zu LTD
kann nur sagen : seit 4 Jahre führe ich eine und bin sehr zufrieden!
Wenn LTd nicht gefält:
FIRMENGRÜNDUNG IN DER SLOWAKEI
Seit dem Eu-Beitritt und dem Inkrafttreten der Steuerreform ist die Slowakei zum Wirtschaftstiger Mitteleuropas geworden. Die rasante Reform ist vor allem durch die Senkung von Körperschaftssteuer auf 19% bekannt. Diese Senkung allein ist aber nur ein Teil dieser Reform. Mit der Einführung von Flat Tax ändert sich grundsätzlich das Steuerprinzip gegenüber altem Steuersystem. Das Motto der Steuerreform könnte sein: "Es lohnt sich Geld zu verdienen." Egal wie viel Sie in der Slowakei jetzt verdienen, Sie zahlen nur 19% Steuer. Bei den niedrigeren Einkommensgruppen wurde der Freibetrag auf ca. 2.000 Euro erhöht, damit die Steuerreform keinen negativen Einfluss auf diese Gruppe aufweist. Das Grundprinzip der Steuerreform ist die Vereinfachung und Übersichtlichkeit. Die Gewinne, die schon einmal mit 19% versteuert wurden, unterliegen keiner weiteren Versteuerung. Dies ist eine gute Nachricht für die Unternehmer in den Kapitalgesellschaften. Nach diesem Prinzip werden z.B. die Ausschüttungen nicht mehr versteuert.
Das Ziel der Steuerreform in der Slowakei ist die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und die Beschäftigungssteigerung. Die ersten Reaktionen auf die Steuerreform sind in den Wirtschaftskreisen im In- und Ausland durchaus positiv.
DIE BASICS ZUR FIRMENGRÜNDUNG IN DER SLOWAKEI:
Gründungsbedingungen:
Stammkapital: 200.000,- SKK (ca. 5.000 €)
Gesellschafter: Privatpersonen, oder juristische Personen
Anzahl der Gesellschafter: 1 - 50
Mindestbeteiligung: 20%, oder 30.000,- SKK
100%-tige ausländische Beteiligung ist möglich
Steuerpflicht:
Körperschaftssteuer einer Kapitalgesellschaft: 19% (Flat Tax)
Keine zusätzliche Endbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne bei den Gesellschafter in der Slowakei
Haftung:
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur diese selbst. Die Gesellschafter müssen nur die Stammkapitalanteile an die Gesellschaft leisten.
Gewerberecht:
Gewerberechtsträger ist die GmbH
Gewerbberechtigungsformen: Konzession, Gewerbeberechtigung, freies Gewerbe
Versicherungen:
Kein Pflicht für die Gesellschafter und Geschäftsführer ohne Angestelltenverhältnis
Versicherungspflicht für alle Angestellte einer GmbH.
Standort/Wohnsitz:
Die Gesellschafter und Geschäftsführer können Ihr Wohnsitz auch im Ausland haben
Standort der Gesellschaft muss in der Slowakei sein. Es darf keine Briefkastenfirma angemeldet werden.