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Zum Weinen

offTopic
Sunblind schrieb:
Mich kotzt das deutsche Land schon lange an, wenn alles läuft wie geplant sag ich in spätestens 18 Monaten "FUCK YOU" und bin wech.

:D

Würde gerne was spenden damit aus 18 Monaten vielleicht 6 Monate werden ? Paypal - geht das ???
Deinen Schrott nicht mehr zu lesen wäre mir schon eine Spende wert.
 
Mane schrieb:
offTopic


Würde gerne was spenden damit aus 18 Monaten vielleicht 6 Monate werden ? Paypal - geht das ???
Deinen Schrott nicht mehr zu lesen wäre mir schon eine Spende wert.


Nee, aber ich geb Dir gerne meine Bankverbindung. In Ordnung? :D

















Ohne Gewähr, dass ich aus dem Ausland nicht mehr posten werden.
 
Nee du, lass mal stecken - dir kann ich nicht mal mit einer Spende helfen...
 
KuntaKinte schrieb:
Aha, und wie? Solange Dein Arsch in D vorm Rechner sitzt, das Material aus Deiner Firma / Wohnung in D hochgeladen wird, solange ist das herzlich egal, wo der offizielle Sitz der Firma ist.

aloa,

Rainer

Ist das sicher? Ich habe mich mit der Materie bisher noch nicht beschaeftigt, dachte aber, dass es reichen wuerde eine britische Limited oder spanische SA zu besitzen (bei gleichbleibendem Wohnsitz des Webmasters in D) um dem ganzen einen Riegel vorzuschieben.

btw: Wir sind nicht allein mit unserem Gemeckere ueber Gesetzesaenderungen, auch die US Webmaster regen sich gerade ueber eine Aenderung in deren 2257 Gesetz auf ;-)
 
@Monsieur
Kunta hat leider recht. Wenn Du mit einer britischen Limited oder spanischen SA arbeitest und trotzdem hier wohnst, bist Du immernoch greif- und haftbar.
Die Amis haben da aber auch eine tolle Gesetzesänderung bekommen:
Am 23. Juni treten die neuen Regelungen des 18 U.S.C. 2257 in Kraft, welche kurz gesagt besagen, dass jeder, der ein möglicherweise pornographisches bzw. 'sexual explicit' Bild auf seiner Webseite veröffentlicht, für jedes einzelne Bild einen Identitäts- bzw. Altersnachweis für jedes einzelne dargestellte Model haben muss. Dieser Identitätsnachweis muss wohl in Form einer Personalausweiskopie erfolgen, Ausserdem müssen sämtliche Namen der Models erfasst werden, was sowohl jetzigen Namen, sowie sämtliche Geburts- als auch Künstlernamen einschließt. Verstöße werden mit Knast von 5-10 Jahren geahndet. Diese Regelung betrifft nicht nur Produzenten und Fotografen sondern jeden Webmaster in Amiland, der Bilder veröffentlicht.

Wer sich das ganze Teil auf Englisch reinziehen will: http://a257.g.akamaitech.net/7/257/2422/...05/05-10107.htm

Daniel
 
Monsieur schrieb:
Ist das sicher? Ich habe mich mit der Materie bisher noch nicht beschaeftigt, dachte aber, dass es reichen wuerde eine britische Limited oder spanische SA zu besitzen (bei gleichbleibendem Wohnsitz des Webmasters in D) um dem ganzen einen Riegel vorzuschieben.

btw: Wir sind nicht allein mit unserem Gemeckere ueber Gesetzesaenderungen, auch die US Webmaster regen sich gerade ueber eine Aenderung in deren 2257 Gesetz auf ;-)

Also wenn Dein Name noch dort auftaucht ... in der Firma... es gibt Moeglichkeiten, das es kaum ein Risiko gibt. Aber dazu gehoert auch eine fahcmaennische BEratung. Es reicht NICHT einfach einen Firmenmantel zu kaufen und fertig !
Wenn alles richtig ist, wie, das muss man immer im Einzelfall sehen -deshalbt Fachmann konsultieren, gibt es auch keine Probleme !


Gruss


Tomek
 
So, schon gehts los.
Die ersten Abmahnungen der Anwaltskanzlei Leisner und Scheffler sind unterwegs. Gegenstandswert 50.000 EURO, zu zahlende Gesamtbeträge pro Domain 1379,80 EURO. Kritisiert wird , dass man ein Partnerprogramm bewirbt, welches kein ausreichendes AVS einsetzt (sprich, nicht mit xcheck schützt).
Ich finde, es wird irgendwann mal Zeit, in Deutschland wieder das Faustrecht einzuführen. In keinem anderen Land wird so blindwütig abgemahnt und in keinem anderen Land dürfen Abmahnungen gleich mit derart utopischen Kostennoten versehen werden. Aber für eine Anwaltskanzlei natürlich ein gefundenes Fressen. Hat man mangels Intelligenz (eben mangels Masse) nicht genügend Aufträge, mahnt man eben ab und verdient sich damit eine goldene Nase. Schliesslich müssen ja auch Luxusbüros in feinster Münchner Lage samt zugehörigen standesgemässen Karossen und dergleichen auch irgendwoher finanziert werden.
Da bleiben einem Adult-Webmaster in Deutschland nur zwei Möglichkeiten:
1. Alle Zugänge mit einem AVS wie X-Check sichern und keinen Umsatz mehr machen oder
2. Das gesamte Geschäft ins Ausland verlagern.
Wenn der deutsche Staat in seinem unendlichem Reichtum das Geld dieser Branche nicht haben will, dann soll er es halt nicht bekommen
Daniel
 
ja is echt traurig, was hier abgeht... naja, die amis habens bald auch nich mehr leicht mit ihrem 2257 :D n server in us is also auch keine lösung mehr.

gruß
ronny

hardcore-sex.biz
 
-

LTD :


Immer die Frage ob Dein Namen irgendwo mit auftauchen soll, ob nur der Sitz in England, aber die Hauptgeschjaeftstaetigkeit in Deutschland. Oder nicht.
Wenn Taetigkeit in Deutschland, Anmeldung im HR oder nicht.
Wohin werden die Provisionen bezahlt auf ein firmeneigenes Konto in England oder wo anders, etc, etc.

Die meisten machen hier einfach den Fehler, sie kaufen irgendwo einen solchen Firmenmantel und wollen alles selber machen, viele meinen die FAQs solcher Anbieter beinhalten alle Informationen und wissenswertes. = Um so Geld zu sparen.
Aber sofern man dieser Gruendung seinen Hauptverdienst bestreiten will oder mittlere - groesse Umsaetze taetigen will, kann wirklich hier nur angemerkt sein : zum einem Fachmann zu gehen ! Lieber etwas mehr bezahlen aber dafuer etwas bestaendiges zu haben !

Gruss

Tomek

Bei einer richtigen Konzeption kann ein Firmenmantel im Ausland in der Tat viele Probleme loesen.
 
Ich rate von Gründungen britischer Limiteds (zumindest, wenn sie als Billig-Ersatz für eine deutsche Kapitalgesellschaft herhalten soll) mit Nachdruck ab.

Ich habe täglich mit Kunden zu tun, die unter der Rechtsform der Ltd. auftreten. Einige von ihnen gründen gerade um in GbRs oder oHGs, weil das Renommée der oft nur mit einem oder zehn GBP Grundkapital ausgestatteten Gesellschaften ganz miserabel ist.

Gegenüber Geschäftspartnern und Banken signalisiert eine in UK eingetragene Ltd. mit selbständiger oder unselbständiger Niederlassung in Deutschland (status quo: mit ausschließlicher Tätigkeit in Deutschland...) "Klitsche".

Zudem: Wie ernst kann man eine "Kapital(!)gesellschaft" nehmen, bei der es schon am GmbH-Grundkapital i.H.v. 25.000 Euro (von dem sogar nur 50% zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden müssen!) scheitert...?
 
Nachtrag

Da muss ich sagen ich bin anderer Meinung, der Status einer englischen Gesellschaft hat sich in den gesamten Jahren zum positiven geandert.
Mittlerweile ist diese auch in jedem EU-Land, auch in Deutschland anerkannt und kommt gerade dort haeuig zum Einsatz mit vielen Vorteilen gegenueber der eigentlichen GmbH, die immer noch mit viel Arbeit verbunden ist.

Natuerlich muss man ganz klar zu bendenken geben :
Man hat nicht automatisch mit einer Rechtsform, welcher auch immer, eine Liquiditaet.
Diese muss wie bei jeder Firma auch nachgewiesen werden und erarbeitet werden.

Grundsaetzlich kann man sagen, die englische Ltd. geniesst immer mehr Vertrauen, sollte aber nicht ohne fachmaennische Hilfe gegruendet werden.
 
Da muss ich sagen ich bin anderer Meinung, der Status einer englischen Gesellschaft hat sich in den gesamten Jahren zum positiven geandert.

Da erfahre ich fast täglich aber anderes. Viele Umgründungen hin zu guten, alten, seriösen und bodenständigen deutschen Rechtsformen, von denen ich mitbekommen habe, erfolgen aus dem Grund, weil hiesige (Groß)banken nicht mehr bereit sind, Limiteds ein Girokonto zur Verfügung zu stellen.

Grundsaetzlich kann man sagen, die englische Ltd. geniesst immer mehr Vertrauen

Echt? Bei wem denn?

Mittlerweile ist diese auch in jedem EU-Land, auch in Deutschland anerkannt

Zwischen "per EU-Recht anerkannt" und "in der betrieblichen Alltagspraxis anerkannt" gibt es himmelweite Unterschiede.

Wir z.B. liefern an Limiteds ausschließlich nach Bezahlung per Vorkasse. Es gibt hierzulande wohl keine Rechtsform mit "windigerem" Image.

Soweit meine eigenen Erfahrungen mit Limiteds - wie gesagt, als "GmbH-Ersatz" würde ich sicherlich keine gründen. Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.
 
@Domainorder
Kann Freiburg nur zustimmen, gleiche
rechtliche Befugnisse in Sachen Rechts-
fähigkeit sind doch nicht alles. Eine Li-
mited kostet im Übrigen nicht weniger
als eine GmbH, wenn man - wozu man
verpflichtet ist, wenn man nur/auch
in Deutschland tätig ist - eine Zweig-
niederlassung gründet und ins dt.
Handelsregister einträgt:

Nämlich auch hier fallen genau so
wie bei der GmbH - wenn auch we-
gen des oft geringeren Grundkapitals
niedrigere - Ausgaben an für einen
deutschen Notar, Registergericht und
Bekanntmachungskosten, die selben
Ausgaben für Zwangsbeiträge in der
IHK, für Steuerberater, Übersetzung
des englischen Gesellschaftsvertrages,
des englischen Registerauszugs in be-
glaubigter Form, usw.

Zudem Jahr für Jahr in Bezug auf die
Limited-Muttergesellschaft in England
Ausgaben für ein "Büro", Weiterlei-
tung von Behördenpost, Erinnerung
an Termine, Abgabe von Erklärungen
gegenüber dem dortigen Finanzamts
(sei es auch nur dort keine Umsätze
getätigt zu haben).

"Riskante" AGB, die es den LTD-Büro-
und -Gründungsgesellschaften erlauben
jederzeit die Gesellschaft aus dem eng-
lischen HR zu löschen, geben dem Modell
den letzten Schliff.

Also zumindest auf Sicht von 2 oder 3
Jahren ist die GmbH-Gründung auf jeden
Fall auch finanziell günstiger und das ein-
gezahlte Grundkapital von 12.500 Euro ist
ja alles andere als weg sondern kann ja
gerade für Tätigkeiten der GmbH verwen-
det werden...

Gruß
Sebastian
 
Also zumindest auf Sicht von 2 oder 3
Jahren ist die GmbH-Gründung auf jeden
Fall auch finanziell günstiger und das ein-
gezahlte Grundkapital von 12.500 Euro ist
ja alles andere als weg sondern kann ja
gerade für Tätigkeiten der GmbH verwen-
det werden...

So ist es!

@ Sebastian:

Was mich mal interessieren würde, ist: Wie groß ist der kostenmäßige Unterschied (bei den laufenden Kosten, wenn die Rechtsform erstmal steht!) zwischen einer GmbH und einer AG ("kleine AG" nach AG-Gesetzesnovellierung von 1994, nicht börsennotiert, vinkulierte Namensaktien).

Selbst im Netz kann ich dazu keine verlässlichen Zahlen finden.

Danke und Gruß
Freiburg
 
-

...
Das Banken eine Weigerung einstellen, Konten zu eroeffnen, kann eigentlich nur noch in kleineren Staedten passieren.
Ansonsten ist dieses nicht mehr der Fall.
Die laufenden Kosten sind im Normalfall durchaus geringer als bei einer GmbH, bezogen auf Gruendung und Fuehrung.
Faktisch ist aber, aehnlich wie bei einer GmbH, zu sehen, wie die Konzeption ist.
Jemand der bei eBay oder einem windigen Vermittler einen solchen Mantel erstanden hat, wird es in der Tat schwer damit haben.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich das ganze aendert, wenn die Stammkapital-Saetze auch endlich bei der deutschen GmbH gesenkt werden.

Im Grunde muss natuerlich festgehalten werden, welchen Zweck der Firmenmantel (ob nun GmbH oder Ltd oder wie auch immer...) erfuellen soll, etc, etc. Daher ist natuerlich eine pauschale Aussage ueber eine Rechtsform eher subjektiv und entscheidet sich letzendlich in einem Beratungsgespraech nach Wuerdigung aller Fakten und Umstaende.

Gruss

Tomek
 
Zuletzt bearbeitet:
Es bleibt aber abzuwarten, wie sich das ganze aendert, wenn die Stammkapital-Saetze auch endlich bei der deutschen GmbH gesenkt werden.

Darunter wird das Renomée der GmbH als Rechtsform leider sehr leiden - daher war ich immer gegen eine Absenkung des Mindeststammkapitals.

Es soll ja nun auf 10.000 Euro abgesenkt werden, was ich persönlich garnicht gut finde. Schon heute sind viele "Klitschen" GmbHs - vor 15 oder 20 Jahren genoß eine GmbH noch eine ganz andere Außenwirkung als heute, wo (inflationsbereinigt) selbst 25.000 Euro lange nicht mehr das sind, was 50.000 DM vor 20 Jahren waren.

Ich stelle nochmals folgende Frage in den Raum:

Wie ernsthaft ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, wenn sie schon am Aufbringen von 12.500 Euro (bei 50% Einzahlung), über das die GmbH zudem sofort nach der Eintragung ins HR frei verfügen kann, scheitert?

Deinen Ausführungen, dass es DIE richtige Rechtsform nicht gibt, stimme ich zu. Es kommt immer darauf an, welchen Zweck und welche Ziele man verfolgt, ob und (wenn ja, wie viel) man (an) Fremdkapital benötigt, wie die Möglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung aussehen sollen und wer auf welche Art und Weise beteiligt sein soll.
 
zu LTD
kann nur sagen : seit 4 Jahre führe ich eine und bin sehr zufrieden!

Wenn LTd nicht gefält:

FIRMENGRÜNDUNG IN DER SLOWAKEI

Seit dem Eu-Beitritt und dem Inkrafttreten der Steuerreform ist die Slowakei zum Wirtschaftstiger Mitteleuropas geworden. Die rasante Reform ist vor allem durch die Senkung von Körperschaftssteuer auf 19% bekannt. Diese Senkung allein ist aber nur ein Teil dieser Reform. Mit der Einführung von Flat Tax ändert sich grundsätzlich das Steuerprinzip gegenüber altem Steuersystem. Das Motto der Steuerreform könnte sein: "Es lohnt sich Geld zu verdienen." Egal wie viel Sie in der Slowakei jetzt verdienen, Sie zahlen nur 19% Steuer. Bei den niedrigeren Einkommensgruppen wurde der Freibetrag auf ca. 2.000 Euro erhöht, damit die Steuerreform keinen negativen Einfluss auf diese Gruppe aufweist. Das Grundprinzip der Steuerreform ist die Vereinfachung und Übersichtlichkeit. Die Gewinne, die schon einmal mit 19% versteuert wurden, unterliegen keiner weiteren Versteuerung. Dies ist eine gute Nachricht für die Unternehmer in den Kapitalgesellschaften. Nach diesem Prinzip werden z.B. die Ausschüttungen nicht mehr versteuert.
Das Ziel der Steuerreform in der Slowakei ist die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und die Beschäftigungssteigerung. Die ersten Reaktionen auf die Steuerreform sind in den Wirtschaftskreisen im In- und Ausland durchaus positiv.

DIE BASICS ZUR FIRMENGRÜNDUNG IN DER SLOWAKEI:

Gründungsbedingungen:
Stammkapital: 200.000,- SKK (ca. 5.000 €)
Gesellschafter: Privatpersonen, oder juristische Personen
Anzahl der Gesellschafter: 1 - 50
Mindestbeteiligung: 20%, oder 30.000,- SKK
100%-tige ausländische Beteiligung ist möglich

Steuerpflicht:
Körperschaftssteuer einer Kapitalgesellschaft: 19% (Flat Tax)
Keine zusätzliche Endbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne bei den Gesellschafter in der Slowakei

Haftung:
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur diese selbst. Die Gesellschafter müssen nur die Stammkapitalanteile an die Gesellschaft leisten.

Gewerberecht:
Gewerberechtsträger ist die GmbH
Gewerbberechtigungsformen: Konzession, Gewerbeberechtigung, freies Gewerbe

Versicherungen:
Kein Pflicht für die Gesellschafter und Geschäftsführer ohne Angestelltenverhältnis
Versicherungspflicht für alle Angestellte einer GmbH.

Standort/Wohnsitz:
Die Gesellschafter und Geschäftsführer können Ihr Wohnsitz auch im Ausland haben
Standort der Gesellschaft muss in der Slowakei sein. Es darf keine Briefkastenfirma angemeldet werden.




;)
 
-

Hallo XMen,

die neuen Aenderungen in der Slowakei sind mir bekannt und sehr begruessenswert ;)
Daraus laesst sich eine Menge machen, sofern man Projekte oder Unternehmungen hat, wo es sich rechnet, eine Verlegung in Betracht zu ziehen.
Der Unterschied, bei der Ltd. kann (immer im Einzelfalle zu sehen) es sich bereits bei kleineren Projekte lohnen, bei der Slowakei sollte man schon von einer entsprechenden Groessenordnung ausgehen. Wie gesagt, es ist immer der Einzelfall zu sehen.

Gruss

Tomek
 

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