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WIPO - lastminnute.com - Parkingurteil

Adomino

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12. Juni 2007
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Hi,

ich habe hier ein WIPO-Urteil gefunden was mich doch etwas erschüttert hat. Das Urteil lastminnute.com lautete auf Transfer nur weil der Domaininhaber bei der beschreibenden Tippfehlerdomain eine Parkingseite verwendete und sich der Domaininhaber auf die WIPO-Klage nicht meldete. Der Kläger hatte zwar eine Marke auf lastminute.com, aber ich denke, das dies doch kein Grund sein kann, eine beschreibende Domain zu transferieren.

Für mich ein reiner Fall von Reverse-Domain-Hijacking für eine beschreibende Domain.

http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2007/d2007-1161.html

Harry
 
Auf der TRAFFIC war der Aagriff aus der Marken-Welt gegen Domains (wieder einmal) ein heißes Thema.

Es wurde geraten UNBEDINGT auf entsprechende Emails zu reagieren.

Jeder der sein Geld in cnobi Domains angelegt hat, sollte unbedingt die ICA unterstützen. Weitere Infos unter:
http://www.internetcommerce.org/

Jeder der seine Zukunft in .de Domains sieht, sollte unbedingt DENIC-Mitglied werden. Ich kann hier gerne ggfs. Hilfestellung leisten.

Wer sich nicht engagiert, braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn die Spielregeln eines Tages zu seinen Ungunsten geändert werden.

Grüsse

123meins
 
Ansprechpartner der ICA ist übrigens Michael Collins (früher Afternic) der auch beim DomainvermarkterForum letztes Jahr in München zu Gast war.

Grüsse

123meins
 
Jeder der seine Zukunft in .de Domains sieht, sollte unbedingt DENIC-Mitglied werden. Ich kann hier gerne ggfs. Hilfestellung leisten.

Also ich sehr hier keinen großen Nutzen ein DENIC-Mitglied zu werden um vor Reverse-Hijacking-Attacken geschützt zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Abmahner vorher schaut ob man DENIC-Mitglied ist oder nicht. Auch kann die DENIC einen bei einer Klage nicht helfen und wird mit Sicherheit keine Domains löschen oder transferieren ohne Gerichtsbeschluss.

Eine Unterstützung der ICA wird auch kaum was helfen wenn man eine WIPO-Klage bekommen hat. Das läuft alles nach fixen Regeln ab und die ICA kann hier auch nicht helfen.

Das ist nur meine Meinung und 5 jährige Erfahrung mit ungerechtfertigten Abmahnungen, Du magst vielleicht andere Erfahrungen haben.

Bei der WIPO muss man im Normallfall eine gewisse Norm beim Schriftsatz einhalten die man im Normalfall nicht kennt. d.h. ohne Anwalt wird eine Antwort, die auch von den Panels akzeptiert wird, kaum möglich sein. Da kommen dann aber gleich ein paar tausend Euro zusammen wenn das ganze komplexer wird. Aber Du hast schon recht, bevor man nicht reagiert ist es besser, wenn man nur ein Mail an die WIPO schreibt und den Sachverhalt erklärt. Ein "Bad-Faith" auf einen beschreibenden Domainnamen so wie bei diesem Urteil ist aber ansich ein Witz.

Harry
 
Also ich sehr hier keinen großen Nutzen ein DENIC-Mitglied zu werden um vor Reverse-Hijacking-Attacken geschützt zu sein.

Darum geht es auch nicht. Es geht um Einfluss auf die Spielregeln. Wenn wir im Monat xx.xxx mit usneren Domainnamen verdienen, sollten wir auch xxx im Monat zu zahlen bereit sein, um diese Einnahmen abzusichern.

Oder willst Du, dass die DENIC z.B. beschließt sich dem WIPO-Verfahren zu unterwerfen? (Fiktion)

Oder findest Du es OK, dass ein angestellter Anwalt DENIC frei entscheiden kann jede beliebige .de Domain ohne Information des Domaininhabers per Dispute zu blockieren? (Realität).

Die Markenlobby macht MASSIV Druck in den USA, siehe auch aktuell:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98126
"Wie in den vergangenen Jahren laufen aber kurz vor der Abstimmung wieder Vertreter von Markeninhabern Sturm gegen die Lösung, darunter etwa die International Trademark Association. INTA und die Markenvertreter bei ICANN widmen in LA eine spezielle Informationsveranstaltung dem Thema, und hoffen wohl, das Ruder noch einmal herumreißen zu können. Kurz vor dem ICANN-Treffen starteten sie, klagen Mitglieder der verschiedenen Whois-Arbeitsgruppen, zudem erneut eine Kampagne gegen das datenschutzfreundlichere Verfahren. Sie frage sich, ob die vielen Briefeschreiber aus dem Lager der Markenrechtsvertreter, die die Whois-Forumseite der ICANN fluteten, eigentlich wüssten, wie sehr Datenschutzbefürworter ihnen entgegengekommen seien, kritisierte die US-Anwältin Kathy Kleiman."

Das WIPO-Urteil zu Lastminute.com ist Folge des enormen Einflusses der Markenlobby. Und in Deutschland gibt es ähnliche Urteile, z.B. das zu der dreistelligen Domain, wo erst jahre nach Domainanmeldung eine Marke angemeldet wurde...

Fakt ist auch, dass Du bei der DENIC mit einer beliebigen neuen Wort-Bildmarke sofort einen Dispute bekommst. Und Du als Inhaber dann dagegen Klagen musst. Warum? Weil so angebliche "Domaingrabber" benachteiligt werden sollen...also die Markeninhaber als die "guten" angesehen werden.

Grüsse

123meins
 
Nur einen Beitrag an die ICA zu zahlen oder DENIC-Mitglied zu werden alleine hilft auch nichts. Da muss man dann schon aktiv auch was tun - so wie Du scheinbar. Aber nur hier zu posten das man ICA unterstützen soll oder DENIC-Mitglied werden soll und dann ist alles in Ordnung, so ist es auch wieder nicht.

Bei diesem WIPO Urteil finde ich eher, daß sich der Panel von der Marke beeindrucken ließ. Ich finde es sollte doch mehr Aufklärunterreicht für die WIPO-Panels geben und ggf. auch Schulungen mit Prüfungen das jeder Panel auf dem gleichen Wissensstand ist ob nun eine Verletzung vorhanden ist oder nicht.

Das mit den DENIC-Disputes hast Du schon recht. Das gefällt mir auch nicht, ist aber für mich persönlich nicht so schlimm da ich sowieso kaum Domains verkaufe oder die Inhaberdaten ändern möchte. Für Domainhändler ist das sicher schon schlimmer wenn sie die Domain nicht verkaufen können.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil ist vollkommen berechtigt, versetz dich mal in die Lage des Markeninhabers, fändest du es schön wenn jemand deine Markenrechte WISSENTLICH verletzen würde, also ich ganz bestimmt nicht
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Ich würde meine Meinung nur ändern in dem Fall, der Markenrechtsverletzer hatte eine Vertipperdomain nur registriert und OHNE eine Parkingseite daraus zu machen, von daher ist der Grund ersichtlich
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Ciao,
Chris
 
"Last Minute" ist für mich generisch. Es geht ja nicht um einen Fantasiebegriff wie Google.com.

(Ich habe auch einen kleinen Last-Minute-Vertipper. Will jemand? :))
 
Hier geht es um keinen Markennamen sondern um einen beschreibenden Namen. Es gibt ja mittlerweile schon genug Urteile wo für einen beschreibenden kein Schutz zu steht.

Die haben zwar eine eingetragene Wort EU-Marke für lastminute.com, was aber nicht bei der WIPO-Klage erwähnt wurde ist, daß es hier einen, nach meiner Meinung nach berechtigten, Löschungsantrag wegen Nichtigkeit gibt.
d.h. wenn man einen Tippfehler von lastminute.com beschreibend d.h. im Bereich Tourismus/Lastminute verwendet, dürfte der Klager mit seiner Wortmarke überhaupt keinen Schutz haben.

Harry
 
Hier geht es um keinen Markennamen sondern um einen beschreibenden Namen.
Ach, dann scheinst du aber einen anderen Fall zu meinen, als den, den du
weiter oben angegeben hast. Denn dort lese ich klar und deutlich:

4. Factual Background
Complainant, a company incorporated under the laws of England and Wales, owns two trademark registrations in the United Kingdom, including LASTMINUTE.COM (Trademark No. UK 2359399; filed February 25, 2000; registered October 8, 2004); and LASTMINUTE.COM (and design) (Trademark No. UK 2314058; filed February 24, 2002; registered April 16, 2004) (the “Trademarks”). Complainant registered the domain name <lastminute.com> on September 2, 1998. Since October 1998, Complainant has used the <lastminute.com> domain name to offer travel and other leisure-related services in the United Kingdom and in other countries.

Andere Länder - andere Sitten!

Ansonsten bleibt dir momentan leider nichts anderes übrig, als den Namen "David H. Bernstein"
in dein kleines schwarzes Büchlein mit dem Titel: "Meine ärgsten Feinde" zu kritzeln.

Ahoi!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist die Marke erst einmal eingetragen dann gibt es kein Wenn und Aber.

Der Markeninhaber hat sein Recht auf Markenschutz zu Recht zugesprochen bekommen.

Ciao,
Chris
 
@check-in
sehe ich nicht so,
wenn ich zB. unter lastmiunutesf.com klodeckel anbiete, verletze noch behindere ich nicht lastminute.com im wettbewerb
 
Wenn die Tätigkeit in die angemeldete(n) Klasse(n) des Markeninhabers fällt und er nachweislich ältere Rechte hat, dann gibt's da wenig zu diskutieren.
Liegt die ausgeübte Tätigkeit in einer nicht angemeldeten Klasse, dann kann man sich streiten oder einigen.
Siehe als klassisches Beispiel ebd.: Apple (Beatles) vs Apple (Jobs)- bevor der Musicdownload kam.

Generische Begriffe: siehe Marke "Webspace"/DPMA, bösgläubige Anmeldungen usw.
Sometimes you win, sometimes you lose.
 
Ist die Marke erst einmal eingetragen dann gibt es kein Wenn und Aber.

Angesichts der Tatsache, dass du komplett neu im Domainbusiness bist, spuckst du ganz schön grosse Töne muss ich sagen... vielleicht solltest du dich öfters mal ein bisschen zurückhalten und erstmal Erfahrung sammeln bevor du zu jedem Thema deine noch überhaupt nicht fundierte Meinung rausposaunst... Nur mal so als Gedankenanstoss.

Gruss,
Boris
 
eben... es gibt zB auch das Löschen von deutschen eingetragen Marken, wenn in USA bereits vorher eine gleichnamige Marke eingetragen wurde. Kannst mal den ehemaligen Inhaber von youtube.de fragen, der ist da fachmann (geworden).
 
Also

youtube mit dem Begriff Lastminute den jeder mit Urlaubsreisen in letzter Minute verbindet gleichzusetzen geht nun wirklich nicht...

Da kannst du auch gleich Äpfel und Birnen vergleichen
 
eben... es gibt zB auch das Löschen von deutschen eingetragen Marken, wenn in USA bereits vorher eine gleichnamige Marke eingetragen wurde. Kannst mal den ehemaligen Inhaber von youtube.de fragen, der ist da fachmann (geworden).

Also so wie Du das schilderst stimmt das auch wieder nicht. Die DPMA-Marke YOUTUBE ist bis heute NICHT eingetragen worden und außerdem wurde die youtube.de nur dazu verwendet auf ein anders lautendes Portal zu leiten. (Redirect)

Wenn Google in Deutschland mit einer US-Marke dahergekommen wäre, dann wäre das für die DPMA-Marke nicht erheblich gewesen da USA und Deutschland zwei getrennte Wirtschaftsräume sind. d.h. eine US-Marke ist in Deutschland nicht gültig und umgekehrt. Youtube.com wurde nur bereits seit längerer Zeit kommerziell durch Werbeeinschaltungen genutzt - und das weit vor dem Anmeldetag der DPMA-Marke. Somit kann man hier auf einen international verfügbaren Werktitelschutz für Youtube plädieren da Youtube.com sicher nachweislich auch in Deutschland schon sehr bekannt war bevor die DPMA-Marke angemeldet wurde. Hier müsste Google jedoch eine unabhängige Umfrage vorlegen daß es am Tag der DPMA-Markenanmeldung schon eine Verkehrsgeltung in Deutschland gegeben hat. Das widerum ist jedoch im Normalfall eher schwer zu beweisen. Wenn man das jedoch beweisen kann, dann hätte Google eine prioritätsältere (Gewohnheits-)Marke und man könnte gegen die jüngere Marke vorgehen bzw. kann der DPMA-Markeninhaber, wenn die Marke eingetragen werden würde nichts gegen die prioritätsältere Marke unternehmen.

Einen Schutz für eine nur angemeldete Marke gibt es nicht da nur ein Markenschutz besteht, wenn die Marke eingetragen ist. Also alles in allem eine nicht so einfache Situation.

Bei LASTMINUTE.COM kann man nach meiner Meinung, auch wenn es eine eingetragene Wortmarke ist, nichts gegen eine jüngere Tippfehlerdomain machen da es ein beschreibendes Wort ist wo ansich kein Schutz vorhanden ist.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
hmmm, es wird wieder interessant, hoffentlich!

netten Gruß
sizzle

Edit um 15.47 Uhr meZ:
das war wohl leider heute nix.
 
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