anwalt. Nachdem Ärger habe ich mich entschlossen die Domains künftig zu behalten und halt zu warten. Besser immer den neuen Besitzer gleich ins Whois eintragen. Bei .de's kann man die Domain ja dann einfach in den Transit schicken und gut ist.
 
forsaken schrieb:
McDot schrieb:
Anderer Fall:
Vor zwei Jahren habe ich 4 Domains über eBay verkauft. Käufer hat bezahlt und auch die KKs vollzogen (es waren alles .de Domains). Nun kam in Januar die Transitmeldung von der Denic, weil ich ich immer noch als Inhaber drin stand und die Domains aus irgend einem Grund zum Transit geschickt wurden. Der damalige Käufer ist nicht aufzufinden. Da die Domains nicht sooooo schlecht waren, habe ich sie innerhalb der vorgegebenen Frist übernommen.
...und nun?

Natürlich hat Dein Käufer immer noch einen vertraglichen Anspruch auf Übertragung der Domain. Sollte sich der Käufer nach drei (Kalender)Jahren bei Dir melden und die Domain einfordern, dann würde ich das über die Verjährung regeln. Man könnte aber auch über eine (bereits erfolgte) Erfüllung nachdenken, je nachdem an welchem Umstand man diesbezüglich anknüpft. Bzgl. Deiner (Wieder)Übernahme der Domain könnte man dann über GoA nachdenken. (Dies jetzt alles nur schnell aus der Hüfte geschossen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Kann ich selber nichts zu sagen.
Vor einiger Zeit bei einem sehr kleinen Verkauf über Ebay hab ich sie nach einem halben Jahr auslaufen lassen. Lohnt sich im X Bereich nicht wirklich und es hat sich auch keiner beschwert. Aber das ist ja nicht zu vergleichen.
 
Hatte ich auch schon mal ,nach einem Jahr mindestens 10 emails kam keine Reaktion habe ich sie einfach löschen lassen....
Weil weiterverkaufen bei dieser domain unmöglich...
Es ging immerhin um 150 euro es kam auch nie mehr irgendwas auch keine Beschwerde...
 
Ich würde da nicht auf Email vertrauen. Einschreiben +Rückschein mit Fristsetzung.

VG
Christoph

Moin,

kann ich nur zustimmen, hatte selbst paar Mal über die Jahre ähnliche Fälle.
Bei 4 kam durch postalischen Kontakt heraus, dass der Mailserver des jew. Providers wohl öfters mal ausfiel bzw. 1x web.de Mailaccount ständig überfüllt war und keine Mails mehr annahm.
Telefonischer Kontaktaufnahme hilft manchmal auch, allerdings hat man "nichts in der Hand".
2 Käufer hatten sich dann direkt nach dem Brief telefonisch bzw. per e-mail gemeldet und waren sehr überraschend. Kam aber immer später heraus, dass es am Mailserver des Käufers hing.
Am besten immer per Post (besser noch mit Einschr. + Rücksch.) nachfragen, manchmal sind Mails nicht unbedingt zuverlässig und der Empfang ebenso wenig garantiert.

Beste Grüße
Philipp
 
Nach 5 Jahren würde ich keinen weiteren Kontakt aufnehmen.
Ich gehe davon aus, das hier bereits eine Verjährung aus dem Kaufvertrag vorliegt. Diese tritt nach BGB bereits nach 3 Jahren ein.
Außerdem hattest Du in den 5 Jahren weiterhin die Kosten.
Ich würde an Deiner Stelle die Domains entsprechend Deinen Bedürfnissen weiter nutzen bzw. neu verkaufen.
Ich gehe mal davon aus, das sich auch Dein(e) Käufer nicht mehr melden wird. Und wenn doch, blieb ihm nur eine Zivilklage bezüglich des Kaufvertrages von vor 5 Jahren.
Diese Ansprüche könnte man dann wegen Verjährung sehr einfach abwehren.
Ist jetzt nur meine persönliche Meinung, könnte sein, das ich auch etwas rechtliches übersehen habe. Ich gehe aber davon aus, das hier ein ganz normaler Kaufvertrag lt. BGB zustande gekommen ist.
 
Hi - ich habe 3 Domains, immer noch, die ich vor Jahren verkauft habe. Die Käufer sind nicht Erreichbar (Tod/umgezogen/vergessen/verschollen etc..). Habe schon ein paar Mails geschreiben - ohne Antwort. Es sind 3 sehr gute Domains (.com /.net). Ich habe ca. 5 Jahre die Reggebühren weitergezahlt, jedoch will ich diese selber Monetarisieren ;-) sind z.Zt. weiterleitungen auf irgendwelche Seiten von mir..... Was soll/darf/muss ich machen??

Meine Meinung ist: Ich behalte die Teile und gut ist - nach so vielen Jahren hat sich keiner gemeldet - scheiss drauf.... ok kaufvertrag/connection war da, aber keine Reaktion mehr - warscheinlich sind die echt weg vom fenster.

Ich mache Projekte drauf und falls sich jemals wieder jemand meldet, kann man ja neu Verhandeln (Gesetz hin oder her - ich stehe auch auf Kosten)

Was meint Ihr?

soundbites

Was ich nicht rauslesen kann, hattest Du denn dafür bereits die Verkaufssumme bekommen? Ich vermute mal ja, da Du ja von VERKAUF schreibst. Falls Du das Geld bereits bekommen hast, würde ich nach 5 Jahren die Sache ebenfalls als verjährt betrachten. Läge beim Käufer ein ernsthaftes Interesse an den Domains, wäre er wohl längst auf Dich zugekommen.
5 Jahre Wartezeit und Gebührenübernahme kann ja wohl keiner verlangen!

Sollte damals gar kein Geld geflossen sein, so würde ich überhaupt nicht reagieren, dann bist Du nach wie vor ganz klar Inhaber der Domains ohne wenn und aber.

Sicherheitshalber würde ich den (sofern Fall A vorliegt und bezahlt wurde) Käufer schriftlich anschreiben und letzte Frist zur Übernahme setzen sowie gleichzeitig eine Kostenrechnung über die real entstandenen Reg.Gebühren beilegen.

LG
Tobi
 
Alles klar - danke für die Antworten - ich behalte einfach die Teile - mach was draus und wenn sich doch wieder jemand melden sollte, dann bekommte er den Kaufpreis zurück....
 
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